Hier handelt es sich um den Schöpfer der VOB, der bis zum Jahr 2002 den Namen "Deutscher Verdingungsausschuß für Bauleistungen" trug. In ihm sind die am Bau beteiligten Interessengruppen, hauptsächlich die öffentlichen Auftraggeber und die Bauwirtschaft, paritätisch vertreten. Die Geschäftsführung liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen.
Der DVA gliedert sich in drei Hauptausschüsse, nämlich den
– Hauptausschuss Allgemeines ( HAA), den
– Hauptausschuss Hochbau (HAH) und den
– Hauptausschuss Tiefbau (HAT).
Dem Hauptausschuss Allgemeines obliegt die Aufgabe, die Teile A (Vergaberecht) und B (Vertragsrecht) der VOB im Bedarfsfall zu aktualisieren. Die beiden anderen Ausschüsse tragen dafür Sorge, dass die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) auf dem neuesten Stand bleiben.
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