Buchbesprechungen Baurecht

Ebisch / Gottschalk / Hoffjan / Müller: Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, Kommentar; 10., neu bearbeitete Auflage. 2024; XIX, 735 S.
Verlag Vahlen. ISBN 978-3-8006-6967-7, Standardpreis 129,00 Euro

Wenn ein Fachkommentar mit einer Jubiläums-Auflage – vorliegend die 10. – auf dem Buchmarkt vertreten ist, dann kann man sicherlich von einem Standardwerk sprechen, dessen Bedeutung für die Praxis keiner weiteren Begründung bedarf. Es geht dabei um eine der wichtigsten Themen für die öffentliche Hand, nämlich die Gestaltung von Preisen und deren Prüfung durch entsprechende Kontrollorgane. Denn jeder Euro, der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen ausgegeben wird, stammt letztlich vom Steuerzahler. Die Aktualität dieser Materie, die ihren Ursprung in der Verordnung PR Nr.30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (Banz.Nr.244) hat, ist in diesen über 70 Jahren mit Blick auf die Vielzahl von Aufgaben der öffentlichen Hand, aber auch deren notorischer Geldknappheit in den Haushalten, immer mehr gewachsen. Und so ist die Vorlage der 10. Auflage durch die beiden Autoren, Univ.-Prof. Dr. Andreas Hoffjan von der TU Dortmund und Rechtsanwalt Hans-Peter Müller, der früher im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie tätig war, mehr als notwendig. Denn die ständigen Novellierungen der vorgenannten Verordnung sowie zahlreicher flankierender Gesetze und Verordnungen verlangen von den zuständigen Sachbearbeitern in den Behörden, aber auch den Rechnungsprüfungsinstanzen, Kommunalen Prüfungsverbänden und letztlich auch den Gerichten eine ständige Befassung mit dieser komplexen Materie, um geltendes Recht umzusetzen. Wie umfangreich diese Herausforderung ist, lässt sich mit Blick auf den Anhang des Kommentars von Seite 525 bis 705 nachvollziehen. Hier sind die zu beachtenden Regelungen aufgeführt. Um in diesem Dickicht eine Orientierung zu erhalten, gibt der Kommentar ab Seite 712 mit Ablaufschematas zu Marktpreisprüfungen besondere Hilfen vor. Es ist aber nicht allein die Fülle an Vorgaben zur Umsetzung der Ermittlung sowie Prüfung von Preisen im öffentlichen Auftragsbereich. Vielmehr zählen auch die zahlreichen variablen Konstellationen des Beschaffungswesens zu den Schwierigkeiten der Regelbefolgung: Die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern sich ständig, Krisen wie die Corona-Pandemie, Kriegsauswirkungen, Lieferketten-Störungen, Fachkräftemangel, gesteigerte Klimaschutzanforderungen und insbesondere auch die virulent gewordene Inflation führen direkt oder indirekt zu einer massiven Beeinflussung der Preisbildung oder – fortschreibung mit temporär wechselnden Vorzeichen! Auswirkungen sind dazu u.a. im Bereich kostenmindernder Erlöse und Erträge, Fertigungseinzelkosten und Maschinenstundensatzrechnung oder die Bewertung des allgemeinen Unternehmerwagnisses. Mit allen diesen Problemen, aber auch den Fragen des Ressourcenverbrauchs der Nachhaltigkeitskosten, den Mehrkosten, aber auch staatlichen Hilfen in Krisen befasst sich der flüssig geschriebene Kommentar. Mehr noch: Das Werk hilft auch bei zahlreichen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und bei der Umsetzung der zu befolgenden Vorgaben auftretenden Zweifelsfragen, etwa bei Factoringkosten, Rechtsverfolgungskosten, Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen, IT-Kosten, Kosten digitaler Güter sowie Reise- und Übernachtungskosten. Mit dieser Fülle an Antworten auf immer wiederkehrende Preis-Fragen hat das von den verstorbenen Ministerialräten Dr. Hellmuth Ebisch und Dr. Joachim Gottschalk begründete Werk ein Alleinstellungsmerkmal als Praktikerkommentar erreicht. Dazu zählen neben der Kommentierung der Verordnungsänderung PR Nr.30/53 auch die Ausführungen zur Entwicklung der Rechtsprechung, der Marktpreisbildung bei Ausschreibungen sowie Probleme der Selbstpreiskostenkalkulation etwa bei Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen und Fragen der Gewinnvereinbarung. Sehr kritisch werden die neuen Preisprüfungs-Vorgaben unter die Lupe genommen! Insgesamt stellt dieses Werk für die mit Preisen und Preisprüfungen der öffentlichen Hand befassten Stellen eine unverzichtbare Hilfe für den Weg durch das Labyrinth ständig geänderter Regelungen dar, das jedem Vertragspartner von öffentlichen Auftraggebern ebenso empfohlen werden kann wie den verantwortlichen Vergabe- und Preisprüfungsstellen sowie den entscheidenden Gerichten. Denn bei der Verordnung PR Nr. 30/53 handelt es sich um klassisches Preisrecht als Unterdisziplin zum Wirtschaftsordnungsrecht, das ein Höchstpreisrecht darstellt. Insoweit stehen das Vergaberecht und das Preisrecht inhaltlich überschneidungsfrei nebeneinander – wobei der Begriff des öffentlichen Auftrags im Preisrecht weiter gefasst wird (§ 2 Abs.1 VO PR Nr. 30/53) als im Vergaberecht nach § 103 Abs.1 GWB. Denn das Preisrecht erfasst auch Aufträge über den Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen, die nicht dem Vergaberecht unterfallen. Dies alles und noch viel mehr wissenschaftlich gründlich und doch praxisnah verständlich herausgearbeitet zu haben, dazu kann man den beiden Autoren ebenso gratulieren wie zur Jubiläumsauflage!

Dipl.-Jur. (Univ.) Christine Englert, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen-München

Seibel / Koos: Selbständiges Beweisverfahren im privaten Baurecht
§§ 485 bis 494a ZPO, Kommentar, 2. Auflage. 2024; XV, 249 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-81620-8, Standardpreis 89,00 Euro

Wenn ein baurechtlicher Kurz-Kommentar zwölf Jahre nach der 1. Auflage 2012 in zweiter Auflage und dazu neuem Herausgeber und Autor in einer Person – Rechtsanwalt Dr. Oliver Koos – erscheint, dann stellen sich zunächst zwei Fragen: Warum ein so langer Zeitraum zwischen den beiden Auflagen und weshalb der Autorenwechsel? Die erste Frage beantwortet sich von selbst: Weil sich im Beweisverfahren keine grundlegenden gesetzlichen, aber auch keine fundamentalen Änderungen der Rechtsprechung zu diesem ZPO-Bereich in dieser Zeit ergeben haben – und weil der vom Vizepräsidenten des Landgerichts Siegen, Dr. Mark Seibel, in der Erstauflage konzipierte und verfasste Kommentar über die Jahre durch seine fundierten Ausführungen Bestand hatte. Die zweite Frage beantwortet das Vorwort: Der Begründer des Kommentars hat durch seine vielfältigen Verpflichtungen einfach keine Zeit mehr für eine Neuauflage. Diese bedauerliche Lücke füllt nun Dr. Oliver Koos von der renommierten Frankfurter Kanzlei GSK Stockmann aus – wobei der Ur-Vater des Werks immer noch im Buchtitel verankert bleibt. Festgehalten hat der neue Autor aber auch am bewährten Konzept, das mit der Trias „Beweisverfahren in Bausachen“, „Kommentierung der Beweisverfahrens-ZPO-Paragraphen 485 – 494a“ sowie in 2 Anhängen mit „Musterformulierungen“ und Auszügen aus den einschlägigen Gesetzen (ZPO, BGB und GKG) schnelle Hilfestellung bringt. So dient der handliche Kurz-Kommentar, im typischen C.H.Beck-Orange für Bauliteratur gehaltenen Umschlag, einer prägnanten Darstellung dieses Sondergebiets gerade für den Baubereich. Dabei gilt der bewährte Satz, wonach in der Kürze die Würze liegt. Denn die maßgeblichen 130 Seiten können – besonders auch durch baurechtliche „Anfänger“ – mühelos, weil flüssig geschrieben, an einem Wochenende durchgearbeitet werden. Dann erhält man einen Erfahrungsschatz, den man immer wieder heben kann, wenn ein Beweisverfahren durchzuführen ist. Dazu zählt auch die Problemstellung, ob überhaupt vorlaufend zu einem Klageverfahren die Durchführung einer Beweissicherung im Einzelfall sinnvoll ist oder ob dies nur eine weitere Verzögerung sowie ein Mehr an Kosten gegenüber einem Privatgutachten, das in den Hauptsache Prozess als Beweismittel eingeführt wird, bedeutet. Die Musterformulierungen zum Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, zu einer Streitverkündung, dem Antrag auf mündliche Gutachtenerläuterung sowie auf Klageerhebung, kombiniert mit Kostenausspruch, stellen weitere Arbeitshilfen dar. Hinzu kommt das übersichtliche, speziell auf Beweissicherungsrecht abgestimmte Literaturverzeichnis, das auch für Spezialfragen eine vertiefende Befassung ermöglicht. Insgesamt kann deshalb der Kurz-Kommentar jedem Bau-Juristen, gleich ob bei Gericht oder in der Anwaltskanzlei, bestens empfohlen werden.

Rechtsanwalt Kilian Seitle, LL.M. (Baurecht/Uni Marburg), Schrobenhausen

Kues / von Kiedrowski / Bolz (Hrsg.): AGB-Klauseln in Bauverträgen
Einschließlich Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträge
1.Auflage 2024; XXXV, 794 S.; C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80436-6, Standardpreis 149,00 Euro

Die Beherrschung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach den §§ 305 ff. BGB zählt zu den Grundvoraussetzungen für jeden Zivilrichter, Rechtsanwalt und Unternehmens-Justitiar für eine sachgerechte Berufsausübung. Denn AGB beherrschen nicht erst seit Einführung des AGB-Gesetzes im Jahr 1976 und später, 2002, der Übernahme als BGB-Regelungen §§ 305 – 310 das Wirtschafts- und Handelsleben. Vielmehr entwickelten findige Juristen schon im 19. Jahrhundert derartige vielfach verwendbare Klauselwerke für Verträge aller Art – im Regelfall zu Gunsten der Verwender. Das deutsche BGB sah 1900 bewusst von einer Regelung ab und überließ diese Frage der Rechtsprechung und Wissenschaft. Die Gerichte waren zunächst hinsichtlich der mit AGB verbundenen Vertragsabreden sehr zurückhaltend und ließen der Vertragsfreiheit weiten Raum. Das Reichsgericht beschränkte sich darauf, Klauseln, die eine Vertragspartei erheblich benachteiligten, eng auszulegen und bei Mehrdeutigkeit eine Auslegung zu wählen, die zu Lasten des Verwenders ging. Auch bei Klauseln, die unter Ausnutzen eines Monopols zustande gekommen waren, griff das Reichsgericht ein. Erst der BGH führte eine offene Inhaltskontrolle von Klauseln unabhängig von einer Monopolstellung ein. Maßstab wurde das Prinzip von Treu und Glauben nach § 242 BGB im Zusammenspiel mit den im Gesetzesrecht zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen zur Vertragsgerechtigkeit – und zwar im Wesentlichen zwischen Unternehmen. Der Verbraucherschutzgedanke setzte sich politisch erst ab den 70er Jahren des 20. Jhd. durch und bestimmte dann maßgeblich den Inhalt der AGB-Vorgaben durch Gesetz. Das AGB-Gesetz führte deshalb auch die sogenannte Verbandsklage ein. Seitdem können u. a. Verbraucherverbände, Verbände von Wettbewerbern und bestimmte Behörden den Verwender von AGB vor den Landgerichten auf Unterlassung verklagen. Durch diese Neuerung wurde die AGB-Kontrolle von der eher zufälligen Entscheidung einzelner Vertragsparteien für oder gegen einen Rechtsstreit gelöst und mit größerer Breitenwirkung ausgestattet. Zudem wurde klargestellt, dass die Intensität der richterlichen Kontrolle von AGB bei Verträgen zwischen Unternehmern geringer als bei Verträgen mit Privatpersonen sein soll. Insbes. die in dem Gesetz enthaltene lange Liste verbotener Klauseln ist auf Verträge zwischen Unternehmern nicht anwendbar. Und hier beginnt das AGB-Recht insbesondere für den Baubereich mit seinen zahlreichen Vertragsketten vom Auftraggeber zum Generalunternehmer und wiederum dessen Nachunternehmer sowie weitere Sub-Unternehmer von besonderem Interesse und außerordentlicher Bedeutung zu werden. Denn diese oftmals mehrstufigen Vertrags-Konstellationen mit den meist zahlreichen AGB-Regelungen sind wahre Fundgruben für erfahrene Bau-Juristen, um viele missbräuchliche „Vereinbarungen“ für unwirksam erklären zu lassen. Oder aber – auf der anderen Seite des Tisches – gerichtsfeste Regelungen zu formulieren und in die jeweiligen Bau-, Architekten-, Ingenieurs- oder Bauträgerverträge zu integrieren. Doch das Meer der Rechtsprechung ist weit und oftmals drängt sich auf den ersten Blick nicht einmal auf, dass eine Vertragsregelung sich als AGB erweist, so etwa bei den Vorgaben der VOB Teile B und C! Man braucht also einen sehr guten Kompass, um sicheres Rechts-Land zu erreichen. Einer davon ist das vorliegende Handbuch: Gefertigt von 22 erfahrenen Herausgebern und Mitautoren, verlegt in der Reihe C.H.Beck-Baurecht und unterteilt in 4 Kapitel mit 21 Paragraphen findet der Nutzer sehr schnell die richtige Route über das tosende Wasser, das unablässig auf die Mühlen der Justiz stürzt: Kaum eine Rechtsmaterie beschäftigt die Zivilgerichte mehr als die Befassung mit AGB! Schon das Studium der „Gebrauchsanweisung“ dieses Kompasses – nämlich des umfassenden Inhaltsverzeichnisses – zeigt dessen multifunktionale Verwendungsmöglichkeit an: Nach einer sehr eindrücklichen Einführung in das Recht der AGB mit besonderem Blick auf die VOB Teil C von Jarl-Hendrik Kues (§ 1) befasst sich Dr. Stephan Bolz umfassend in § 2 mit dem Dauerthema „VOB/B und AGB“. Die §§ 3 mit 17 beinhalten dann die typischen AGB-Klauseln, wie sie in Bauverträgen Verwendung finden – auch wenn sie von Gerichten längst disqualifiziert worden sind. Die verschiedenen Autoren, u.a. Mitherausgeber Dr. Bernhard von Kiedrowski sowie der Vorsitzende Richter am KG Berlin, Björn Retzlaff, konzentrieren sich dabei jeweils auf einen Teil des Baugeschehens: Vertragsschluss und – Gegenstand; Bausoll; Vergütung; Ausführung; Bedenken; Fristen; Behinderung; Unterbrechung; Gefahrtragung; Gefahrtragung; Haftung; Kündigung; Abnahme; Mängelansprüche; Abrechnung; Zahlung; Skonto; Umlageklauseln; Sicherheitsleistungen; Verjährung; Streitigkeiten. Jede Darlegung erfolgt sehr tiefgehend und doch nicht wissenschaftlich überzogen, mithin sehr praxisnah und damit weiterführend! Im Kapitel 3 mit den §§ 18 – 20 werden dann ebenso fundiert die typischen AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen sowie für die Vergütung und Haftung analysiert. Schließlich verdient auch das 4.Kapitel mit § 21 von Dr. Stephan Kleinjohann besondere Beachtung: Auf 43 Seiten befasst sich der Autor mit den tagtäglichen Fragen der Zulässigkeit des Kleingedruckten in Bauträgerverträgen wie etwa die geschuldete Beschaffenheit, den Zahlungsplan, die Abnahme oder Reservierungsvereinbarung.

Wer also mit der Formulierung oder Prüfung von AGB-Texten im Baubereich befasst ist, kommt an diesem Kompass nicht vorbei: Die Handhabung ist dank der im Buch enthaltenen Hilfen wie Formulierungsvorschläge und Checklisten, aber auch das Inhalts- und Sachverzeichnis sowie die jeweiligen Übersichten, die den einzelnen Paragraphen vorangestellt werden, sehr übersichtlich. So lässt sich der Nebel des AGB-Rechts lichten und den Blick auf den zutreffenden Rechts-Horizont frei machen!

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Englert-Dougherty, LL.M. (Phil.), Attorney-at-Law (New York), Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht, München-Schrobenhausen

Hausmann, F.L. / Friton, P. / Röwekamp, H. (Hrsg.): Beck’sches Formularbuch Vergaberecht 4., aktualisierte Auflage 2024, XXII, 671 S. ; mit Freischaltcode zum Download der Formulare (ohne Anmerkungen); C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80349-9, Standardpreis 189,00 Euro

Das Vergaberecht zählt zu den Nischenbereichen des Rechts. Denn gem. den §§ 97 ff.; 103 Abs.1 GWB gilt dieses Rechtsgebiet nur für öffentliche Aufträge. Dies sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Angesprochen sind damit in erster Linie alle zuständigen Stellen in Behörden und Kommunen, die Leistungen der vorbeschriebenen Art beschaffen müssen. Aber auch für die Bieterseite bei öffentlichen Vergaben ist die Einhaltung des gesamten Vergaberechts oft von existentieller Bedeutung! Für beide Seiten gilt dabei: Schon kleinste Fehler können größte Folgen haben: Aufhebung der Ausschreibung mit zeitlicher Verzögerung und damit einhergehender Verteuerung. Oder Ausschluss von der Vergabe und damit Verlust eines vielleicht dringend benötigten Auftrags! Dabei liegt der Teufel oftmals im Detail: So etwa, wenn die Grundregeln für eine Ausschreibung nicht exakt beachtet werden, eine Unterschrift fehlt, die Vergabe-Rüge zu spät erhoben wird oder auch nur, gut gemeint, Zusätze zum Angebot eingefügt werden. Die Fehleranfälligkeit von Vergabeverfahren, gleich ob für die ausschreibende Stelle oder den Bieter, beruht nicht nur auf der Fülle von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben z.B. in den Regelungen der GWB, VgV, UVgO und VOB Teil A mit seinen Basisparagraphen (Abschnitt 1), Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A – EU) (Abschnitt 2) und den Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A – VS Verteidigung und Sicherheit). Vielmehr noch geben die komplexen und komplizierten Regelungen des Vergaberechts kaum Hilfen für die Anwendungspraxis. So entstand und entsteht immer wieder „Wildwuchs“ bei Ausschreibungsunterlagen, der schnell zum Bumerang trotz oder gerade wegen gedruckter und manchmal von Auftraggebern selbst „verfeinerter“ Formulare werden kann. Umgekehrt übersehen manchmal nicht gut beratene oder geschulte Bieter die Fallstricke im Vergabeverfahren und stolpern so darüber! Diese Erkenntnisse aus langer Praxis bewogen vor 20 Jahren, 2004, die Vergabe-Experten Dr. Hans-Joachim Prieß, Dr. Friedrich L. Hausmann und Dr. Hans-Peter Kulartz zur Herausgabe eines Formularbuches zum Vergaberecht. Damit wurde trotz der zahlreich vorliegenden Literatur zu diesem Spezialgebiet, das nur rund 350 Fachanwälte im Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aufweist (im Gegensatz zu fast 3.500 Fachanwälten im Bau- und Architektenrecht) eine Hilfestellung für alle Verantwortlichen bei Vergabestellen, aber auch auf Bieterseite und nicht zuletzt die beratende Rechtsanwaltschaft geschaffen, die Fehler vermeiden lässt: Das Beck`sche Formularbuch Vergaberecht! Immer am Puls der Zeit, hat sich dieses Werk, das nach der Übergabe in jüngere Hände nunmehr von Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, Dr. Pascal Friton und Dr. Hendrik Röwekamp in der 4. Auflage herausgegeben wurde, längst zu einem Standardwerk im Vergaberecht entwickelt. Dafür zeichnen auch die 21 Mitautoren, davon alleine 7 aus der Kanzlei Kapellmann und Partner, verantwortlich. Ihnen ist es gelungen, die breite Palette des Vergaberechts, soweit es strukturiert werden kann, übersichtlich und vollständig aufzubereiten. Dabei geht es z.B. um die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, unionsrechtlichen sowie zivilgerichtlichen Rechtsschutz und Schadensersatz, verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe, kartellbehördlichen Rechtsschutz und auch strafrechtliche Aspekte. Zahlreiche Beispiele und Erläuterungen zur Anwendung bestimmter Formulare, aber auch Übersichten und Schemata lassen – u.a. dank des umfangreichen Sachverzeichnisses – für nahezu jede Vergabe-Konstellation oder – Folge einen Anker zum Verständnis und zur Formulierung finden. Mehr noch: Offizielle Formblätter werden dabei ebenso aufbereitet wie Verträge und individuell zu gestaltende Rechtsbehelfe und Rechtsmittel. Zudem können sämtliche im Buch abgedruckten Formulare mit wenig Aufwand über einen Link zur Download-Funktion sofort heruntergeladen und dann individualisiert verwendet werden! Ein weiterer Vorteil ist auch die Aktualität der Formblätter. Damit können vorgegebene, möglicherweise längst überholte Ausschreibungsunterlagen von ausschreibenden Stellen einem Check unterzogen und so einer Korrektur zugeführt werden. Insgesamt haben die Autoren Dr. Harald Brock, Sebastian Dabbagh, Christine Dern, Prof. Dr. Antonius Ewers, Dr. Mathias Finke, Dr. Pascal Friton, Dr. Oskar M. Geitel, Dr. Florian Hartmann, Dr. Friedrich L. Hausman, Dr. Gerung von Hoff, Dr. Franz J. Hölzl, Dr. Daniel Krause, Dr. Jenny Mehlitz, Dr. Thomas Mestwerdt, Dr. Annette Mutschler-Siebert, Norbert Portz, Alexander Rospert, Dr. Hendrik Röwekamp, Hauke Schüler, Max Stanko und Dr. Michael Wolters, aus verschiedenen Kanzleien in Berlin, Düsseldorf und Hamburg sowie Justitiare, Architekten und Syndicii ein stimmiges Gesamtwerk vorgelegt, das für Ausschreibende und Bieter bei öffentlichen Aufträgen nach § 103 GWB unverzichtbar ist. Deshalb kann auch über die zum Teil sehr klein gehaltene Schrift, insb. in den einleitenden Ablauf-Schemata, hinweggesehen werden.

Rechtsanwalt Dr. iur. Florian Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Strafrecht, München – Schrobenhausen

Locher, Ulrich / Bergmann-Streyl, Birgitta, Das private Baurecht,
9. Auflage. 2023; XIX, 489 S.; C.H.BECK. ISBN 978-3-406-71076-6, 59 Euro

Ein Leuchtturm baurechtlichen Schrifttums wurde 53 Jahre nach der Erstauflage 1970 und 11 Jahre nach der 8. Auflage wieder befeuert: „Das private Baurecht“, begründet von Prof. Dr. Horst Locher (1925 – 2011) und bis zu seinem Tod von ihm fortgeführt, liegt dank der beiden Autoren Prof. Dr. Ulrich Locher und Vorsitzende Richterin am OLG Düsseldorf, Birgitta Bergmann-Streyl, nunmehr in 9.Auflage vor. Damit wird Baurechtsgeschichte geschrieben. Denn über einen Zeitraum von rund einem halben Jahrhundert haben sich bisher nur noch der Standardkommentar zur VOB „Ingenstau/Korbion“ seit 1960 sowie das Werk von Werner/Pastor, „Der Bauprozess“ seit 1977 in den Bibliotheken der Gerichte und Bau-Anwälte nicht nur gehalten, sondern das Baurecht geprägt. Das als „Kurzlehrbuch“ des privaten Baurechts – trotz fast 500 Seiten – konzipierte Werk, das tausenden von Baujuristen das Verständnis für die komplexe und komplizierte Materie „Baurecht“ bereits vermitteln konnte, ist nach dem Vorwort der Autoren als solches auch für die Neuauflage das Leuchtfeuer zur Orientierung geblieben. Mehr noch: Die Verfasser verfolgten trotz der Weiterentwicklung des privaten Baurechts in Rechtsprechung und Lehre, u.a. durch das neue Bauvertragsrecht des BGB seit Anfang 2018 und den zahlreichen Veränderungen der VOB, die Beibehaltung der bewährten systematischen Darstellung unter Einbezug zahlreicher Fall-Beispiele und damit einer besonderen Praxisnähe, wie sie einleitend formulieren. Und das ist mehr als gelungen! Denn das Werk wurde, gerade weil es nur aus zwei sehr kompetenten Federn stammt, ein stimmiger Guss. So führt dieser Leuchtturm des Baurechts sicher an den mannigfachen Klippen dieser schwierigen Rechtsmaterie vorbei in den sicheren Hafen richtiger Rechtsanwendung durch Gerichte und – auch angehender – Bau-Juristen. So entstand wieder eine prägnante Darstellung des gesamten privaten Baurechts. Dabei wird nicht nur das Bauvertragsrecht des BGB und der VOB Teil B übersichtlich und verständlich behandelt, sondern u.a. auch auf das Architekten- sowie Projektsteuerungsrecht eingegangen. In besonderer Weise hilfreich ist auch der Überblick zur außervertraglichen Haftung der Bauparteien sowie die Darstellung der prozessualen Austragung von Baustreitigkeiten im 4. Kapitel. Dabei bringt die Autorin Bergmann-Streyl ihre große Erfahrung als Vorsitzende Richterin eines Bausenats am OLG Düsseldorf auf rund 80 Seiten ein, die zu studieren jedem Baujuristen, gleich ob bei Gericht oder im Anwaltsbüro, unbedingt zum Studium empfohlen werden können! Beide Autoren verwenden eine allgemeinverständliche Sprache, die den Nachvollzug der Ausführungen sehr erleichtert. Auf diese Weise, bereichert auch durch Schaubilder, ermöglichen die Verfasser eine zielgenaue Überfahrt im stürmischen Meer des Baurechts, u.a. durch die Darstellung der vertraglichen Beziehungen aller am Bau Beteiligten, der Unternehmereinsatzformen und Sicherung des Leistungsvollzuges bei Bauverträgen. Aber auch das Recht der Bau-Versicherung, Formen der außergerichtlichen Streitlösung und äußerst hilfreiche Hinweise für gerichtliche Auseinandersetzungen vervollständigen den eingangs beschriebenen Leuchtturm. Dessen Leuchtfeuer strahlt auch durch das 8-seitige Stichwortverzeichnis und die umfangreiche Inhaltsangabe: Beide Zusammenstellungen helfen mit, gezielt die Hilfestellungen zur Bewältigung der rauen Baurechts-See aufzufinden. So ist auch die 9. Auflage des „Kurzlehrbuchs“ – das mit 489 Seiten eher als Handbuch bezeichnet werden müsste – eine Pflichtlektüre für Richter, Bau-Anwälte, Verwaltungsbeamte und Studierende, die sich – etwa bei den Master-Studiengängen „Baurecht“ in Marburg oder Münster – intensiv mit dieser anspruchsvollen Materie „Baurecht“ befassen wollen. Dies kann der Verfasser dieser Rezension aus eigener Erprobung bestätigen: Die 1. Auflage 1970 wurde für ihn zum Wegweiser – und die 9.Auflage 2023 ist es ebenso!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Ganten, Hans / Jansen, Günther / Voit, Wolfgang: Beck`scher VOB-Kommentar, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, 4. Auflage. 2023; XXIII, 2748 S.; C.H.BECK. ISBN 978-3-406-71070-4, Euro 269

Der Beck`sche VOB-Kommentar zu den Teilen B und C des im Baubereich maßgeblichen Vertragswerks, das seit 1926, also nahezu schon 100 Jahre, den Hauptwegweiser für das private Baurecht darstellt, zählt mit seinen zwei Bänden zu den meistgenutzten baurechtlichen Hilfen für Gerichte, Bau-Anwälte, Baubehörden, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen. Komplementiert wird die Reihe durch die beiden Bände des Beck`schen Vergaberechtskommentars, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Burgi, Prof. Dr. Meinrad Dreher und Dr. Marc Opitz. Alle drei Teile der VOB liegen nunmehr mit dem Erscheinen der 4. Auflage des B-Teils aus der Feder von 24 Mitautoren in aktueller Form vor. Und diese Autoren unter der Herausgeberschaft von drei der bekanntesten deutschen Baujuristen – Prof. Dr. Hans Ganten, VorsRiOLG Günther Jansen und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Voit von der Philipps-Universität Marburg – bürgen für eine ebenso detaillierte Kommentierung wie auch kritische Auseinandersetzung mit den 18 VOB/B-Paragrafen auf rund 2.800 Seiten! Dabei gelingt den Autoren die Einbeziehung des Anfang 2018 in Kraft getretenen Bauvertragsrechts der §§ 650a ff. BGB trotz der immer noch in der Beratung befindlichen, mehr als erforderlichen Novellierung der VOB/B durch das Aufzeigen der rechtlichen Klippen, die sich unter Einbezug des BGB-Rechts aufgetürmt haben. Dies gilt für die Änderungsanordnungen ebenso wie die Nachtragsberechnung, um nur einige der korrekturbedürftigen Regelungen anzusprechen. Das vorliegende Werk besticht durch die Fülle an Fundstellen, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem jeweils anstehenden VOB-Problem sehr erleichtern! Zudem haben es die Autoren geschafft, trotz der Einzelkommentierung aller 18 Paragraphen, ein insgesamt einheitliches Schema der Erläuterung anzuwenden. Mehr noch: Die in manchen anderen Kommentaren feststellbaren unterschiedlichen Darlegungen von Einzelproblemen im gleichen Band – mit dem Nachteil für den Nutzer, dadurch ein non liquet des Verständnisses zu erhalten – werden vermieden Dies ist sicher auch ein Verdienst der Herausgeber, die erkennbar die drei Säulen des Baurechts vertreten: Prof. Dr. Hans Ganten als Grand Seigneur der Bauanwaltschaft, VorsRichter Günther Jansen als Gerichtsrepräsentant und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Voit, der die Wissenschaft vertritt. Besondere Erwähnung bedürfen auch die Ausführungen von Rechtsanwältin Dr- Angela Kölbl zu § 18 Abs.3 VOB/B. Denn gerade die von der öffentlichen Hand meist noch abgelehnten außergerichtlichen Streitlösungsmöglichkeiten finden hier eine sehr eindrückliche und umfassende Würdigung. Ausgesprochen lesenswert sind auch die Darlegungen der Richterin am BGH, Dagmar Sacher, im Einleitungsteil: Das Wissen um die Bedeutung und die Geschichte der VOB kann sehr viel zum Verständnis der seit 1926 immer wieder der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage angepassten Vertragsregelung beitragen. Auch kritische Worte zur zögerlichen und zurückhaltenden Schritthaltung mit einer Anpassung – so dass selbst im Jahr 2024 noch die Ausgabe 2016 der VOB/B Geltung beansprucht – bringt die BGH-Richterin zum Ausdruck. Vielleicht beschleunigt dies die Beratungen des DVA! Insgesamt stellt die 4. Auflage des Teils B wieder ein Meisterwerk der Kommentierung dar, die zusammen mit der 4.Auflage des Teils C 2021 der Verlage C.H.Beck und Beuth ein unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis und zu der Anwendung des baurechtlichen Fundaments darstellt. Dazu trägt auch das umfassende Stichwort- und Literaturverzeichnis bei. Der Beck`sche VOB-Kommentar sollte deshalb in keiner baurechtlichen Bibliothek in der aktuellen Auflage fehlen. Zumal es immer lohnt, mehrere Kommentarstellen zu überprüfen!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Frikell, Eckhard / Hofmann, Olaf/ Frikell, Michael, Rechtspraxis für Bauleiter, 5. Aufl. 2023, VOB-Verlag Vögel, IBAN 978-3-89650-539-2, Harteinband, 361 Seiten, Euro 38,60

Die wichtigsten Baubeteiligten sind letztlich die Bauleiter. Diesen obliegt die fachgerechte Umsetzung der Planung im Zuge der Bauausführung. Gleichgültig, ob es sich dabei um einen großen Gebäudekomplex oder nur ein Einfamilienhaus, um eine U-Bahn-Baustelle oder ein Windrad handelt: Immer steht der (Ober-)Bauleiter an der vordersten Ausführungsfront zum Gelingen eines Bauwerks und ist zudem für den wirtschaftlichen Erfolg seines Bauunternehmens verantwortlich. Deshalb wird diesem Berufsstand in vielerlei Hinsicht sehr viel abverlangt. So muss er nicht nur die Übertragung der Planung auf das jeweilige Bauwerk dirigieren, sondern auch die baurechtlichen Vorgaben beachten und umsetzen. Dazu zählen Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Abnahmeregeln, Nachtragsmanagement und insgesamt eine ausreichende gerichtsfeste Dokumentation. Genau hier setzt das Buch „Rechtspraxis für Bauleiter“ aus der Hand von drei erfahrenen Baujuristen in nun schon 5. Auflage an: Kurz und bündig werden die wesentlichen baurechtlichen „To-do-Regeln“ auf überschaubaren 260 Seiten erläutert, unterstützt von Muster-Schreiben für die wichtigsten „Bauablauf-Störungen“. Die restlichen 100 Seiten des handlichen Buchs geben die VOB/B und die BGB-Regelungen, insb. zum Bauvertragsrecht, wieder. Damit wird ein schnelles Auffinden der maßgeblichen Vertrags- und Gesetzesvorgaben ermöglicht, ohne das Internet bemühen zu müssen. Die Kunst der Autoren besteht insoweit darin, das komplexe und komplizierte Baurecht auf eine Verständnisebene zu bringen, die von der Bautechnik geprägt wird. Dies ist möglich, weil die Autoren nicht nur die „Rechts-Seite“ des Bauens, sondern auch die Baupraxis seit Jahrzehnten u.a. als Bauverbands-Juristen, bestens kennen. Womit der interdisziplinäre besondere Wert des Werks begründet wird: Jeder Bauleiter und in der Baupraxis Tätige muss diesen Wissensspeicher für sich erschließen – und dies geschieht, wie die hohen Verkaufszahlen belegen, tatsächlich in ganz Deutschland. Doch das komprimierte know-how ist auch bestens für angehende Baujuristen und als Praxislehrbuch für die Architekten- und Ingenieursausbildung an Hochschulen und Universitäten geeignet: Wer die maßgebenden Seiten und die VOB- sowie BGB-Texte einmal durchgearbeitet hat, wird auch als erfahrener Baujurist einen großen Wissens-Schritt nach vorne machen! Deshalb ist dieses Werk, das nur wenige Wochen vor dem Tod des Mitautors Dr. Olaf Hofmann in 5. Auflage erschienen ist, nicht nur den Baupraktikern, sondern insbesondere auch allen – selbst „alten Hasen“ – Richtern in Baukammern- bzw. -Senaten, Bau- und Syndikus-Anwälten zu empfehlen: Der überschaubare Zeitaufwand zum Studium der verständlich formulierten Ausführungen wird mit einer Vertiefung des Verständnisses für die rechtlich richtige Abwicklung von Bauvorhaben aller Art mehr als belohnt! Und dies kommt dann der täglichen Arbeit sehr zugute!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Kapellmann/Messerschmidt, VOB Teile A und B, hrsg. von Burkhard Messerschmidt und Jochen Markus, 8. Aufl. 2022, XXI, 2055 S., C.H.BECK, Beck`sche Kurzkommentare, Band 58, ISBN 978-3-406-77644-1, Standardpreis 229 €

Unter den (viel zu) vielen VOB-Kommentaren ragt der „Kapellmann/Messerschmidt“ wie ein Leuchtturm hervor: Er bietet durch seine rasche Neuauflage die bestmögliche Orientierung im Labyrinth des nahezu unüberschaubar gewordenen Meeres an VOB-Entscheidungen deutscher Gerichte und ebenso vieler Kommentare dazu. Denn dieses Leuchtfeuer wird von 16 ausgewiesenen Experten betrieben, die für ständige Aktualität und damit Betriebsbereitschaft sorgen, wobei die Namen für Erfahrung und Qualität stehen: Neben den beiden Herausgebern sind dies Anne-Christin Frister (RiOLG), Mathias Ganske, Heike Glahs, Martin Havers, Werner Langen, Maximilian Lederer, Jan Mädler, Dieter Merkens, Markus Planker, Claus von Rintelen, Dagmar Sacher (RiBGH), Tobias Schneider, Thomas Stickler und Thomas Thierau. Nicht mehr auf der Plattform des Leuchtturms steht Klaus Dieter Kapellmann, der Mit-Namensgeber des Werks und Mitherausgeber und Kommentators der ersten 7 Auflagen! Der begnadete Vordenker des deutschen Baurechts mit seinen erhellenden Ausführungen genießt den Ruhestand – und hinterlässt eine riesige Lücke! Aber das strahlende Leuchtfeuer brillanter Formulierungen haben jetzt seine Nachfolger übernommen. Und so wird gewährleistet, dass dieser Leuchtturm weiterhin allen VOB-Anwendern, gleich ob bei Gericht, in der Verwaltung, bei Handwerksfirmen und Bauunternehmen und in Anwaltskanzleien, den sicheren Weg ans Ufer des endlosen Baurechts-Meeres zeigen kann. Dies geschieht durch viele detaillierte Leuchtfeuer, die das oft unverständliche Formulierungsdickicht der VOB – Regelungen aufhellen und damit zugänglich machen. Dementsprechend ergibt sich die Abfolge der Kommentierung zwangsläufig aus dem Inhalt der VOB Teile A und B. Dabei halten sich die praxisbezogenen Ausführungen und die rechtswissenschaftlichen Darlegungen in etwa die Waage: Es findet sich keine Überfrachtung durch seitenlange Auseinandersetzungen mit „abweichenden Meinungen“, aber auch keine nur für den Baurechts-Laien formulierten Erläuterungen. Dazu tragen auch die im Anhang auf den Seiten 1940 ff. verständlichen Erklärungen der wesentlichen Kernbereiche aller Bau-Protagonisten, angefangen beim Bauherrn über die Planer und Bauunternehmer bis hin zu speziellen Vertragsformen und das Bauträger-Recht. Diese eindrucksvollen Abhandlungen müssten eigentlich am Beginn des Kommentars stehen und nicht nur „ganz hinten“ in einem Anhang! Denn sie machen den Inhalt der VOB noch verständlicher. Hilfreich ist auch die kurze Kommentierung der Vergabeverordnung im Anschluss an die VOB Teil A mit den Basisparagraphen und den EU-Regelungen dazu. Richtigerweise findet der 3. Abschnitt der VOB/A, durch den spezielle Regelungen für Bauleistungen aus dem Bereich der Verteidigung und Sicherheit – sog. VS-Paragraphen – vorgegeben werden, keine Berücksichtigung, da es sich insoweit um höchst spezielle und in der normalen Baupraxis relativ seltene Bauaufträge handelt.
Die Strahlkraft dieses Leuchtturms ist, wie alle VOB-Kommentare, begrenzt durch die Ungewissheit, die der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss seit nunmehr rund 5 Jahren durch ständiges Verschieben einer Neuausgabe der VOB unter Berücksichtigung des zum 01.01.2018 neu eingeführten Bauvertragsrechts im BGB befeuert: Eigentlich ist allen Baurechts-Experten klar, dass hier eine Anpassung von BGB- und VOB-Recht zwingend notwendig ist. Doch ein Konsens der Verantwortlichen im DVA fehlt bislang. Auch deshalb ergab sich die Notwendigkeit, u.a. mit Blick auf die Fortentwicklung des Richter-Rechts, diesen Kommentar im Jahr 2022 auf der Basis der VOB-Ausgabe 2019 herauszugeben. Das ist mehr als verdienstvoll, denn damit werden die Anwender auf der stürmischen Baurechts-See nicht alleine gelassen!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Messerschmidt, Burkhard / Niemöller, Christian / Preussner, Mathias (Hrsg.), Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Kommentar, 2. Aufl. 2023, XIV, 941 S., C.H.Beck, ISBN 978-3-406-76991-7, Standardpreis 159 €

Architekten und Ingenieure stehen oft im Kreuzfeuer unterschiedlicher Interessen: Einerseits sollen sie so gut wie möglich, aber gleichzeitig auch kostensparend planen oder die Herstellung bzw. Sanierung eines Bauwerks begleiten, andererseits erwarten deren Aufraggeber die unbedingte Loyalität ihrer „Sachwalter“ bei der Auseinandersetzung mit den Bauhandwerkern und – unternehmern und schließlich wurde der relativ sichere Weg einer adäquaten Honorierung aller planerischen und bauleitenden Aktivitäten durch eine nahezu unverrückbare Honorartabelle mit der Neufassung der HOAI 2021 zugunsten einer freien Vereinbarung mit nur noch Anhaltswerten ersetzt. Dementsprechend groß und vielfältig sind deshalb die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Vergütung von Architekten- und Ingenieursleistungen ergeben: Wie werden „Nachträge“ bei den häufig vorkommenden baubegleitenden Änderungen berechnet, wie eine Mängelverfolgung oder spezielle Leistung, etwa die Landschaftsplanung, in Euro umgerechnet? Die Gerichte sind oftmals im Hinblick auf die Komplexität und Kompliziertheit des Architekten- und Ingenieursrechts überfordert und häufig müssen Honorar-Sachverständige eingeschaltet werden, um die Spreu vom Weizen trennen zu können. Hinzu kommt dann noch die völlig unterschiedliche Regelung in den Fassungen der HOAI 2013 – die für alle Verträge gilt, die bis Ende 2020 geschlossen wurden – und der HOAI 2021, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Preisbindung ein Ende bereitet hat. Zudem gilt seit der Entscheidung des BGH vom 2.6.2022 – Az: VII ZR 174/19 – die Zweigleisigkeit der HOAI-Anwendung: „Altfälle“ mit Vertragsdatum bis Ende 2020 unterfallen dem Regime der HOAI 2013 mit der Preisbindung, Neuabschlüsse ab 1.1.2021 unterfallen der freien Aushandlung. Da Bau- und Architektenstreitfälle oftmals erst viele Jahre nach Abschluss einer Baumaßnahme virulent und damit Gegenstand von Gerichtsverfahren werden, sehen sich die Baukammern und – senate immer noch mit derartigen Altfällen konfrontiert. Deshalb ist dieser Kommentar, der beide Fassungen der HOAI von 2013 und 2021 auch vergleichend darstellt, für die Baurechts-Praxis so wertvoll: Der Rückgriff auf frühere Kommentare wird erspart und gleichzeitig eine Auslegungshilfe gegeben, die bei der Gratwanderung von richtig und falsch sehr nützlich sein kann. Diesen Spagat haben die insgesamt 19 Mitautorinnen und Mitautoren aus den Bereichen der Anwaltschaft und der Honorar-Sachverständigen bestens geschafft: Streng der Paragraphenfolge gehorchend, werden die großen Bereiche Bauleit- und Landschaftsplanung, die Gebäude- und Innenraumplanung, der Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen- und Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung sowohl für die aktuelle HOAI 2021 als auch – separat, und doch immer wieder eine Verbindung herstellend – für die HOAI 2013 umfassend kommentiert. Aber auch die wissenschaftliche Befassung, u.a. durch die Darstellung der Geschichte der HOAI, deren Studium viel zur Erhellung des Verständnisses beitragen kann, macht dieses Werk so wertvoll. Denn bekanntlich kann man auch aus der Geschichte lernen! Insgesamt ist dieses Gemeinschaftswerk von ausgewiesenen Kennern der Materie für jeden Baujuristen, aber auch Architekten und Ingenieur sowie Honorarsachverständigen ein hervorragender Wegweiser durch ein oftmals missverstandenes Rechtsgebiet, das nur richtig anwenden kann, wer sich der Mühe unterzieht, die spezielle Judikatur und Literatur nachzuvollziehen. Dazu hilft das vorliegende Werk in auch sprachlich sehr gelungener Weise!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Grziwotz, Herbert / Koeble, Wolfgang (Hrsg.), Handbuch Bauträgerrecht,
2. Auflage. 2022, XXXVIII, 509 S., C.H.BECK. ISBN 978-3-406-56397-3, Standardpreis 139 €

Viel Mühe hat sich der Gesetzgeber hinsichtlich der Regelung des Bauträgerrechts im BGB nicht gemacht: Gerade einmal zwei Normen – §§ 650u und v BGB – wurden im Zuge der Einführung des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 diesem im Baubereich sicherlich mit bedeutsamsten Baubereich gewidmet. Und das mehr oder weniger als bloße Verweisungsgesetze! Umso verdienstvoller ist das von zwei, seit Jahrzehnten im Baurecht mit zu den bekanntesten Namen zählenden, Experten herausgegebene Handbuch des Bauträgerrechts, unterstützt durch fünf weitere namhafte Spezialisten aus dem vielschichtigen Bereich dieser speziellen Baurechtsmaterie: Julius Forschner, Tobias Leidner, Andreas Reindl, Markus Riemenschneider, Claus-Achim Schmitz und Alexander Zahn. Gemeinsam ist es diesem Autorenteam gelungen, mit der 2. Auflage des Handbuchs ein wirklich hilfreiches Werk vorzulegen, das manchem Bauträger und deren Beratern in vielerlei Hinsicht die Augen öffnen und damit vor großen finanziellen Schäden bewahren kann! Denn das Bauträgerrecht stellt alle damit Befassten, angefangen von den eigentlichen Protagonisten über deren anwaltliche Begleiter, finanzierende Banken, Notare und später die Gerichte sowie viel zu oft auch die Insolvenzverwalter vor einen Berg von Problemen. Deren Lösung erfordert fundiertes Wissen und Können im Zusammenhang mit den vielen Steinen, die auf dem Weg zu einem erfolgreich umgesetzten Bauträgerprojekt oder einer richtigen gerichtlichen Entscheidung liegen. Stichworte wie Verbraucherbaurecht, Verbraucherkaufrecht, Makler- und Bauträgerverordnung, WEG sowie die insoweit in den letzten Jahren erfolgten teilweisen Novellierungen lassen schnell nachvollziehen, dass das gesamte Spektrum des Bauträgerrechts nicht „auch“ und „nebenbei“ beherrschbar ist, sondern einer besonderen Befassung bedarf. Und genau dazu gibt das Handbuch Bauträgerrecht die ideale Vorgabe: Übersichtlich, gut lesbar, vollständig, nicht überfrachtet und doch tiefgehend werden alle immer wieder virulenten Problembereiche im Zusammenhang mit der Bauträgertätigkeit aus allen Perspektiven behandelt. Dazu gibt dieses Handbuch, unterstützt durch ein umfangreiches Inhalts- und Sachverzeichnis, mit zahlreichen Mustertexten auch noch Hilfestellungen besonderer Art – man muss das Rad nicht immer neu erfinden, sondern sich nur mit dem Handbuch vertraut machen! Dann stößt man u.a. auf folgende wichtige Themenkreise:
Grundlagen des Bauträgerrechts, Finanzierungsfragen für Bauträger und Kreditinstitute, die MaBV, das Mietrechtsverbesserungs- sowie Rechtsdienstleistungsgesetz, der Grundstückserwerb, Notarverträge und AGB-Recht – auch Erbbaurechte betreffend – , Auflassung, Abnahme, Zahlungsfälligkeiten, Prospekthaftung, Konfliktmanagement und schließlich – mittlerweile sehr häufig – das Schicksal eines Bauträger-Projekts im Falle der Insolvenz. Wie viele Einzelprobleme sich hinter diesen schlagwortartig aufgeführten Inhaltsangaben tatsächlich verbergen, kann man schon beim Studium des 15 Seiten umfassenden Inhaltsverzeichnisses ersehen! So kann ohne Übertreibung konstatiert werden: Wer sich auf das Glatteis des gesamten Bauträgerrechts begeben will, der sollte bestens geschliffene Schlittschuhe und auch eine gute Versicherung haben: Fehler bei der Beratung oder Baubegleitung können sich sehr schnell in astronomisch hohe Schadensersatzforderungen wandeln. Deshalb sollte dieses Handbuch zur Pflichtlektüre für alle Bauanwälte, aber auch Notare, Steuerberater, Gerichte, Bankvertreter und nicht zuletzt auch Lehrstuhlinhabern werden, die mit Bauträger-Rechtsfällen konfrontiert sind! Und zwar nicht nur als Zierde im Bücherschrank, sondern tatsächlich als Seite für Seite studiertes Werk – der Erfahrungsgewinn ist riesig!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Biermann, Manuel / Hofmann, Olaf, Nachträge am Bau – Anspruchsprüfung + Berechnung, kartoniert, VOB-Verlag Vögel OHG, 4. Aufl. 2022, IX; 147 S., ISBN 978-3-89650-532-3; 30,50 €

Wenn sich ein Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen (Dipl.-Ing. Manuel Biermann) und ein Lehrbeauftragter für Baurecht und langjähriger Geschäftsführer eines Baugewerbeverbandes (Dr. jur. Olaf Hofmann) zusammenfinden, um eines der schwierigsten Probleme der Bauabrechnung verständlichen Ausführungen und Hinweisen für praxisnahe Lösungen zuzuführen, dann entsteht ein Hilfsmittel erster Güte für Baupraktiker, aber auch Baujuristen bis hin zu den Mitgliedern von Baukammern und Bausenaten bei den Gerichten. Denn entsprechend der Weisheit, dass in der Kürze die Würze liegt, haben es die beiden Autoren, die seit vielen Jahrzehnten mit diesen Besonderheiten des Baurechts befasst sind, verstanden, mit relativ wenigen Seiten sehr viele entscheidende Wegweiser zum richtigen Umgang mit der Nachtragsproblematik aufzustellen. Dazu trägt auch die klare Gliederung in 2 Teile bei: Im ersten Teil legt Olaf Hofmann die Basics für die Behandlung von Nachträgen auf 62 Seiten dar. Dabei geht er insbesondere auf die Verknüpfung von VOB und neuem Bauvertragsrecht im BGB ein. Mit verständlichen Worten beschreibt er so u.a. den Begriff der Mengenänderung, der Zusatzleistung sowie Vertragsänderung. Auch findet sich die für Bauunternehmer und Bauhandwerker wichtige Darstellung der Vertragsanbahnung und -abwicklung mit Verbrauchern nach § 13 BGB. Der zweite Teil hingegen erläutert die wesentlichen baubetriebswirtschaftlichen Grundlagen, deren Verständnis insbesondere für Baujuristen nicht selbstverständlich ist. Dabei werden auch immer wiederkehrende Spezialprobleme wie etwa „0-Positionen“, gekündigte Leistungsteile oder die Bedeutung von Stundenlohnzetteln mit knappen Darstellungen, aber gerade deshalb besonderer Verständlichkeit, behandelt. Genau dies zeichnet das handliche und gut lesbare Werk in besonderer Weise aus: Es versucht an keiner Stelle, eine wissenschaftliche Gründlichkeit anhand zahlreicher Verweise und rein theoretischem Meinungsstreit aufzuzeigen. Vielmehr beweisen die Ausführungen der erfahrenen Autoren, dass das Baurecht und die Baubetriebswissenschaft für die Baubeteiligten Klarheit hinsichtlich der Sach- und Rechtslage bringen können, wenn man bereit ist, die Realität des Bauens beim rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Nachvollzug des jeweils konkreten Sachverhalts über die Freude am Theorienstreit zu setzen. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen dies in gelungener und damit sehr hilfreicher Weise. Das Praxisbuch ist so konzipiert, dass sich Baujuristen und Baukaufleute zunächst einmal mit dem Inhalt durch einen Lesedurchgang der überschaubaren 147 Seiten vertraut machen, um dann immer wieder das jeweils aktuelle Problem dank der dezidierten Inhaltsübersicht schnell aufzufinden und die Lösung aufgezeigt zu erhalten. Deshalb erübrigt sich auch ein Sachregister. Das Werk ist deshalb nicht nur allen Baujuristen, sondern auch Architekten, Sachverständigen, Baukaufleuten und Bauleitern zu empfehlen, zumal es durch den Einbezug des BGB-Bauvertragsrechts, das seit 1.Januar 2018 das Baurecht mit bestimmt, mehr als aktuell ist. Dass es schon in 4. Auflage erschienen ist, unterstreicht die außergewöhnliche Konzeption dieser Anleitung für den Umgang mit Nachträgen am Bau aus dem bekannten VOB-Verlag Vögel und kann deshalb dem angesprochenen Nutzerkreis sehr empfohlen werden.

Prof. Dr. jur.Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Fuchs / Maurer / Schalk (Hrsg.), Handbuch Tiefbaurecht, Baurecht-Vergabe-Technik-Schadensfälle-Versicherungsfragen, Hardcover (Leinen), 2023; XLIV, 931 S. mit Abbildungen. C.H.BECK Baurecht,ISBN 978-3-406-76765-4, 169 Euro

Das Tiefbaurecht mit seiner Vielzahl an komplexen und komplizierten Themenbereichen im Spannungsfeld der Kern-Probleme „Baugrund“, „Kontamination“, „Unaufklärbarkeit“, „Überraschungen“ oder „Schadensträchtigkeit“ zählt immer schon zu den Rechtsgebieten, die nicht nur mit Hilfe der Rechtsdogmatik, sondern im Besonderen auch durch das Verständnis für die geotechnisch und damit naturwissenschaftlich vorgegebenen Fakten Lösungen suchen und finden musste. Während aber Gerichtsentscheidungen zu derartigen Problembereichen bis Mitte des 20. Jahrhunderts eher selten waren, weil sich bis dahin die Herstellung von Bauwerken aller Art „in der Tiefe“ nur in den wesentlichen Kategorien Straßen- und Kanalbau, Tunnel, Wasserbau sowie ausgesteiften Baugruben und Fundamenten ermöglichen lies, veränderten sich die Eingriffsmöglichkeiten in den uneinsehbaren Baugrund schlagartig mit dem Aufkommen und danach der stetig verbesserten Spezialtiefbau- und Rohrvortriebsmethoden ab etwa 1958, als der Pionier des Spezialtiefbaus Dr.Dr.Karlheinz Bauer den nach ihm benannten „BAUER-Anker“ erfand. Hinzu kam die Notwendigkeit, nicht nur immer höher zu bauen – womit zwangsläufig auch tiefere Fundamente erforderlich wurden – , sondern zudem den „Untergrund“ gerade in Städten für die Erstellung von U-und S-Bahnstrecken, großen Kanälen und Transportsielen sowie riesigen Parkgaragen in Anspruch zu nehmen. Hinzu kamen gewaltige Tunnelbauten für den Ausbau von Eisenbahntrassen oder Autobahnen. Mit allen diesen Entwicklungen – die sich auch in einer stets weiterentwickelten Maschinen- und Gerätetechnik zeigte – gingen zwangsläufig Bau- und damit auch Rechtsprobleme einher: Wer ist für die Reaktion des Baugrunds auf die zum Einsatz kommende Technik verantwortlich, wer für die Baugrundverhältnisse oder (Kampfmittel-)Kontaminationen? Sehr schnell summierten sich die Bauzeitverlängerungs-, Material- und Personalkosten zu teilweise kaum noch vorstellbaren Größenordnungen. Und auch immer öfter wurden Gerichte wegen entstandener Nachbar- oder Kabel- bzw. Kanalschäden in Anspruch genommen. Es galt daher, den Boden für gerechte und richtige Entscheidungen zu bereiten. Dies erfolgte ab 1985 durch maßgebende Veröffentlichungen, die zum wechselseitigen Verständnis der beteiligten Wissenschaften Geotechnik und Baurecht beitrugen. Doch auch rund 40 Jahre später ist die Judikatur zu Tiefbauproblemen uneinheitlich. Denn: Die im doppelten Sinne fundamentalen Vorgaben des BGH zur Bedeutung von Baugrund als Baustoff oder die geotechnisch feststehende niemals sichere Bestimmung der Baugrundverhältnisse im Vorfeld einer Baumaßnahme werden von Instanzgerichten, aber auch schon im Vorfeld der Inanspruchnahme des Rechtswegs durch die Streitparteien entweder nicht identifiziert oder einfach ignoriert. Hier setzt das Handbuch Tiefbaurecht, an dem 44 Autoren aus verschiedenen Fachbereichen mitgewirkt haben, an: Mit alleine 29 Vertretern von Universitäten, Hochschulen, spezialisierten Ingenieurbüros sowie großen Baukonzernen wird das gewaltige Spektrum rund um die Thematik „Baugrund“ naturwissenschaftlich, betriebswirtschaftlich und versicherungstechnisch eindrücklich aufbereitet. Die jeweils juristische Einordnung dazu geben die beteiligten Baujuristen. Und so finden sich in dem gewichtigen Werk, verteilt auf 10 Kapitel, hilfreiche Ausführungen zu u.a. Fragen für die Planungs- und Leistungsbeschreibung, klassische Fallkonstellationen und Sonderthemen wie etwa das Umweltrecht, die Arbeitssicherheit oder die Kalkulation „nicht kalkulierbarer Leistungen“. Breiten Raum nimmt der Tunnel- und Kanalbau ebenso ein wie die Darlegung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten im Tief- und Tunnelbau. Interessant ist auch die Zusammenstellung bekannter Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Baugrund sowie auch der Blick über die Grenzen durch die Darstellung der internationalen Perspektive. Sehr aufschlussreich ist z.B. auch das von 5 Autoren gleichzeitig bearbeitete Teil-Kapitel über BIM im Tiefbau, das auf 27 Seiten eine Möglichkeit zur sinnvollen Abwicklung von Tiefbauprojekten aufzeigt. Besonders eindrücklich befasst sich zudem Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke mit der widerspruchsfreien Abrechnung des Hauptvertrags, der Nachträge und des gestörten Bauablaufs bei Bauprojekten mit der Darlegung der fünf normativen, wirtschafts-, rechts- und baubetriebswirtschaftlichen Nachweisschritte für die Ermittlung der Anspruchshöhe gemäß § 650c BGB. Dies sind nur zwei Beispiele für die große Bandbreite der verschiedenen Darlegungen zu Geotechnik- und Rechtsthemen im Zusammenhang mit dem Universalbaustoff „Baugrund“. So kann dem gewichtigen Werk attestiert werden, dass es einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung des baurechtlichen Verständnisses für tiefbautechnische Problembereiche darstellt, das von Richterinnen und Richtern, Syndikus- sowie Bauanwältinnen und – anwälten ebenso zur Lösung von Fragen rund um den Baugrund zur Hand genommen werden sollte wie von Baugrundsachverständigen, Spezial- und Tiefbauingenieuren sowie Architekten, die „in die Tiefe planen“ müssen. Das Sachverzeichnis am Ende des Handbuchs, zusammen mit dem 16 Seiten umfassenden umfangreichen Inhaltsverzeichnis, helfen sehr gut beim Auffinden der Antworten auf die jeweils konkreten Fragestellungen, wenn man sich intensiv damit befasst!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen
Mitherausgeber der NZBau

Seit, Holger: Bauabfälle und Bodenaushub; Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht; Buch;Softcover IX, 261 S., VOB-Verlag Ernst Vögel Stamsried, 1.. Aufl.2021, ISBN 978-3-89650-519-4; 48,90 Euro

Das Abfallrecht mit seinen zahlreichen Regelungs-Kaskaden, beginnend bei Europäischen Richtlinien über Gesetze, Verordnungen und Satzungen, zählt zu den Dschungel-Rechtsmaterien: Kaum hat man sich einen Verständnisweg durch fleißiges Studium gebahnt, schon wuchern neue Vorgaben aus allen Ecken der Bürokratie und der Weg zum sicheren Nachvollzug der jeweils geltenden Rechtslage ist schon wieder zugewachsen. Das alles noch verbunden mit der überall im Abfallrecht-Dickicht lauernden latenten Gefahr der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die z.B. gem. § 326 StGB sehr schnell Baubeteiligte bis zu 5 Jahren hinter Schloss und Riegel bringen können. Denn das Bauabfall-Recht zählt in besonderer Weise zu den größten Gefahrpotentialen für alle Baubeteiligten, einschließlich der Baujuristen – und dies aus mehreren Gründen: Einmal, weil die Massen an Abfall, die beim Neu- und Rückbau von Bauwerken aller Art – einschließlich von Straßenauf- und Tunnelausbruch – entstehen, das höchste Aufkommen in der gesamten Abfall-Massen-Bilanz Deutschlands darstellen. Zum Zweiten, weil Baugrund in dem Augenblick zu „Abfall“ werden kann, wenn er aus dem gewachsenen Boden- oder Felsverbund herausgetrennt wird – so dass schon eine Schaufel voll Erde mit dem Ausheben die Eigenschaft „Abfall“ aufweisen würde, wenn nicht besondere Verwertungsgründe dies verhindern! Und zum Dritten: Weil die Materie „Bauabfall-Recht“, insbesondere mit Blick auf das abfallrechtliche Schicksal von Boden-, Fels- und Auffüllmaterial und trotz seiner sehr hohen Relevanz in der Baupraxis im baurechtlichen Schrifttum, mithin auch im Kenntnisbereich selbst versierter Baujuristen, nur sporadisch feststellbar ist.

Deshalb stellt das Buch von Rechtsanwalt Holger Seit, der zu den führenden Abfallrechts-Experten in Deutschland zählt, zu den Leuchttürmen, die auch aus dem Dschungel herausfinden lassen – wenn man sich die Zeit nimmt, dass sehr gut lesbare Werk mit seinen 261 Seiten zu studieren und die Erkenntnisse daraus in der Bau(rechts)praxis anzuwenden. Dann nämlich hat man die notwendigen Macheten und Buschmesser in der Hand, um die immer neuen Triebe des Bauabfall-Rechts zu bändigen! Denn der Aufbau, die Klarheit und Verständlichkeit sowie die Komprimierung auf das Wesentliche zeichnen den hervorragenden Wegweiser durch das undurchdringlich erscheinende Bau-Abfallrecht aus: Nach einer Einführung zur Kreislaufwirtschaft am Bau und zum Abfallregime in der Bauwirtschaft mit prägnanten Erläuterungen der Fachbegriffe, die untrennbar mit dem Rechtsgebiet verbunden sind, wie z.B. der Abfallbegriff, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, Abfallende, Nebenprodukte, die Abfallrechtliche Verantwortung oder die Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, kommt der Autor zu den Spezialproblemen, die für Bauherren, Architekten, Bauunternehmer aller Art und nicht zuletzt Baujuristen von sehr großer Bedeutung sind wie z.B.: Entsorgung von Bauabfällen, Umgang mit Bodenaushub, wasserrechtliche Fragen, Regelungen in der VOB B und C zur Abfallproblematik, Entsorgung bestimmter Abfallfraktionen wie z.B. Glas, Holz oder Mineralwolle, Beförderung und Dokumentation von Bauabfällen, Verantwortung und Haftung für ordnungsgemäße Abfallentsorgung bis hin zur umsatzsteuerlichen Behandlung werthaltiger Abfälle. Ein sehr hilfreicher Anhang rundet die Durchblicksmöglichkeiten ab: So ein Ausblick auf die Europäische Umweltpolitik; ausgewählte abfallrechtliche Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Länder und – ebenso hilfreich – Begriffsbestimmungen. Insgesamt zählt die praxisnahe und dennoch auch lehrbuchmäßige Darstellung mit ihren wertvollen Praxishinweisen, Checklisten, Beispielen aus der Rechtsprechung sowie der VOB-Stellen und nicht zuletzt aufgrund der mehr als verständlichen Darstellung des komplizierten und komplexen Bau-Abfallrechts zum unbedingten Bestandteil jeder Baurechts-Bibliothek, aber auch Architekten, Projektsteuerer, (Bau-)Strafjuristen und Auftraggeber sollten sich das Werk zu Gemüte führen.

Der preiswerte Aufwand wird sich in vielfacher Hinsicht lohnen! Und das Dickicht des Abfallrechts-Dschungel im Baubereich kann damit gut gelichtet werden! Denn eine bessere fachspezifische Veröffentlichung kennt der Verfasser dieser Buchbesprechung nicht!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Fuchs, Heiko / Berger, Andreas / Seifert, Werner: Beck’scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar: HOAI-Honorarordnung für Architekten und Ingenieure mit Kommentierung des Vergabe- und Vertragsrechts, Kommentar, Buch. Hardcover (Leinen), 3. Auflage 2022; XXV, 2370 S.; C.H.BECK. ISBN 978-3-406-74981-0, Standardpreis 289 Euro

Die blauen Umschläge mit den goldgelben Kerntiteln stellen eines von vielen Markenzeichen des Verlags C.H.Beck dar und signalisieren Kompetenz, Vollständigkeit sowie vertiefte Wissensvermittlung bei bau- und architektenrechtlichen Hauptbereichen. So etwa bei den aus der Anwalts- und Gerichtspraxis nicht mehr wegdenkbaren Bänden zum Vergaberecht und den drei Teilen der VOB. Und ebenso für die immer wieder novellierte und deshalb besonders kommentierungsbedürftige HOAI. Dazu haben die drei Herausgeber Prof. Dr. Heiko Fuchs, Dr. Andreas Berger und der Sachverständige Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert weitere 18 Mitautorinnen und Mitautoren aus ganz Deutschland gewinnen können, deren Namen für Qualität und Erfahrung sowie verschiedene Berufsfelder, die mit dem Vergabe-, Bau- und Architektenrecht befasst sind, gewinnen können: So die RiBGH Dagmar Sacher, die RiOLG Düsseldorf Martina Stein und den RiOLG Dr. Tobias Rodemann von der Gerichtsbarkeit, Univ.-Prof. Dr. Jochen Glöckner von der Universität Konstanz sowie die Honorarsachverständigen Dipl.-Ing.(FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing (FH) Tanja De Pascalis und Dipl.-Ing. Dieter Herrchen, dazu noch der Architekt und Stadtplaner Dipl.-Ing. Ulf Begher. Hinzu kommen ausgewiesene Kenner der Materie aus der Anwaltschaft, die sich allesamt bereits einen sehr guten Ruf als baurechtliche Autoren erworben haben: Dr. Robert Elixmann, Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Dr. Johann P. Hebel, Klaus Heinlein, Dr.Walter Klein, Dr. Grete Langjahr, Prof. Dr. Mathias Preussner, Dr. Claus Schmitz, Dr. Gerolf Sonntag, Dr. Achim O. Vogel und Dr. Maximilian Voll. Alle insgesamt 21 Verfasser der schon 3. Auflage – wobei die erste Auflage nur 4 Jahre – 2018 – zurück liegt und die 2. Auflage als Novum 2020 mit Blick auf die bevorstehende Novellierung der HOAI lediglich als Online-Version im Verlag C.H.Beck erschienen ist, haben, wie ein Vergleich mit der „Bildschirm-Auflage“ zeigt, die Zeit bis zur Herausgabe im Mai 2022 sehr gut genutzt und den Kommentar maßgeblich erweitert und zugleich konkretisiert. Damit liegt nunmehr ein Kompendium des Architekten- und Ingenieursrechts vor, das sich nicht in der Erläuterung der HOAI erschöpft. Vielmehr werden umfassend auch die ebenso bedeutsamen Vorgaben des 2018 in Kraft getretenen neuen Bau- und damit auch Architektenvertragsrechts nach den §§ 650p – t BGB, der VgV mit den relevanten §§ 73 – 80 sowie im 3.Teil dann das ArchLG als Ermächtigungsgrundlage für die im 4.Teil ausführlich behandelte HOAI näher dargelegt. Prägnant und praxisgerecht findet sich im Hauptteil des Kommentars dann die Aufbereitung und Verständlichmachung der 58 Paragrafen der HOAI 2021 samt den Anlagen 1 – 15. Abgeschlossen wird der Kommentar im 5.Teil mit der Wiedergabe hilfreicher, immer benötigter Regelungen wie der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) und den Fachplanungstabellen. So erhält der Nutzer des Kommentars nicht nur eine vollständige Kommentierung des Architekten- und Ingenieursrechts, sondern auch zahlreiche brandaktuelle Hinweise. Dies gilt im Besonderen im Hinblick auf die Neuordnung des Vergütungsrechts in der HOAI 2021 mit der Abkehr von dem bis dahin geltenden starren Preisrahmen. Denn die Vorgaben der HOAI stellen nunmehr – entgegen der früheren Fassung – nur noch unverbindliche Rahmenempfehlungen für Honorarleistungen dar, es obliegt damit den Vertragsparteien selbst, die angemessene Honorierung zu finden. Da jedoch immer noch zahlreiche „Alt-Fälle“ mit der vom EuGH ausgesprochenen Fortgeltung des bisherigen strengen Preisrechts bei den Gerichten anhängig oder sonst im Streit sind, ist es ein zusätzliches Verdienst der Kommentierung, dass auch dieses „alte Preisrecht“ noch nachlesbar geblieben ist! Da auch das Stichwortverzeichnis die Beurteilung als „sehr umfassend“ verdient, muss dem Gesamtwerk, auch wenn sich systembedingt einige Wiederholungen durch die verschiedenen Autoren finden, das Prädikat „Hervorragend“ verliehen und kann es für die Bau- und Architektenpraxis sowie für alle mit Bausachen befassten Gerichte nur empfohlen werden!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Selk, Michael, Mietmängel und Mängelrechte, Handkommentar, 3. Auflage 2022, Nomos-Verlag, 418 S., ISBN 978-3-8487-7322-0, Standardpreis 59 Euro

Das Mietrecht zählt, ebenso wie das gesamte Baurecht, zu den Rechtsgebieten, deren Handhabung in der Anwalts- und Gerichtspraxis wegen ihrer Komplexität und Kompliziertheit im Regelfall Spezialisten wie den Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder versierten Richtern überlassen werden sollte. Hinzu kommen die Schnittmengen mit dem öffentlichen und privaten Baurecht, so dass auch baurechtliche besondere Kenntnisse von Vorteil sein können, etwa bei Baulärm-Streitigkeiten mit Mietern. Es ist deshalb ein Glücksfall, dass der Autor dieses Handkommentars in der NomosKommentar-Reihe Fachanwalt in beiden Kerndisziplinen und dazu noch im Strafrecht ist. Damit deckt er die große Bandbreite des gesamten Mietrechts von seiner Profession und seinen langjährigen Erfahrungen bestens ab. Und dies kann man nachvollziehen, wenn man sich dem sehr flüssig geschriebenen, dennoch aber tiefgehenden und auf das Wesentliche beschränkten Kommentar zum Dauer-Thema „Mietmängel“ näher widmet. Dies beginnt bei der vorangestellten relativ kurzen Inhaltsübersicht, die aber gerade deshalb nicht den Blick für die Fülle an Wissen verstellt, sondern diesen vielmehr erhellt: Mit der Anführung der im Kommentar näher behandelten „Mängel-Gesetze“ zwischen § 535 und 569 BGB im 2. Teil – nach einer prägnanten Einführung in die Thematik der Mietmängel für die Anwalts- und Gerichtspraxis im 1. Teil und vor beachtenswerten Vorschlägen de lege ferenda zum Mietmängel-Recht im 3. Teil – erleichtert der Autor das Auffinden der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben. Dies ist die erste erfreuliche Hilfestellung nach dem Motto: In der Kürze liegt die Würze! Sodann aber finden sich nach dem jeweiligen Gesetzestext exakte und ausführliche Inhaltsverzeichnisse zu den Kommentierungen, die mit einem etwas größeren Schriftbild noch besser auf der Suche nach Antworten aus Rechtsprechung und Lehre helfen könnten, als die nachfolgenden Erläuterungen es uneingeschränkt ermöglichen! Und so werden unter § 536 BGB immer wieder auftretende Mietmängel aus den Bereichen der Elektroinstallation, der Trinkwasserversorgung, der Erhitzung durch Sommerwärme, Trittschall, Schimmelpilzbildungen und nicht zuletzt Verstöße gegen die EnEV bzw. das GEG (Gebäudeenergiegesetz), also sehr neue gesetzliche Vorgaben, näher behandelt. Gleiches gilt für sog. Optische bzw. Periodische Mängel. Dargestellt werden die Minderungsansprüche und in sehr guter alphabetischer Aufführung die gesamte Bandbreite denkbarer Mietmängel, im Regelfall durch Entscheidungshinweise aus der Gerichtspraxis unterlegt. Alleine 210 Seiten, also über die Hälfte des Werkes befassen sich so mit dem Generalgesetz für Mietmängel, § 536 BGB. Die Lektüre alleine dieser Seiten wird allen Juristen, aber auch Hausverwaltern und Vermietern die Augen öffnen für die unglaubliche Vielzahl an Stolpersteinen, die das Mietrecht aufzuweisen hat. Aber auch für die Mieterseite sind die spannend zu lesenden, dennoch die Wissenschaftlichkeit nie verlassenden Erläuterungen von Michael Selk, der als Rechtsanwalt immer im Zentrum des Mietgeschehens steht, von größtem Interesse. Denn kurz und bündig, aber trotzdem erschöpfend, zeigt der Autor die Mieterrechte auf. Hinzu kommt, dass sich die 3. Auflage den Zeichen der Zeit ebenso fundiert widmet: Corona und Mietkürzung, Umwelthaftung und Beeinträchtigungen durch Nachbarn, um nur Einiges zu nennen. Kurzum: Es ist jedem Verantwortlichen und Juristen, der mit Mietrecht auf der einen oder anderen Seite zu tun hat, nur zu empfehlen, sich die Zeit für diese beeindruckend umfassend und trotzdem übersichtlich gebliebene Kommentierung zu nehmen. Und auch für Studenten und Referendare kann dieser Handkommentar im lesbaren Umfang eine große Hilfe für die Examensvorbereitung sein. Schließlich lässt das sehr umfangreiche Stichwortverzeichnis sehr schnell die maßgebende Kommentarstelle auffinden. Deshalb sollte dieses kleine, aber feine Werk in keiner Bibliothek fehlen!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Rechtsanwalt Schrobenhausen

Jasper, Ute, Nachhaltige Vergaben – Green Procurement, PraxisWissen, Buch. Klappenbroschur, 2022, XXVIII, 216 S. mit Schaubildern, C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77669-4, Standardpreis 39 Euro

Der frische, hellgrüne Einband und der Titel, der die Worte „nachhaltig“ und „grün“ enthält, korrespondieren mit dem Inhalt des kleinen, aber feinen und sehr hilfreichen Werks auf einem Vergabesektor, der die Realität des Klimawandels und des übermäßigen Ressourcenverbrauchs schon bei der Auftragsvergabe für Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand berücksichtigen soll. Der international verwendete Fachbegriff „Green Procurement“, also „grüne Beschaffung“, steht für die Berücksichtigung der Kernprobleme des 21. Jahrhunderts wie Energieeffizienz, Schadstoffreduktion, Nutzungsdauer und Rohstoffverbrauch. Diese in den Focus nahezu aller Länder der Erde an die erste Stelle gerückte Problematik forderte auch und in besonderer Weise das öffentliche Vergaberecht heraus. Denn die Marktmacht der öffentlichen Hand mit allen ihren Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen bis hin zur Deutschen Bahn AG ist riesig – und entsprechend groß ist auch der Einfluss zugunsten der Nachhaltigkeit durch gezielte Vergaben. Dies spiegelt sich auch in einer Reihe von vergaberechtlichen Bestimmungen wie etwa § 31 Abs.3 VgB, $§45 Abs.2 KrWG, § 67 VgV, § 6 SaubFahrzeug-BeschG, §§ 123 f. GWB, um nur einige aufzuführen. Doch in der Vergabepraxis gilt immer noch an vorderster Stelle die „Wirtschaftlichkeit“ – und damit meist das billigste Angebot – als Auswahlkriterium. Dies hat seinen Grund darin, dass das Korrektiv der „Wirtschaftlichkeit“ durch die „Nachhaltigkeit“ noch nicht überall bei den entscheidenden Stellen bekannt ist oder angewendet wird. Denn die Abwägung der „green procurement“- Gesichtspunkte im Rahmen der Wertung vorliegender Angebote erscheint schwieriger zu sein, als nur ein Zahlenvergleich. Zudem gibt es in der vergaberechtlichen Literatur noch keine ausführlichen Erläuterungen dieses Wertungskriteriums „Nachhaltigkeit“. Dem helfen die allesamt spezialisierten Autorinnen und Autoren der Großkanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit dem vorliegenden Kompendium in sehr anschaulicher und auch von Nichtjuristen, die bei öffentlichen Auftraggebern mit Vergaben befasst sind, nachvollziehbarer Weise mit einer klaren und abgestimmten Abfolge der einzelnen Ausführungen ab: Unter der Herausgeber- und Mitautorenschaft von Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper befassen sich ihre Kolleginnen und Kollegen in verständlicher Form mit den Einzelproblemen, die sich aus Europäischem Recht, deutscher Gesetzgebung und wirtschaftlich-politischen Überlegungen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Einbezug des „green procurement“ ergeben: Johannes Baumann, Reinhard Böhle, Rebecca Dreps, Christina Emde, Dr. Patrick Goffart, Daniela A. Kreuels, Dr. Christopher Marx, Max Richter, Sarah Rose, Mike Steffen, Kirstin van de Sande und Dr. Laurence Westen schaffen gemeinsam den Spagat, das große Meer öffentlich-rechtlicher Beschaffung, vom Schulhausbau über Bürogebäude, Zügen, Bus-Beschaffung, Entsorgung bis hin zu Rahmenverträgen übersichtlich auch mit Hilfe von Schemata aufzubereiten und in den Kontext mit dem geltenden Vergaberecht zu stellen. Und so folgt nach einer Einführung in das komplexe und komplizierte Vergaberecht eine Darlegung von Umweltaspekten bei europaweiten Vergaben sowie im Unterschwellenbereich, es werden völkerrechtliche Abkommen und Zielbestimmungen ebenso fundiert erläutert wie ein Ausblick in die Fortentwicklung des klimadiktierten und nachhaltigen Vergaberechts gegeben wird. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis lassen sehr gut verstehen, um was es genau bei „green procurement“ geht. Dazu hilft auch die erfreulich umfangreiche Literaturübersicht und das Stichwortverzeichnis am Ende von spannenden 212 Textseiten, die allen Baujuristen mit Vergabestreitfällen ebenso zu empfehlen sind wie sämtlichen Verantwortlichen in Vergabefällen der öffentlichen Hand. Schließlich sollte das Werk Pflichtlektüre in den Kursen für die Fachanwaltsausbildung nicht nur für das Vergabe-, sondern auch das Bau- und Architektenrecht sein: Prägnanter kann man nicht bei übersichtlicher Seitenzahl und guter Lesbarkeit in die Tiefen des Vergaberechts eingeführt werden!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Messerschmidt/Voit

Das private Baurecht hat in den letzten Jahren maßgebliche Änderungen erfahren. Dies sowohl auf gesetzlicher Ebene als auch durch wichtige Gerichtsentscheidungen der Obergerichte. Auch die maßgebliche Stärkung der Verbraucherrechte und die Schaffung eines neuen „Vertragstyps“, wie dem Verbraucherbauvertrag lassen viele Fragen und Auslegungsmöglichkeiten offen, zu denen Stellung zu nehmen ist. Diese Umstände rechtfertigen es, dass das Baurecht in relativ kurzen Abständen durch aktuelle und umfassende Kommentare begleitet wird.

Die vorliegende 4. Auflage bleibt bei der schon in früheren Auflagen bewährten Konzeption, wonach zum einen das Bauvertragsrecht bis BGB umfassend kommentiert wird und dabei die jüngste Rechtsprechung und Literatur zum neuen Bauvertragsrecht ausführlich Berücksichtigung findet und zum anderen eine systematische Darstellung zu allen zentralen Bereichen des Bauvertragsrechts mit den Besonderheiten der einzelnen Vertragstypen erfolgt.

Neben dem gesetzlichen Bauvertragsrecht werden auch die HOAI, die VOB Teil B sowie das Bauforderungssicherungsgesetz kompakt kommentiert.
Die Entwicklungen zum Thema Bauträgerrecht zum Abschluss der Kommission beim BMJV wurden eingearbeitet.

4. Auflage. 2022
XXIV, 2376 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-75787-7
Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm
Preis: 269.- €

In 4. Auflage 2021
Englert / Katzenbach / Motzke
Beck’scher VOB-Kommentar: VOB Teil C

Mit jedem VOB-Vertrag werden gleichzeitig auch die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen“ (ATV) vereinbart. Aber auch dann, wenn dem Vertrag die VOB/B nicht zugrunde liegt, besitzen diese ATV für Vergabe und Vertragsdurchführung herausragende Bedeutung , weil die dort definierte Normalausführung deckungsgleich mit der nach der gewerblichen Verkehrssitte üblichen Ausführung ist.

Der nun in 4. Aufl. vorliegende Kommentar für alle 64 ATV zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die jeweiligen Vorschriften nicht nur technisch, sondern auch in rechtlicher Hinsicht durch hochqualifizierte Baujuristen erläutert werden. Insgesamt waren mit diesem Kommentar über 100 Experten befasst.

Mit der vorliegenden Neuauflage werden die in den Ausgaben 2016 und 2019 der VOB/C neu aufgenommenen ATV erstmals kommentiert und auch alle anderen Änderungen und Ergänzungen der nunmehr 65 Einzelnormen eingearbeitet.

Sehr hilfreich ist auch die dem Werk vorangestellte „umfassende „Systematische Darstellung“, die eine „»Gebrauchsanweisung zur Anwendung der VOB/C«, und hierzu völlig neu überarbeitete weitere Verständnishilfen gibt und besonders aktuelle Themen wie die Baugrund-Problematik oder das Kampfmittelrecht ausführlich behandelt.

Für alle, die mit der Vergabe oder der Vertragsdurchführung beruflich befasst sind ist dieser Kommentar unverzichtbar.

Buch. Hardcover (In Leinen)
4. Auflage. 2021
LII, 3160 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-71339-2
(In Gemeinschaft mit Beuth/Berlin)
Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm
Gewicht: 2314 g
Preis: 319. – Euro

Locher / Koeble / Frik (Hrsg.), Kommentar zur HOAI

Gesamtdarstellung zum Architekten- und Ingenieurrecht, bearbeitet von Wolfgang Koeble/ Ulrich Locher/ Alexander Zahn, Kommentar, Buch, Hardcover, 15. Auflage. 2021, XX, 1526 S., Werner Verlag. ISBN 978-3-8041-5444-5, 239 Euro

Nur 58 Paragraphen samt 15 Anlagen umfasst die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) in der jüngsten Fassung von 2020 unter der Kurzüberschrift HOAI 2021. Urheber dieser, in relativ kurzen Zeitabständen geänderten, Verordnung ist die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vom 6.11.2020: Auf Grund des § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1749), der durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden war, wollte der Verordnungsgeber insbesondere einer viel beachteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung tragen. Diese Vorgabe des EuGH vom 4.7.2019 (C-377/17) in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgte alleine mit Blick darauf, dass die frühere HOAI Mindest- und Höchstsätze für die planerischen Leistungen festlegte. Die Folge der neugefassten HOAI war absehbar: Es bedurfte einer völligen Neufassung der Kommentierung, um den Gleichlauf mit dem neuen Text sicher zu stellen. Und so waren und sind alle Kommentatoren des Architekten- und Ingenieursrechts seit dem Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung in der Pflicht, selbst wenige Jahre früher verfasste Erläuterungen zu überarbeiten. Als einem der ersten Autorenteams gelang dies der Reutlinger Anwaltskanzlei Koeble, Fuhrmann, Locher, Zahn, Hüttinger in Zusammenarbeit mit sieben Spezialisten aus den maßgeblichen Fachbereichen, die von der HOAI abgedeckt werden. Ihre 14. Auflage, erschienen nur 2 Jahre früher im Jahr 2019, wurde durch die notwendigen Änderungen der HOAI in wesentlichen Teilen obsolet. Diese missliche Folge ist typisch für ein Rechtsgebiet, das ständig im Fluss ist und zu den meist beschriebenen und nahezu jede Baurechtsveranstaltung mit prägenden Themen zählt: Das Architekten- und Ingenieursrecht. Es gilt der Satz, dass man als Autor die Feder nie aus der Hand legen darf. Denn nach dem Erscheinen ist vor der Neuauflage, auch wenn dies in solch rascher Abfolge nicht vorhersehbar war, wie durch die EuGH-Entscheidung im Erscheinungsjahr der Vorauflage. Doch die Autoren haben ersichtlich dem Frust der Nichtverwendbarkeit die Lust an der sofortigen Neu-Kommentierung entgegengesetzt. Und dies in der kurzen Zeit mit Bravour! Die „Erben“ des – zusammen mit Prof. Hermann Korbion – im vorigen Jahrhundert wirkenden Pioniers des Baurechts, Prof. Dr. Horst Locher, der den Kommentar mitbegründet hatte, schafften in sehr kurzer Zeit, was nicht selbstverständlich ist: Eine umfassende Neukommentierung mit Orientierung an der ständig wachsenden Flut von Gerichtsentscheidungen und insbesondere der HOAI-Neufassung 2021! So werden in gewohnter Verständlichkeit nicht nur für Baujuristen, sondern insbesondere auch für die von der Verordnung in erster Linie betroffenen Architekten und Ingenieure sowie deren Auftraggeber der Abschluss von Honorarvereinbarungen auf Grundlage der neuen HOAI, die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Honorarvereinbarung abweichend vom Basis-Honorar sowie die Fälligkeit von Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen umfassend und wegweisend erläutert. Auch die Folgeregelungen im Hinblick auf bisher verbindliche Preisregelungen und den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der HOAI 2021 werden eindrücklich kommentiert. Hinzu kommen die detaillierten Erläuterungen der Leistungsbilder. Hilfsreich ist auch der umfangreiche Anhang mit z.B. Teilleistungstabellen sowie der aktuelle Verordnungstext samt der DIN 276 (Kosten im Bauwesen). Die Systematik der Kommentierung folgt der klaren Strukturierung der HOAI samt den 15 Anlagen. Das im doppelten Sinne schwergewichtige Werk besticht durch seine praxisgerechten Ausführungen, aus denen die Erfahrung aller Mitautoren mit der Fülle von Planungsproblemen mehr als deutlich spricht: Durch die Wortwahl stets sehr gut lesbar, in der Nachweisführung durch umfassende Fußnoten perfekt und in der wissenschaftlichen Gründlichkeit – trotz des herausragenden Brückenbaus für die Adressaten der HOAI 2021 durch verständliche Erläuterungen des Rechts für Nichtjuristen – bestechend, präsentiert sich hier ein Standardwerk, das schon durch die Zahl der Auflagen (15) für sich selbst spricht und deshalb einer Besprechung nicht einmal bedürfte, um seinen führenden Platz in der Baurechts-Literatur zu behaupten. Deshalb sind diese Ausführungen mehr als eine Art von Verneigung vor den Autoren zu verstehen!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schrobenhausen

Roland Kandel, Rolf Kniffka (Hrsg.): „Standpunkt Baurecht“, Festschrift für Stefan Leupertz

Werner-Verlag, 2021, XXVIII, 839 S., gebunden, SBN 978-3-8041-5412-4; ISBN-10: 3804154123; ISBN-13: 9783804154124; 149 €

Mit der Festschrift für den Präsidenten des Deutschen Baugerichtstages und ehemaligen Richter am BGH Prof. Stefan Leupertz zum 60. Geburtstag haben die beiden Herausgeber, die in unterschiedlicher Weise wesentliche Lebensabschnitte des Jubilars begleitet haben, einen unschätzbaren Baurechts-Wissensschatz zusammen mit den Mitautoren geschaffen: Rechtsanwalt Roland Kandel stellt als Geschäftsführer des Deutschen Baugerichtstages e.V. sozusagen die „rechte Hand“ des Geehrten dar. Und Prof. Dr. Rolf Kniffka prägte als Vorsitzender des VII.Senats (Bausenat) beim BGH zwischen 2008 und 2012 den damals zu Beginn seiner BGH-Karriere erst 47-jährigen Ausnahmerichter Stefan Leupertz. Wenn nun zwei so exponierte Herausgeber zu Ehren eines Baurechts-Pioniers des 21. Jahrhunderts eine Festschrift mit der treffenden Überschrift „Standpunkt Baurecht“ herausgeben und dazu kompetente Mitstreiter suchen, dann ist die Mitwirkung an einem solchen Werk selbst eine Ehre und zugleich die Möglichkeit, mit tiefgehenden Ausführungen Danke zu sagen: Danke für die vielfältigen Impulse, die Stefan Leupertz der gesamten Baurechtswelt und insbesondere der Baupraxis gegeben hat. Und so spiegelt sich das Wirken des 60-jährigen in den Superlativen, die sich bei der Analyse von Form und Inhalt der in dezentem Tiefblau mit Goldlettern gebundenen Festschrift zeigen: Mit insgesamt 867 Seiten zählt das Werk zu den umfangreichsten Ehrungs-Kompendien für Baurechtler seit den Festschriften für Hermann Korbion oder Horst Locher, die vor mehr als 30 Jahren erschienen sind. Und dass 51 Hochkaräter zur Feder gegriffen haben, um mit hochspezialisierten Beiträgen den Jubilar zu ehren, ist insbesondere mit Blick auf die Tatsache zu erwähnen, dass neben Prof. Dr. Rolf Kniffka mit den RiBGH Claus Halfmeier, Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Dagmar Sacher gleich drei aktive Bundesrichter mitgewirkt haben. Mehr noch: Unter den Mitautoren, die bei der Vielzahl nicht alle genannt werden können, finden sich die Repräsentanten der wichtigsten Baurechts-Fachzeitschriften, RiOLG a.D. Karlheinz Keldungs für die BauR und Prof. Dr. Heiko Fuchs für die NZBau. Aber auch die führenden Baurechtsvereinigungen steuern durch ihre Vorstände maßgeblich zum Inhalt des Werks bei: Dr. Birgit Franz für die ARGE Baurecht, Ministerialdirektor a.D. Michael Halstenberg für die Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Prof. Dr. Bernhard Rauch für das CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht, Univ.-Prof. Dr. Jochen Glöckner für die Freiburger Baurechtstage, Univ.-Prof. Dr.Wolfgang Voit für den Masterstudiengang „Baurecht“ an der Universität Marburg und nicht zuletzt Prof. Dr. Mark von Wietersheim für das forum vergabe e.V.

Nimmt man sich die Zeit und studiert die einzelnen Beiträge zu Ehren eines unermüdlich für die außergerichtliche Streitlösung kämpfenden Pioniers Stefan Leupertz, dann stellt man schnell fest: Hier wurde der Ist-Stand der aktuellen Bau(rechts)probleme zusammengefasst und so aufbereitet, dass ein Kompendium entstanden ist, das alle Jurist*inn*en, die sich ernsthaft mit der komplexen und komplizierten Baurechtsmaterie beschäftigen wollen und auch müssen, nicht nur im Bücherschrank aufbewahren, sondern inhaltlich in ihren Wissensschatz aufnehmen müssen! Nur ein paar Beispiele aus den 51 Beiträgen sollen diese Empfehlung untermauern: „Der Mythos der tatsächlich erforderlichen Kosten“ (Prof. Dr. Markus Kattenbusch); „Gesprächsmoderation als zeitgemäße Methode der alternativen Streitbeilegung“ (Prof. Dr. Werner Langen); „Anerkannte Regeln der Technik – welcher Stand ist geschuldet?“ (Prof. Dr. Iris Oberhauser); „Das Werk des Architekten beginnt mit dem Taschenrechner“ (Dipl.-Ing. Werner Seifert) oder „Zur normativen Weiterentwicklung der Abnahme gemäß § 640 BGB“ (Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt). Auch alle anderen Beiträge, deren Inhalt im Internet abgerufen werden kann, stellen gut lesbare Wegweiser für die tägliche Arbeit im Baurechtsbereich dar. Auf der Basis langjähriger Erfahrung und exzellentem Wissen verfasst, führen sämtliche Beiträge im doppelten Sinne weiter! Leider ist dies, wie die Verkaufszahlen von Festschriften zeigen, immer nur einem kleinen Kreis von Baurechtsexperten bekannt. Dazu hat der Verfasser dieser Besprechung schon vor 20 Jahren in BauR 2001, 854 ff. die Feststellung getroffen: „Ungenutzter Baurechtswissensschatz: Festschriften“. Vielleicht liegt dies auch an den traditionell fehlenden Stichwortverzeichnissen solcher Werke, die einen Zugang zu Einzelproblemen erschweren. Aber derartige Beiträge sind nicht unbedingt als Kommentare gedacht, sondern als Stimulanz, die systematisch gelesen den unendlich großen Horizont des Baurechtswissens näher bringen können. Dass die Herausgeber in einer äußerst sympathischen Art einleitend auf 8 (!) Seiten das unglaubliche Füllhorn des Wirkens und Wesens des Jubilars unter der Überschrift „Stefan Leupertz – ein Manager des Baurechts“ ausbreiten, gibt dem sehr zu empfehlenden Gesamtwerk noch eine besondere persönliche Note. Diese hat der Jubilar, der vor langer Zeit in der Folge von Prof. Hermann Korbion (+) und „Ziehsohn“ von Prof. Dr. Claus Vygen (+) am OLG Düsseldorf das Baurecht als Lebensinhalt entdeckte, auch mehr als verdient!

Prof. Dr. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Hertwig, Stefan, Praxis des Vergaberechts, Systematik, Verfahren, Rechtsschutz

7., neubearbeitete Auflage. 2021; XXVI, 295 S. Softcover; C.H.BECK. ISBN 978-3-406-74446-4; NJW Praxis; Band 65, hrsgg. von Felix Busse; 69 Euro

Die wissenschaftliche Reihe NJW Praxis – früher: NJW Schriftenreihe – zählt seit 15 Jahren zu den Leuchtturmprojekten des Verlags C.H.Beck. Dies wird nicht nur durch bereits 68 kompakte und praxisnahe Detaildarstellungen verschiedenster Rechtsgebiete unterstrichen, sondern auch durch die hohe Relevanz für Anwälte und Gerichte verdeutlicht. Dies gilt auch für die schon 7. Auflage zum Vergaberecht. Der Autor, als Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht sowie Honorarprofessor für Baurecht zugleich in der Baurechtspraxis und im Hochschulbetrieb zu Hause, versteht es mit detaillierten, durch zahlreiche Fußnoten gestützten Ausführungen, das komplexe und komplizierte Vergaberecht transparent zu machen. Das Standardwerk bietet damit einen kompakten und umfassenden Leitfaden für die vergaberechtliche Praxis. An der Schnittstelle von Verwaltungs-, Zivil-, Wettbewerbs- und Europarecht bereitet der Band das gesamte Vergaberecht systematisch, aktuell und schrittweise auf und zeigt damit dem Praktiker bei Behörden und Gerichten sowie Vergabekammern ebenso wie Vergaberechts-Juristen in Anwaltskanzleien genau auf, wie das Verfahren abzulaufen hat. Von der Ausschreibung bis zur Verhandlung erläutert sind alle wesentlichen Punkte der öffentlichen Auftragsvergabe, darunter auch die wettbewerbsrechtlichen Fragen. Besonders nützlich für die Praxis sind auch die enthaltenen Prüfungsschemata. Erläutert – und vertieft – werden u.a. die Grundstrukturen des Vergaberechts, Vergabeverfahren in den Vergabearten des Oberschwellen- bzw. Unterschwellenbereichs, der Rechtsschutz gegen Vergabeverstöße der öffentlichen Auftraggeber und der Rechtschutz gegen Wettbewerbsverstöße der Bieter. Mehr noch: Die Neuauflage behandelt u.a. das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der ¬COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Darüber hinaus bringt die Neuauflage das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur, der mit Stand Februar 2021 sehr zeitnah zum Erscheinen wiedergegeben wird. Sehr verdienstvoll und hilfreich sind insbesondere die jeweiligen Zusammenfassungen. So etwa auf S.52 ff. die Darstellung der überhaupt vom Vergaberecht erfassten öffentlichen Auftraggeber. Aber auch die Befassung mit Einzelheiten einer Ausschreibung, z.B. deren Auslegung, ist mehr als hilfreich: Die präzise Darlegung hinsichtlich der Rechtsprechungsvorgaben zum Verständnis bei Leistungsbeschreibungen etwa, die auf S. 124 ff. eine ebenso nutzbare Gebrauchsanweisung zum Verständnis von LV-Texten gibt wie die Ausführungen zu Kalkulationsvorgaben und unzulässigen Mischkalkulationen bei entsprechender Beachtung viele Streitigkeiten vermeiden helfen könnten!

Wenn man sich mit den 272 Textseiten zwei Wochenenden hindurch Seite für Seite befasst, dann kann jeder Jurist, der mit Vergaberecht konfrontiert ist, viel Neues erfahren, das zum Erfolg in Vergabesachen führen wird. Die klare Gliederung und die sehr übersichtliche Textgestaltung tragen mit dazu bei, dass man, einmal begonnen, das spezielle Werk zum Vergaberecht nicht mehr aus der Hand legen will. Dazu tragen auch die eingestreuten, sehr nachdenkenswürdigen Gedanken des Autors bei, der sich immer wieder kritisch mit dem Vergaberecht als einseitiges, den Auftraggeber letztlich benachteiligendes Regelwerk auseinandersetzt – bis hin zur berechtigten Kritik an der Vergabepraxis, wonach immer noch meist der billigste anstelle des besten Bieters, also unter Einbezug aller Kriterien von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, den Zuschlag erhält.

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Voppel, Reinhard / Bubert, Christoph: HOAI 2021 – Einführung in das neue Recht

XIII, 273 S., 1. Aufl. 2021, Klappenbroschur; C.H.BECK ISBN 978-3-406-76870-5, 45 Euro
Reihe PraxisWissen

Zwei ausgewiesene Kenner des Architekten- und Ingenieursrechts, die Rechtsanwälte Voppel und Bubert, haben sich mit ihrem handlichen und umfassenden Band zur Erläuterung der neuen HOAI 2021 auf eine stürmische Seereise gemacht. Die Klippen, die sich dabei zeigen und deren Einwirkung auf die HOAI in absehbarer Zeit vom Europäischen Gerichtshof mit der Beantwortung zur Frage der Vergütungsregelungen erkennbar werden, umschiffen die Autoren mit textgetreuer Befassung der Neuregelung, die in Befolgung europarechtlicher Vorgaben vom Verordnungsgeber in der neuen HOAI verankert wurden. Jeder Architekt, Ingenieur und Jurist ist deshalb gut beraten, sich mit diesen, vom bisherigen starren Vergütungssystem völlig abweichenden, Möglichkeiten der Honorarvereinbarung auseinanderzusetzen. Und dabei gibt das Logbuch der Einführung in die HOAI wertvolle Hilfen: Angefangen bei der Entstehungsgeschichte und der Entwicklung der HOAI über den Anwendungsbereich, die Honorierung samt Vereinbarung dazu bis hin zur Honorarermittlung im Einzelnen – die den größten Raum einnimmt – wird kompakt, aber dennoch sehr lesefreundlich, die Rechtslage dargestellt. Damit gewinnt der Nutzer des Werkes einen hervorragenden Überblick über diese stets virulente und häufig auch die Gerichte herausfordernde Materie des Architekten- und Ingenieursrechts. Mehr noch: Auch die Ausführungen zu Änderungs- und Wiederholungsleistungen, zur Abrechnung und zum Umgang mit Verbrauchern helfen ebenso beim Segelsetzen mit Kurs auf eine richtige Handhabung der neuen HOAI 2021 wie die vom Mediationsverfahren abgeleiteten Praxisratschläge zu Honorarverhandlungen. Diese rund 40 Seiten (S. 203 – 243) stellen ein Novum in einer baurechtlichen Darstellung dar. So etwa wenn der „Umgang“ mit „Sturheit“, „Vielrednern“, „Schweigern“, „Streitsüchtigen“ oder gar „Desinteressierten“ im Zuge von Honorarverhandlungen dargestellt wird. Aber gerade diese Schluss-Seiten machen einen großen Teil der frischen Brise aus, die von diesem kleinen, aber feinen Werk ausgeht. Einmal vor und immer wieder während der Überfahrt durch das weite Meer juristischer Streitbereiche im Architekturbereich studiert, hilft das Buch mit Sicherheit, den Hafen richtigen Verhaltens gut zu erreichen.

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Stoltefuß, Martin: Baurecht für die Projektleitung. Die sechs Bausteine zum wirtschaftlichen Projekterfolg

XIV, 171 S.; 1. Aufl. 2021, Klappborschur, C.H.BECK, Reihe PraxisWissenBaurecht, ISBN 978-3-406-75301-5, 39 Euro

Sie sind handlich, mit 128 gut lesbaren Seiten übersichtlich aufbereitet und hilfreich: Die sechs Bausteine zum wirtschaftlichen Projekterfolg, wie der Untertitel des kleinen Werks mit großem Inhalt vorgibt. So viel vorneweg! Weitere 43 Seiten beinhalten im Anhang die Texte der VOB/B und des BGB-Bauvertragsrechts – mit dem Vorteil, dass sich der Nutzer des Buches, das vom typischen hellroten Einband der Beck`schen Reihe PraxisWissenBaurecht umfasst wird, ohne großen Nachschlage-Aufwand mit den wesentlichen baurechtlichen Bestimmungen schnell vertraut machen kann.

Dem Vorwort nach geht es dem promovierten Autor, der über jahrzehntelange Erfahrungen als Unternehmensjurist und Bauanwalt verfügt, um die Vermittlung exakt der Kenntnisse, die insbesondere Bau- und Projektleiter benötigen, um ihr Projekt wirtschaftlich erfolgreich zu managen und abzuschließen. Die vermittelten Kenntnisse sollen Sicherheit in wichtigen, oft stressigen Situationen geben und auf diese Weise auch den persönlichen Druck, unter dem die Baubeteiligten stehen, vermindern. Die in der Werbung verfolgte Zielsetzung, die sich auch im Haupttitel widerspiegelt, geht mithin dahin, dass den Verantwortlichen an der unmittelbaren Baufront, also den Bau- und Projektleitern, eine verständliche, ausschließlich an ihrer täglichen Praxis orientierte Hilfestellung zuteilwerden soll. Als Baujurist könnte man damit auch das Lesen dieser Buchbesprechung beenden, weil man ja offenbar nicht angesprochen wird, mithin eine nähere Betrachtung dieses verständlich, konkret und effektiv verfassten Werks für die Bauanwaltschaft, Richter*innen oder Mitglieder von Unternehmens-Rechtsabteilungen, die mit Bauprojekten befasst sind, ohne Interesse sein könnte. Doch weit gefehlt: Dieses geballte Feuerwerk an Wissens- und Erfahrungstransfer, das in 6 Kapiteln dem aufmerksamen Leser in Kurzform und doch gerade für den Einstieg in das Wesen der Baupraxis völlig ausreichend Hilfestellungen an die Hand gibt, sollten nicht nur auch, sondern insbesondere alle Juristen studieren, die sich mit dem Baurecht in irgendeiner Form befassen! Das gilt für den Neueinsteiger in das nach dem Studium und der Referendarzeit im Regelfall völlig unbekannte Baurecht ebenso wie für erfahrene Baujuristen. Die „6 Bausteine“ verraten den Grund dafür mit ihren Überschriften: „Baurechts-Basics“, „Effektives Konfliktmanagement“, „Bewusste Kommunikation in Schlüsselsituationen“, „Sorgfältige Dokumentation“, „Partnerschaftliches Behinderungs- und Bedenkenmanagement“ und schließlich „Effektives Mangelmanagement vor und nach der Abnahme“ zeigen umfassend – und in sehr verständlicher Sprache – die wesentlichen Problemkreise beim Bauen auf. Und dabei spielt das Baurecht nur dann eine Rolle, wenn das Verständnis von Kooperation und „Vertrag“ (von sich vertragen) nicht vorhanden ist. Und genau da setzt das Buch an: Der Autor zeigt Wege auf, die Konflikte möglichst nicht aufkommen lassen und wenn doch, dann wie sie ohne Gericht gelöst werden können. Dass dazu natürlich auch das Baurecht eine große Rolle spielt und deshalb auch am Anfang der Abhandlung steht, versteht sich von selbst. Aber es ist gerade diese Kürze, die der Weisheit von der Würze gerecht wird: Wer sich die Zeit nimmt, die ersichtlich von Eigenerfahrung getragenen Ausführungen des Autors zum Inhalt einiger Stunden zu machen, der wird sehr großen Gewinn für seine eigene juristische Arbeit im Zusammenhang mit der Beratung und Begleitung von Bauvorhaben aller Art feststellen können. Denn es werden Lösungswege für die sich in der Baupraxis immer wieder ergebenden Rechtsprobleme aufgezeigt, aber nicht nur für Nichtjuristen, also Ingenieure, Projektkaufleute und alle anderen an der Verwirklichung eines Bauvorhabens verantwortlich Beteiligten, sondern im Besonderen auch für Baujuristen. Das kleine, feine Werk sollte deshalb auch in Juristenkreisen beworben werden, denn es kann sehr viel zum Verständnis für die nicht immer einfache Baurechts-Problematik beitragen. Wenn der Autor dann in einer sicherlich baldigst erforderlich werdenden Neuauflage auch noch der Bedeutung des dritten Teils der VOB, nämlich der eigentlichen Bibel des Bau(technik)rechts VOB/C, einige zum Verständnis wichtige Seiten widmet, dann ist diese Zusammenstellung von Erfahrungsschätzen nicht nur für Baupraktiker – wozu besonders auch die Architekten zu zählen sind – , sondern auch für alle Baujuristen eine perfekte Fundgrube besonderer Art: Gut gegliedert, knapp beschrieben, sinnvoll begrenzt und durch „Praxistipps“, aber auch selektierte Fußnoten, erfreulich gut lesbar!

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Schrobenhausen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

E. Frikell – M. Frikell
Die VOB in Formularen, 21. Auflage 2021
– Ein Buch für Baupraktiker (Bauunternehmen) –

Dieses bewährte Standardwerk ist soeben in aktualisierter Fassung 2021 in neuer kompakter Form erschienen. Die „VOB in Formularen“ richtet sich an alle Unternehmen der Bauwirtschaft und deren leitende Mitarbeiter. Diese Sammlung kann entscheidend dazu beitragen, rechtliche Fehler bei der Ausführung von Bauleistungen zu vermeiden. Denn es liegt auf der Hand, dass die Abwicklung von Bauleistungen nicht nur technisches Knowhow erfordert, sondern auch die Beachtung einer Vielzahl von Hinweis- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Auftraggeber verlangt. Deshalb kann die „VOB in Formularen“ durch ihre rechtlich kompetenten Hinweise und Arbeitshilfen entscheidend dazu beitragen, fatale Fehler bei der Durchführung von Bauleistungen zu vermeiden.

Die „VOB in Formularen“ enthält u.a. 41 Musterbriefe, die in einem Downloadbereich als ausfüllbare PDF-Dateien herunterzuladen sind. Den bauausführenden Betrieben wird darin zu praktisch allen relevanten Bereichen der Vertragsabwicklung ein Formulierungsvorschlag gemacht, der der Interessenlage der Betriebe gerecht wird und der vor allem auch den rechtlichen Anforderungen der VOB/B entspricht.
Dabei ist Jedem Formularbrief eine Einführung in die jeweilige Thematik vorangestellt. Vor allem werden zu jedem Formularbrief auch nützliche und klar verständliche Hinweise darauf gegeben, was ein bauausführendes Unternehmen im jeweiligen Bereich besonders beachten sollte.

241 Seiten, kartoniert
ISBN: 978-3-89650-513-2
Einzelpreis 44.- Euro

Gabriel / Krohn / Neun
Handbuch Vergaberecht, 3. Auflage

Unter einem Handbuch versteht man – nach Duden – ein Buch, das kurz gefasst den gesamten Stoff eines Wissensgebietes (in wissenschaftlicher) Form darstellt. Kann also ein Kommentar zum Vergaberecht mit rund 2200 Seiten noch als „Handbuch“ durchgehen?
Die Antwort ist ein eindeutiges „Ja“. Dieses Werk – an dem 27 Autoren beteiligt waren – beinhaltet eine umfassende und dennoch, soweit möglich, kurz gefasste Darstellung des allgemeinen wie besonderen Vergaberechts. Dabei ist das Werk so konzipiert, dass – wie schon in den Vorauflagen – Doppellungen und Redundanzen bei der Kommentierung inhaltsgleicher Vorschriften in den einzelnen Vergaberegeln vermieden wurden, indem das Handbuch in seinem Allgemeinen Teil chronologisch an den verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen orientiert. Dabei beziehen sich die im Allgemeinen Teil erläuterten Sachthemen übergreifend auf „klassische“ Auftragsvergaben im Rahmen jeder der drei geltenden Vergabe-und Vertragsordnungen unter Einbeziehung aller geltenden Vergabevorschriften. Diesem Allgemeinen Teil folgt dann ein bereichsspezifischer Besonderer Teil, in dem sämtliche sektoralen Sondervergaberegelungen dargestellt werden, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Diese 3. Auflage kommentiert bereits die Änderungen des Vergaberechts durch das am 19.11.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des ArchLG und anderer Gesetze.

Gabriel / Krohn / Neun
Handbuch Vergaberecht
GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, UVgO, VO (EG) 1370/2007, SGB V, AEUV
Buch. Hardcover (In Leinen)
3. Auflage. 2021
CXXIII, 2202 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-74516-4
Preis: 259. – €

Leupertz/Preussner/Sienz
Kommentar zum Bauvertragsrecht, 2.Auflage, 2021

Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung im Jahr 2018 haben die Herausgeber Leupertz /Preussner/Sienz einen Kommentar zur Verfügung gestellt, der die zum Teil sehr komplizierten Regelungen der §§ 650 a ff umfassend erläutert.
Es fragt sich daher, weshalb die Herausgeber bereits knapp 3 Jahre später eine zweite Auflage auf den Weg gebracht haben. Entscheidend hierfür war die Tatsache, dass die Erstauflage zwar das neue Bauvertragsrecht kommentiert hat, jedoch nicht die natürlich auch für Bauverträge weiterhin maßgeblichen Bestimmungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts, also die §§ 631-650 BGB. Damit hat das Werk mit jetzt über 800 Seiten deutlich an Umfang zugenommen.
Ein weiterer Anlass für die kurzfristige Neuauflage war die Tatsache, dass das Vertragsänderungsrecht des BGB – das nach Auffassung der Herausgeber ein „Fehlkonstrukt“ sei – von der Baupraxis nur zaghaft angenommen wird. Die Neuauflage will den Entwicklungsprozess, der nach Meinung der Herausgeber noch lange andauern kann, „durch seinen Kommentar begleiten und verlässlich nachzeichnen“. Gewähr hierfür biete „auch der Umstand, dass die parallel erscheinende online-Version des Werkes eine ständige Aktualisierung durch die Einarbeitung der langsam wachsenden Rechtsprechung und der sich ebenfalls fortentwickelnden Literatur sicherstellt. Es liegt auf der Hand, dass die Printausgabe des Werks hiervon bereits auf dem Weg zur zweiten Auflage profitiert hat und auch in Zukunft weiter profitieren wird.“
Gerade der letztgenannte Gesichtspunkt spricht dafür, dass auch diese zweite Auflage ein Erfolg wird.

Buch. Hardcover (In Leinen) 832 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-75741-9
Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm
Preis 119 €.

Röwekamp, Hendrik / Kus, Alexander / Portz, Norbert / Prieß Hans-Joachim (Hrsg.)
Kommentar zum GWB-Vergaberecht

Die Zahlen sprechen für sich: 4 Herausgeber haben 30 Mitautoren für die Kommentierung von 89 Paragraphen auf insgesamt 1465 Seiten zur Bewältigung der 5. Auflage des umfassenden Vergaberechtskommentars gewinnen können – und die Nutzer dieser fundierten und aktuellen Erläuterungen zu einem der wichtigsten Baurechtsthemen sind dabei die Gewinner! Dies liegt einmal an der Formulierungskunst aller Mitautorinnen und – autoren, die aus der Richterschaft ebenso hochkarätig vertreten sind wie die öffentliche Hand und Vergaberechtsspezialisten aus der Anwaltschaft: Alle 30 Autoren verstehen es meisterhaft, wissenschaftlichen Anspruch mit praktischen Bedürfnissen zu vereinen! Der Gewinn durch das Studium des Werkes ergibt sich aber auch aus der kompakten und kompetenten Darstellung der vielfältigen Vergaberechts-Probleme, die durch die Europäischen Vorgaben ständig vorhanden sind und immer wieder zu Fragezeichen führen. Und genau hier setzt die Erste Hilfe des Kommentars – in den bekannten rot-gelben Einbandfarben gehalten – nicht nur für ausgewiesene „Fachanwälte für Vergaberecht“ oder Richter, sondern auch für die vielen Verantwortlichen für die Vergabe von Bauleistungen in den Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggeber-Stellen, aber auch für Architekten und Projektsteuerer an, die nicht unbedingt einen Spezialisten für Vergaberecht mit am Schreibtisch sitzen haben, sondern sich selbst in dem nahezu undurchdringlichen Dschungel meist schwer verständlicher Vergabevorschriften zurechtfinden müssen.

Wer die Entwicklung des Vergaberechts in den letzten Jahrzehnten von der kaum beachteten Spezialmaterie hin zum Dauerbrenner für Gerichte und Schaffung eines Regelwerks, das letztlich zur Anwendung nicht nur gelesen, sondern auch verstanden werden muss, nachverfolgt hat, kann für die erfrischend klaren Ausführungen nur danken und auch für die Kritik an der halbherzigen Umsetzung der europäischen Vorgaben mehr als Verständnis aufbringen (Einführung, S.12 – 13, Müller). Gerade die „Einführung“ auf den ersten 13 Seiten muss jeder Beteiligte an Vergabeverfahren als Grundvoraussetzung eines Nachvollzugs der §§ 97 – 186 GWB studiert haben, wenn der Zugang zu dieser oftmals als „spröde“ bezeichneten Materie sicher gefunden werden soll. Aber auch und besonders die Einzel-Erläuterungen zu den seit der Vergaberechtsreform, die im April 2016 in Kraft trat, umfassend geänderten und erweiterten Paragraphen, bieten einen hervorragenden Fundus an Praxis- und Rechtsverständnis für das Vergaberecht. So geht es um die Eignung, Angebote, Wertung, Compliance, die Elektronische Vergabe und die Vergabe von Konzessionen im neuen Rechtsgewand ebenso wie um die speziellen Nachprüfungsverfahren sowie die Verfahren vor der Vergabekammer und die Möglichkeiten der Sofortigen Beschwerde, um nur einige Teilaspekte der großen Palette des Vergaberechts anzuführen. Besonders herauszugreifen ist die für Unternehmen eröffnete Möglichkeit der „Selbstreinigung“ zur Vermeidung eines Ausschlusses von Vergabeverfahren gem. § 125 GWB, die von Roland Stein auf 19 Seiten mehr als verständlich und praxisnah kommentiert wird. Aber auch jede andere Kommentierung zeigt die Erfahrung und das besondere Wissen aller Kommentatoren auf, die Voraussetzungen für das Prädikat „besonders hilfreich“ sind. So sollte nicht nur, sondern: muss jedes Gericht, jede Kanzlei, jede Dienststelle und jeder Architekt, die mit Vergaben der öffentlichen Hand zu tun haben, dieses Werk in der Neuauflage zu Rate ziehen, um rechtssichere Vergaben vorbereiten, vornehmen und überprüfen zu können. Vielleicht kann bei der nächsten Auflage zum Verständnis nicht ganz vergaberechtlich versierter Nutzer noch ein kleiner Vorspann aufgenommen werden, der die Einordnung des Vergaberechts in das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ erläutert, so dass nicht sogleich mit der Spezialregelung begonnen wird. Schließlich könnte zumindest im Innentitel diese Gesetzesbezeichnung ergänzend zu (nur) „GWB“ aufscheinen. Am Ende ist den „Männern der ersten Stunde“, die den Kommentar in 4 Auflagen zu einem Flaggschiff der Vergaberechts-Literatur geformt und sich nun zurückgezogen haben, zu danken: Die Rechtsanwälte Hans-Peter Kulartz und Klaus Eschenbruch haben maßgeblichen Anteil daran, dass der „GWB-Kommentar“ zum unverzichtbaren Hilfsmittel bei Vergaberechtsfragen geworden ist.

Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

5. Aufl. 2020, gebunden, XXV / 1440 Seiten, Werner Verlag, ISBN 978-3-8041-5322-6; Euro 159

Rehm, Rolf / Frömel, Dieter
Bauleistungsversicherung

Eine gute Versicherung ist bekanntlich die halbe Miete! Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauleistungen aller Art – doch diese Erkenntnis hat in der Baupraxis noch keinen durchschlagenden Widerhall gefunden. Zwar werden im Regelfall Bauhaftpflicht-, Montage- und Bauleistungsversicherungen abgeschlossen. Aber die feinen Unterschiede in den Versicherungsbedingungen und vor allen Dingen die äußerst wichtigen dazu gehörenden Klauseln erschließen sich nur schwer und oft überhaupt nicht. Damit bleiben versicherbare Schäden nicht versichert oder versicherte Problembereiche im Zuge von Baumaßnahmen werden als solche nicht erkannt. Das Netz von Bedingungen, die sich meist nur als Abkürzungen auf dem Vertragspapier finden, ist schwierig zu durchschauen und nur wenige Spezialisten kennen sich demnach damit aus. Dabei zählt die Beherrschung der Versicherungsmöglichkeiten von Bauproblemen zum Grundwissen von Baujuristen und Baukaufleuten. Denn sie sind es, die im Vorfeld beraten und im Ernstfall mit der und manchmal auch gegen die Versicherungsgesellschaft Rechte abklären und durchsetzen müssen. Dennoch hat sich immer noch nicht die Neuordnung der Bauleistungsversicherung in der Bau- und Baurechtspraxis bei allen Verantwortlichen herumgesprochen: Zum 1.1.2018 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen (ABBL 2018) bekanntgegeben. Damit wurden die mehr verwirrenden, denn verständlich formulierten früheren Klauseln, die noch aus der Zeit der „Bauwesen-Versicherung“ stammten und in Auftragnehmer- und Auftraggebersphären trennten, ad acta gelegt. Die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) und die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) einschließlich ihrer zugehörigen Klauseln gehören damit der Vergangenheit an! Seit 2019 also gelten im Bereich der Bauleistungsversicherung die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen“ und diese samt der dazu gehörigen 26 Klauseln zu kennen, kann jedem Baujuristen, Versicherungsmakler, Sachverständigen sowie Mitarbeiter von Bauherren, die mit der Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen befasst sind, nur dringend empfohlen werden! Denn es geht oftmals um hohe Summen, die mit im Verhältnis dazu kleinen Versicherungsprämien gesichert werden können. Dabei ist die Bandbreite möglicher Versicherungs-Sachverhalte ebenso groß wie die der Ausschlüsse bzw. der nur über spezielle Policen versicherbaren Bauprobleme. Die ABBL 2018 eröffnen zunächst mit A1-1.1 unter der Überschrift „Versicherte Sachen“ die Generalregelung: „Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubauleistung)“. Und unter A1-1.2 schließt sich der Katalog der „nicht versicherten Sachen“ mit insgesamt 17 Ziffern an. Darunter finden sich „Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe“ ebenso wie „Baugrund und Bodenmassen“, „Baugeräte“, „Gerüste“, „Fahrzeuge aller Art“ oder auch „Pflanzen“. Aber für einen Teil der eigentlich nicht versicherbaren Sachen gibt es dann doch wieder Ausnahmen, die sich in den 17 Klauseln finden, so etwa TK A 5114 für „Baugrund und Bodenmassen“. „Gewusst wo und wie!“ so lautet also die Devise im Umgang mit dieser äußerst hilfreichen, aber im konkreten Fall mit vielen Fallstricken versehenen Versicherungsmöglichkeit. Und genau dazu verhelfen die Autoren mit dem bereits in 4. Auflage erschienenen Kommentar: Rolf Rehm ist Sachverständiger für Bauleistungsversicherungsfragen, Dieter Frömel Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht – und so fügen sich die Puzzle-Teile der Bauleistungsversicherung im handlichen Band der bekannten gelben Reihe des Verlages C.H. Beck sinnvoll aneinander. Nach einer kurzen Einleitung finden sich die Regelungen der neuen ABBL mit Klauseln im Einzelnen dargestellt. Aufgrund der Neuartigkeit der ABBL können noch keine einschlägigen Urteile angegeben werden. Hilfsreich ist jedoch die exakte Definition der jeweiligen Versicherungs-Sache. Diese kann über das umfassende Sachregister schnell aufgefunden werden. Nach dem Hauptteil des Kommentars zur neuen Bauleistungsversicherungs-Regelung mit Klauseln folgt im Hinblick auf den bekannten Nachlauf von Baustreitigkeiten auch die bisherige, aber auf den letzten Stand der Rechtsprechung gebrachte Kommentierung der bis 2019 geltenden ABN 2011 (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber) und der ABU 2011 (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen). Damit soll, so die Verfasser, dem Bedürfnis der Baupraxis gefolgt werden, wonach Versicherungsfälle im Regelfall oft erst Jahre später die Regulierungsreife erhalten.
Insgesamt sollten sich alle Baubeteiligten mit den Möglichkeiten und Chancen einer Bauleistungsversicherung auseinandersetzen. Denn mit der jeweiligen Versicherungsleistung kann so manches Desaster einer Baustelle abgewendet werden. Dazu hilft der vorliegende Kommentar, dessen Studium auch als eine Art von Lehrbuch sehr empfohlen werden kann.

Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schrobenhausen

Bauleistungsversicherung
Kommentar zu den ABBL, ABN und ABU mit Klauseln
4. Aufl. 2020, C.H. Beck, XVII, 609 Seiten
Hardcover (Leinen), 109,00 Euro
ISBN: 978–3–406–72520-3