Die VOB/A gliedert sich in vier Abschnitte:
Der Abschnitt 1 enthält die so genannten Basisparagraphen die zur Anwendung kommen, wenn Bauaufträge unterhalb des EG-Schwellenwerts (siehe dort) vergeben werden.
Der Abschnitt 2 enthält die Basisparagraphen mit den zusätzlichen Bestimmungen der EG-Baukoordinierungsrichtlinie. Diese Bestimmungen sind durch eine "a" gekennzeichnet. Daher spricht man von "a – Paragraphen" (siehe dort).
Der Abschnitt 3 enthält die Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie. Diese sind mit einem "b" gekennzeichnet sodass man auch von "b – Paragraphen" spricht.
Der Abschnitt 4 enthält die Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie in Form von so genannten SKR-Paragraphen. Diese Regelungen gelten für die in § 98 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgeführten privaten Sektorenauftraggeber und für die in § 98 Nr. 1-3 GWB genannten öffentlichen Auftraggeber, wenn diese im Rahmen der Daseinsvorsorge Aufträge vergeben.
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