Werden Bauleistungen in Losen ausgeschriebenen und eine Vergabe nach Losen vorbehalten, so ist denkbar, dass nicht alle Lose den Mangel der Zuschlagsfähigkeit nach Paragraph 26 VOB/A haben (siehe Aufhebung der Ausschreibung), sondern nur ein Los etwa wegen inhaltlicher Mängel oder unangemessener Preise.
Die Teilaufhebung ist der VOB/A unbekannt und kommt auch in der Baupraxis sehr selten vor.
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