(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Baustrafrecht”
Der Anwalt für Baustrafrecht benötigt spezielle Kenntnisse für strafrechtliche Sachverhalte, die im Rahmen der Bautätigkeit in Betracht kommen. Und diese sind vielfältig: Absprachen, Schwarzarbeit, Wirtschaftskriminalität, Verletzungen mit tödlichem Ausgang oder Schwerverletzten, Steuerverkürzung, Verstöße gegen das AÜG oder auch steuerstrafrechlich relevante Sachverhalte: Die Anwälte, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, sind ausgelastet. Und zur optimalen Unterstützung / Verteidigung der betroffenen Firmen bzw. von deren Verantworlichen oder Mitarbeitern bedarf es nicht nur eines Strafrechtsexperten, sondern auch eines Anwalts, der mit dem Baurecht vertraut ist. Deshalb gibt es auch Spezialisten, die sowohl den Fachanwaltstitel „Strafrecht“ als auch „Baurecht und Architektenrecht“ tragen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Baustrafrecht”
Fachanwalt für Baustrafrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Baustrafrecht
Sachverständiger für Baustrafrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Baustrafrecht
Schlichter für Baustrafrecht
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