Die Gefährdungshaftung stellt nicht auf das schuldhafte Handeln (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) ab, sondern der Schädiger haftet allein aus dem Besitz, Betrieb, Unterhaltung einer Sache (z. B. eines PKW, eines Hundes….) Haftpflichtversicherungen, wie im Beispiel "Hund" eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bieten hierfür Versicherungsschutz.
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