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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein, Hamburg

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • Partner der Sozietät Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter u. a. für Bau- und Architektenrecht an der Leuphana Universität Lüneburg
  • Lehrbeauftragter für Bauversicherungsrecht an der Philipps-Universität Marburg
  • Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes
  • stellv. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Hamburgischen Architektenkammer
  • Schlichter und Schiedsrichter nach SOBau und DIS
  • Leiter des Arbeitskreises IX für Bauversicherungsrecht des Deutschen Baugerichtstages e.V.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein (ARGE Baurecht)
  • Institut für Baurecht in Freiburg e.V.
  • Alumni-Verein der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e.V.
  • Versicherungswissenschaftlicher Verein der Universität Hamburg e.V.

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Schlüterstraße 6
20146 Hamburg
Hamburg
Deutschland

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In der Baupraxis wird statt „Schiedsvereinbarung“ (§ 1029 ZPO) häufig auch der Begriff „Schiedsvertrag“, „Schiedsabrede“ oder „Schiedsgerichtsvertrag“ verwendet. Durch eine Schiedsvereinbarung schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die [...]

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Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

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Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Architektenvertrags in § 650p BGB. „Durch einen Architekten – oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des [...]

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff „Architektenvertrag“ in § 650p BGB. „Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung [...]

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Bauträgervertrags in § 650 u BGB. Danach ist „ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die [...]

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Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, wurde für alle dann gültigen BGB-Bauverträge ein neues einstweiliges Verfügungsverfahren eingeführt, das  Streitigkeiten über das Anordnungsrecht des Bestellers und über die [...]

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Das Recht der Leistungsänderung im BGB-Bauvertragsrecht ist unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob der Bauvertrag im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 geschlossen wurde. Bis zum Ende des Jahres 2017 galt das so genannte Konsensualprinzip, das fordert, dass sich die Vertragsparteien über eine von [...]

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