– Garagenverordnung
Der Betrieb und die Ausführung von Garagen und Stellplätzen wird in Deutschland durch die einzelnen Verordnungen der Länder geregelt. Zur Vereinheitlichung und Hilfestellung für die Länder gibst es auch eine Musterverordnung des Bundes.
In den Verordnungen sind insbesondere die Nutzflächen, die Arten und die Betriebsvorschriften geregelt.
– Stellplatzverordnung
In den Stellplatzverordnungen der Länder ist geregelt, wie viele Stellplätze beim Neubau eines Gebäudes nachgewiesen werden müssen, unabhängig, ob sich diese auf dem Grundstück befinden oder nicht. Die Zahl der bereitzustellenden Stellplätze hängt von der Größe, der Art und der Nutzung des Gebäudes ab.
– Zweckentfremdung
Grundsätzlich dürfen Garagen nur für das Abstellen von Fahrzeugen benutz werden. Alle anderen Nutzungsarten würden diesen Gebrauch zweckentfremden. Grundsätzlich bieten die einzelnen Garagen- und Stellplatzverordnungen der Länder eine detaillierte Auflistung, was als Zweckentfremdung anzusehen ist.
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