Gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind Bauleistungen an fachkundige Unternehmer zu vergeben. Ein Unternehmen gilt dann als fachkundig, wenn die Unternehmer oder deren Mitarbeiter bezogen auf das spezielle Objekt über fundierte und umfassende Spezialkenntnisse verfügen.
Die Kenntnisse müssen den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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