Rechtsanwalt Taphorn wurde 1967 geboren. Nach einer mit der Gesamtnote „Sehr Gut“ beendeten Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth. Die 1. Juristische Staatsprüfung schloss er mit der Ausnahmenote „Gut“ ab. Nach dem im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg abgeleisteten Referendariat schloss er die 2. Juristische Staatsprüfung ebenfalls mit der Ausnahmenote „Gut“ und der Platzziffer 8 von über 1.300 Prüfungsteilnehmern ab. Er trat im Jahr 1996 in die Kanzlei Dr. Schnetzer, Roider & Collegen ein. Im Jahr 2006 wurde ihm der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.
Seine Arbeitsschwerpunkte hat Rechtsanwalt Taphorn einerseits bei allen Rechtsfragen „rund um die Immobilie“. Von der öffentlich-rechtlichen Baureifmachung von Grundstücken, der Erstellung von Bau- und Architektenverträgen, der Erstellung von Mietverträgen. der Erstellung von Kaufverträgen über Immobilien, der Erstellung von Immobilien-Leasingverträgen bis zur prozessualen Vertretung in bau- und immobilienrechtlichen Streitigkeiten deckt Rechtsanwalt Taphorn das gesamte Arbeitsgebiet „Immobilienrecht“ umfassend ab. Daneben bearbeitet er mit Freude verwaltungsrechtliche Mandate, wobei er für eine Vielzahl von Kommunen als „Hausjurist“ fungiert. In begründeten Einzelfällen übernimmt Rechtsanwalt Taphorn auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Erbrechtes.
Herr Rechtsanwalt Taphorn ist vom Freistaat Bayern als Gastdozent in der Referendararbeitsgemeinschaft bei dem Landgericht Bayreuth und in der Referendararbeitsgemeinschaft bei der Regierung von Oberfranken bestellt. Ferner wurde er vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Prüfer für die 2. Juristische Staatsprüfung bestellt.
Mit großer Freude ist er als Dozent im Rahmen beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen oder im Rahmen firmeninterner Mitarbeiterschulungen tätig und gibt dabei Bauschaffenden regelmäßig ein „Update“ im Baurecht.