(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauversicherungsrecht”
Der Anwalt für Bauversicherungsrecht muss die Besonderheiten bauversicherungsrechtlicher Fragen beherrschen. Und diese sind sehr vielfältig. Angefangen von der Bauherrenhaftpflichtversicherung über die Bauleistungsversicherung, die Bauhaftpflichtversicherung für Bauunternehmen, die Montage- oder Maschinenbruchversicherung, Versicherung gegen Vandalismus und Diebstahl sowie spezifische Versicherungen für nicht alltägliche Risiken wie Schäden aus dem Baugrundbereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Risiken einzugrenzen. Dies setzt für den Baubereich spezifische Kenntnisse des Versicherungsmaklers, aber auch des betreuenden Bauanwalts aus. Die Besonderheit besteht dabei u.a. darin, dass Versicherungen im Regelfall vor Beginn jedweder Planungs- oder Bautätigkeit abgeschlossen sein müssen, um Deckung erhalten zu können. Dies gilt auch für Planer jeder Art. Spezialisten sind hier die Fachanwälte für Versicherungsrecht und Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht, zu deren grundlegenden Kenntnissen auch die Möglichkeiten und Grenzen von Bauversicherungen zählen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Bauversicherungsrecht”
Fachanwalt für Bauversicherungsrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Bauversicherungsrecht
Sachverständiger für Bauversicherungsrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Bauversicherungsrecht
Schlichter für Bauversicherungsrecht
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