Rechtsanwalt und Mediator Klaus Zorn
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Eine Kernkompetenz im Tätigkeitsspektrum des Herrn Rechtsanwalt Klaus Zorn bildet das Bau- und Architektenrecht.
Das Baurecht stellt sich als ein vielschichtiges Beziehungsgeflecht zwischen den verschiedenen Parteien (Bauherr, Architekt, Fachingenieur, Bauunternehmen) dar, welches durch technische und rechtliche Sachverhalte ausgestaltet ist. Damit bildet das Baurecht eine hochkomplexe und konfliktträchtige Materie. Diesem Umstand trägt die Spezialisierung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechnung.
Herrn Rechtsanwalt Klaus Zorn wurde bereits im Jahr 2005 als einem der ersten Anwälte in Deutschland der Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Zorn verfügt über eine nahezu 20-jährige Erfahrung im Baurecht und kann Dank dieser Spezialisierung auftretende Fragen und Probleme im Zusammenhang aller baurechtlichen Fragen kompetent und effektiv bearbeiten.
Herr RA Klaus Zorn vertritt sowohl öffentliche als auch private (überwiegend gewerbliche) Auftraggeber. Öffentliche Auftraggeber hierbei sind insbesondere Gemeinden/Landkreise. Private Auftraggeber sind Investoren, Projektentwickler, Generalunternehmer, Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Fachplaner, Ingenieure sowie Haftpflichtversicherer, aber auch private „Hausbauer“.
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