Thomas H. Golzer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und bearbeitet seit über 20 Jahren Mandate aus dem Bereich des privaten Baurechts. Seine Tätigkeit umfasst neben der außergerichtlichen Vertretung auch die Führung von Prozessen. Zu seinen Mandanten gehören Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Bauträger, Bauherren, Immobilienverwalter, Architektur- und Planungsbüros sowie Versicherungsgesellschaften.
Im Bereich des Steuerrechts begleitet Thomas H. Golzer alle Formen von Rechtsbehelfsverfahren, betreut Mandanten im Rahmen von Außenprüfungen und berät bei der steueroptimierten Gestaltung von Vertragsbeziehungen, vor allem im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Thomas H. Golzer verteidigt auch in Steuerstrafsachen. Seit 2013 ist er Fachanwalt für Steuerrecht.