(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Platten- und Mosaiklegerhandwerk”
Der Fliesenleger ist ein Handwerksberuf. In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Platten- und Fliesenleger/in, in Deutschland Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in und in der Schweiz Plattenleger/in. Die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse dürften sich in den jeweiligen Ländern bis auf spezielle traditionelle handwerkliche Verlegeverfahren nach Land kaum unterscheiden. Es gibt jedoch je nach Land unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsangebote. Heute ist der Beruf des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers ein Ausbauberuf im Bereich des Bauwesens. Der Beruf verlangt sowohl fachliche Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten, als auch ästhetisches Empfinden und die Einflussnahme auf die gestalterische Wirkung seiner Arbeit auf ein Bauwerk. Fliesenleger verkleiden Wand- und Bodenflächen mit keramischen Fliesen, Platten aus Natur-, Werk- und Kunststeinen und Mosaiken. WikipediaUnsere Experten zum Thema „Platten- und Mosaiklegerhandwerk”
Fachanwalt für Platten- und Mosaiklegerhandwerk
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Platten- und Mosaiklegerhandwerk
Sachverständiger für Platten- und Mosaiklegerhandwerk
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Platten- und Mosaiklegerhandwerk
Schlichter für Platten- und Mosaiklegerhandwerk
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