Am 26. Juli 2012 ist das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten. Das dort behandelte Meditationsverfahren dient dazu, streitenden Vertragsparteien zu ermöglichen, „mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anzustreben.“ Der Mediator ist dabei „eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt“ (§ 1 Mediationsgesetz).
Im Bauwesen bietet sich das Mediationsverfahren besonders an. Die hier zu regelnden komplexen Sachverhalte und der „Zwang“ der Vertragsparteien, die gemeinsame Aufgabe (die Herstellung der Bauleistung) möglichst konfliktarm zu Ende zu bringen, verlangt ein Verfahren, das den Vertragspartnern ermöglicht, selbst praxisnahe Lösungen für die auftretenden Probleme zu finden und dabei sachkundig unterstützt zu werden. Das streitige Gerichtsverfahren ist hier oft kontraproduktiv.
Allerdings muss der Mediator auch geschult und in Bausachen besonders qualifiziert sein. Die Mitglieder des Verbands der Baumediatoren – Partner von baurechtsuche.de – gewährleisten diese besonderen Fähigkeiten.