Das Gebot der Rücksichtnahme ist ein durch die Rechtsprechung entwickelter Grundsatz, nachdem die Vorschriften des öffentlichen Baurechts auszulegen sind. Das Gebot der Rücksichtnahme ist als feinsteuerndes Instrument im Baurecht zu begreifen.
Insbesondere hat es Bedeutung in der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens, es kann also dazu beitragen, dass ein an sich zulässiges Vorhaben doch unzulässig ist, da von ihm im konkreten Fall eine unzumutbare Beeinträchtigung für andere ausgehen kann.
Das Gebot der Rücksichtnahme sorgt für eine Flexibilisierung der ansonsten sehr starren Anwendung des Baurechts.
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