Wie sich allein aus dem Umstand ergibt, dass in unserer Kanzlei drei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht tätig sind, bildet das Bau- und Architektenrecht mit allen damit verbundenen Nebengebieten wie Vergaberecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Immobilienrecht etc. einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unser Seniorpartner ist auf diesem Gebiet auch durch verschiedene Veröffentlichungen ausgewiesen und unterrichtete dieses Rechtsgebiet mehrere Jahre an der Hochschule Anhalt (FH). Er ist in der Liste der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins eingetragener Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen. Wir werden – im Interesse von Ihnen, unseren Mandanten – uns ständig fortbilden und durch Veröffentlichungen versuchen, auf die Rechtsprechung im Baurecht in Ihrem Sinne Einfluss zu nehmen.
Wir sind der Ansicht, dass diese „geballte Spezialisierung“ in Ihrem besonderen Interesse ist. Die baubegleitende Beratung nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Für Sie ist es – da jede Minute Baustillstand viel Geld kostet – enorm wichtig, bei sich kurzfristig ergebenden rechtlichen Fragen auch kurzfristig – in der Regel telefonisch – eine kompetente Antwort zu erhalten. Wenn Sie bei uns anrufen und „Ihr“ Anwalt ist nicht zu erreichen, ist sicherlich zumindest ein anderer Anwalt für Sie zu sprechen, der ebenfalls in diesen Fragen als Spezialist ausgewiesen ist. Was nützt Ihnen eine Kanzlei mit allenfalls einem Fachanwalt, der dann, wenn Sie ihn brauchen, nicht verfügbar ist?
Wir verfügen über ein Netzwerk an Beziehungen zu qualifizierten Gutachtern und Professoren, um ganzheitliche Problemstellungen zu Themen wie Baumängel, baubetriebswirtschaftliche Berechung von Nachtragsforderungen etc. im Team kurzfristig zu lösen.
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