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Kampfmittelrecht

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Die Notwendigkeit, vor jeder Baumaßnahme, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden ist – selbst bei nur oberflächlichen Bauarbeiten – eine Kampfmittelerkundung vornehmen zu lassen, ist heute, gerade wegen zahlreicher, auch tödlicher Unfälle, Planungsstandard. Denn auch über 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs im Jahr 1945 befinden sich immer noch mehr als 100.000 Tonnen explosiven Kriegsmaterials in deutschen Grundstücken, aber auch Seen und Flüssen. Deshalb gibt die VOB Teil C in der ATV DIN 18299 Abschnitt 0.1.17 verpflichtend für jeden öffentlichen Auftraggeber vor, dass er eine „Bestätigung“ über die Kampfmitteluntersuchung bzw. Freiheit von Kampfmitteln auf dem Baugrundstück (sowie benachbarten Grundstücken, wenn diese z.B. in Form von Ankern für  die Baugrubensicherung mit in Anspruch genommen werden müssen) schon bei der Ausschreibung mit vorlegt. Gleiches gilt auch für private Auftraggeber, da die „kampfmittelfreie Bereitstellung des Baugrundstücks“ zu ihren Grundpflichten gem. § 642 BGB zählt und im Falle eines Unglücks auch eine strafrechtliche (Mit-)Verantwortung gem. § 308 StGB (bis zu lebenslanger Haftstrafe!) in Betracht kommen kann. Das Problem im Zusammenhang mit Kampfmittelsuche und – funden ist die völlig uneinheitliche Länderregelung in den 16 Bundesländern. Deshalb hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zusammen mit der BGBau und dem CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V. im Jahr 2014 ein Kampfmittelmerkblatt herausgegeben, das kostenfrei von Jedermann über www.kampfmittelportal.de heruntergeladen werden kann und den Maßstab für Verschulden bildet, wenn eine Explosion herbeigeführt wird! Wichtige Vorgaben enthält auch die ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten der VOB/C, auch wenn sich diese Norm primär nur für zugelassene Fachunternehmen von Bedeutung ist. Nach Spezialgesetzen, insb. auch dem Sprengstoffgesetz und dem Kriegswaffengesetz, ist jegliche Berührung oder Inbesitznahme grundsätzlich verboten und nur durch speziell geschulte Experten zulässig.

Weiterführende Literatur zu diesem brisanten Dauer-Thema, das auch noch weitere Jahrzehnte virulent bleiben wird, ist hilfreich: Englert, Florian, Die Störerhaftung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Kampfmitteln, Werner Verlag, 2016 und Englert/Grauvogl/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, 5. Aufl., Werner Verlag, 2016.

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Unsere Baurecht-Experten zu dem Thema: Kampfmittelrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Strafrecht Kompetenzbereiche: Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und des CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.; Mitarbeiter im Arbeitskreis „Kampfmittelrecht“ des [...]

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