Die Erklärung der Verlängerung der Zuschlagsfrist stellt bei öffentlichen Aufträgen keinen Verzicht auf bauzeitverschiebende Mehrkosten dar! Eine Zustimmung des Bieters zur Verlängerung der Bindefrist beinhaltet keinen Verzicht auf eine preisanpassung gemäß den Nachtragsvorschriften der [...]