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Thomas Kierner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Thomas Kierner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Schlichter / Schiedsrichter

Spezialisierung:
Baubegleitende Rechtsberatung
Begründung /Abwehr sog. „Bauzeitnachträge“
Infrastrukturprojekte
Krankenhausbau
Membranbau

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
DAG Bau – Deutsche Gesellschaft für aussergerichtliche Streitbeilegung
Mitglied im Arbeitskreis 6 der DAG Bau „Konfliktvorbeugung beim öffentlichen Auftraggeber“
Europäisches Institut für postgraduale Bildung der TU Dresden
Sächsischer Baustammtisch des BVMW
BTS- Bahntechnik Sachsen e.V.

Kontakt

Althoff Kierner & Partner mbB
Anwaltskanzlei

01067 Dresden
+493514331160
http://www.althoff-kierner.de

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Tätigkeitsschwerpunkte

Zusatzqualifizierungen

  • Dozent/Referent
  • Fachanwalt

Sprache

  • Deutsch

Passende Beiträge zu den Themengebieten von Thomas Kierner

Passende Glossarbeiträge zu den Themengebieten von Thomas Kierner

EG-Paragraphen

Vergaberecht

Die VOB/A 2012 enthält einen Abschnitt 2, der für Vergaben ab Erreichung der Schwellenwerte gilt, die Paragraphen dort sind mit dem Zusatz „EG“ gekennzeichnet und bei EU-weiten Vergaben [...]

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Bagatellklausel

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

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Ausschreibung

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

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Ausschluss von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen Fassung. Die einschlägige Bestimmung findet sich in § § 8 Abs. 2 [...]

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Ausschluss vom Wettbewerb

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen Fassung. Die einschlägige Bestimmung findet sich in § 16 Abs. 1 [...]

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Ausschluss des Angebots

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

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Ausnahmen vom Verhandlungsverbot

Vergaberecht

Die VOB/A 2016 beinhaltet inhaltlich keine Änderung gegenüber der vorherigen [...]

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Festpreisvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Bei einem vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich um einen Festpreis, sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben (z.B. eine Preisgleitklausel). Bei dem Vertrag handelt es sich um einen [...]

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Einrede

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Es handelt sich um eine Einwendung gegen einen Anspruch, die bewirkt, dass der Anspruch vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgesetzt werden kann. Eine Einrede wird vor Gericht nur berücksichtigt, wenn sich der Schuldner darauf beruft. Typisches Beispiel ist die Einrede der [...]

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Einrede der Vorausklage

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Wird ein Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht erfolglos eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner versucht hat. Tut er dies, erhebt er die Einrede der [...]

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Eigentumsvorbehalt

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Vereinbart der Verkäufer einer beweglichen Sache mit dem Käufer, dass das Eigentum an der Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen wird, verkauft er die Sache unter [...]

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VOB 2016

Vergaberecht

Die vom Deutschen Vergabe-und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der VOB/B vom 7. Januar 2016 wurden am 19. 01. 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Frühjahr 2016 wurden [...]

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