Das Bundesjustizministerium hat eine Sonderauswertung zur Verfahresdauer bei Bau- und Architektenprozessen (1. Instanz) erstellen lassen. Insbesondere wurde dort geprüft, ob – was bei einzelnen Gerichten der Fall ist – durch Einrichtung so genannter Baukammern, die auf baurechtliche Streitigkeiten spezialisiert sind, Zeit eingespart werden kann.
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Zeitdauer der Verfahren nur unmaßgeblich von dem Vorhandensein von Baukammern abhängig ist.
Generell ist festzustellen, dass die Verfahrensdauer landgerichtlicher Verfahren in der ersten Instanz bei knapp unter einem Jahr liegt. Dies gilt auch für die Gerichte mit Baukammern. Dort ist allerdings festzustellen, dass die beim Landgericht Köln eingerichtete Baukammer im Jahr 2010 eine deutlich längere durchschnittliche Verfahrensdauer (15,1 Monate pro Verfahren) hatte.
Es würde natürlich nicht untersucht, ob Landgerichte mit einer Baukammer qualitativ „bessere“ Entscheidungen fällen als Gerichte ohne diese Kammern.