Sinn und Zweck.
Ein möglicher Verlust einer Immobilie ist existenzbedrohend. Da besonders Schäden durch Auswirkungen von Naturgewalten zunehmen, ist eine Absicherung unverzichtbar. Nahezu alle Kreditgeber verlangen daher auch einen Versicherungsnachweis.
Tipp
Wird die Gewährung eines Darlehens vom Abschluss einer bestimmten Gebäudeversicherung abhängig gemacht, handelt es sich um ein unzulässiges Kopplungsgeschäft.
Leistungsumfang
Die Wohngebäudeversicherung kann die nachstehenden 3 Gefahrengruppen umfassen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschallknall, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser sowie darüber hinaus Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen
- Sturm / Hagel.
Wenn bis zum Baubeginn die später ohnehin erforderliche Wohngebäudeversicherung mit abgeschlossen wird, besteht hierüber während der Bauzeit kostenfrei für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (Feuerrohbauversicherung) Ersetzt werden Schäden zum ortsüblichen Neubauwert.
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