Baustellenrichtlinie ist die gebräuchliche Abkürzung für die Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24.09.1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortveränderliche Baustellen anzuwendende Mindestvorschriften für die Sicherheit und den gesamten Gesundheitsschutz.
Mit der Baustellenrichtlinie sollen Mindeststandards zur Gewährleistungverbesserter Gesundheitsschutzbedingungen auf Baustellen EG – weit erreicht werden. Die Baustellenrichtlinie ist durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) vom 10.06.1998 in deutsches Recht umgesetzt worden.
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