Ein Schiedsgericht ist eine Form der außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung. Dabei ist notwendig, dass die Vertragspartner sich auf diese Form der Streitbeilegung einigen, sofern sie einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten vermeiden wollen.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein gerichtsähnliches Verfahren, das von den streitenden Parteien die Einhaltung bestimmter Regeln verlangt. Hierzu empfiehlt sich bei baurechtlichen Streitigkeiten, die Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau) des Deutschen Beton-Vereins e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. oder die Schlichtungs-und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten zugrunde zu legen. Den einschlägigen Text dieser Regelungen finden Sie auf der Startseite von "Bausuchdienst" und dort unter der Rubrik "Verbände, Kammern, Schlichtungsstellen".
Zur Durchführung des Schiedsgerichtsverfahrens nennt in der Regel jede Partei einen Schiedsrichter. Diese einigen sich dann auf einen Obmann, der den Vorsitz bei Durchführung des Verfahrens innehat. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter fungieren im Schiedsgericht als Beisitzer.
Insbesondere bei kleineren Schiedsgerichtsverfahren bietet sich an, dass sich die streitenden Parteien auf einen Obmann einigen, der (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen) eine Entscheidung zu dem streitigen Sachverhalt trifft oder einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Das Schiedsgerichtsverfahren hat den Vorteil, dass es nur eine Instanz gibt. Außerdem hat es den Vorteil, dass die streitenden Parteien auf die Qualität der Besetzung des Schiedsgerichts Einfluss nehmen können. Allerdings ist die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.