Personenschäden sind die Schäden, die sich aus der Verletzung oder Tötung eines Menschen ergeben. Dazu zählen Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Ersatz vermehrter Bedürfnisse, Rentenzahlungen und Schmerzensgeld.
Im Todesfall Beerdigungskosten und Ersatz des Unterhaltsverlustes etwaiger Angehöriger im gesetzlichen Umfang.
Unerheblich ist, ob es sich bei dem Geschädigten um unbeteiligte Dritte oder den Bauherrn selbst handelt.
Personenschäden
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