Schaffung eines geschäftlichen Vorteils dadurch, dem Empfänger eine Zuwendung zukommen zu lassen, auf die kein gesetzlich begründeter Anspruch besteht.
Ein Vertrag, der aufgrund einer Schmiergeldvereinbarung zwischen Auftragnehmer und einem Bevollmächtigten des Auftraggebers zustande kommt, ist nach der Rechtssprechung des BGH´s unwirksam (§138 BGB), wenn der Vertrag für den Auftraggeber nachteilig gestaltet ist (BGH NJW 2000, 511, 512).
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