Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steffen Böttcher berät und betreut als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht vornehmlich mittelständische Hoch- und Tiefbau-Unternehmen sowie Architekturbüros. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung seiner Mandanten in allen Fragen des privaten Bau-, Architekten- und Werkvertragsrechtes.