Ein Architekt/Ingenieur, der auf dem Gebiet der Vermittlung von Geschäften tätig wird, genießt bei Ausübung dieser Tätigkeit keinen Versicherungsschutz. Vermittlung von Geschäften betrifft alle denkbaren Geschäfte (z.B. Grundstücksvermittlung u.a.).
Grund für den Ausschluss des Versicherungsschutzes ist, dass der Architekt/Ingenieur bei derartigen Geschäften auf dem Gebiet anderer Berufszweige tätig wird, (z.B. als Grundstücksmakler durch die Vermittlung eines Grundstücks) und die Rechtsgrundlagen des Werkvertragsrechts verlässt.
Abgesehen davon, dass derartige Tätigkeiten über das Berufsbild hinausgehen, ist die Vermittlung von Geld-, Kredit- Grundstücks- oder ähnlichen Geschäften ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausschluss des Versicherungsschutzes (in der Berufshaftpflichtversicherung) bei Vermittlung von Geschäften
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