(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Allgemeines Baurecht”
Im Unterschied zum Anwalt für Privates Baurecht bezeichnet man die – selten in der Praxis feststellbaren – sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht wirklich beherrschenden Anwälte als Anwälte für Allgemeines Baurecht: Umfasst wird mit dieser Bezeichnung die gesamte – kaum überschaubare – Bandbreite von der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe über den Bauvertrag und der Bauausführung bis hin zur baubetriebswirtschaftlichen Geltendmachung von Nachträgen, der Mängelanmeldung und Mängelhaftung. Nur wenige, hochspezialisierte Baujuristen können diese Bandbreite kompetent abbilden. Denn das Baurecht ist so facettenreich, dass es praktisch immer der Einschaltung von Spezialisten bedarf. Allerdings sind in der Baupraxis fast immer (nur) Anwälte gefordert, die mit den Regelungen der VOB vertraut sind. Vergabefragen bedürfen einer speziellen Ausbildung, um diese kompetent zu bearbeiten. Dafür wurde der Fachanwalt für Vergaberecht eingeführt. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Englert-Dougherty, LL.M.Unsere Experten zum Thema „Allgemeines Baurecht”
Fachanwalt für Allgemeines Baurecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Allgemeines Baurecht
Sachverständiger für Allgemeines Baurecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Allgemeines Baurecht
Schlichter für Allgemeines Baurecht
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