BauvertragsrechtMängel, welche die Funktionsfähigkeit der Bauleistung als solche nicht beeinträchtigen, jedoch das Erscheinungsbild des Bauwerks herabsetzen.Auch Schönheitsfehler sind Mängel, genießen also rechtlich keinen Sonderstatus. Allerdings wird häufig in Betracht kommen, dass der Auftragnehmer die [...]
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