on on

Gewerbliche Auftraggeber – Vorsicht bei Reverse-Charge-Verfahren

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet in bestimmten Fällen nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer. Folglich darf der leistende Unternehmer dem Kunden in diesen Fällen nur das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Der Kunde hat für den Bezug der fraglichen Leistung eine eigene Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt zu entrichten; bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann er diese Umsatzsteuer selbst wieder als Vorsteuer geltend machen. – Diese Situation entsteht häufig bei Auftragserteilungen durch Bauträger an Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe; zumeist findet dann § 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG Anwendung.

Der Fall:

Von Bedeutung ist zunächst der Hintergrund des Rechtsstreits: Die Antragstellerin hatte in den Jahren 2009 und 2010 Bauleistungen an eine Bauträger-GmbH erbracht und diese mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft der Leistungsempfänger nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Mit Urteil vom 22. August 2013 – Az.: V R 37/10 – entschied der Bundesfinanzhof in Abweichung zur damaligen Auffassung der Finanzverwaltung, dass Bauträger, die eigene Grundstücke bebauen, keine bauwerksbezogene Werkleistung erbringen und daher kein Übergang der Steuerschuldnerschaft erfolgt. Daher beantragte die Bauträger-GmbH die Erstattung der für die Bauleistungen der Antragstellerin abgeführten Umsatzsteuer.

In der Folge änderte das Finanzamt die gegen die Antragstellerin wirkenden (bestandskräftigen) Steuerfestsetzungen für die Jahre 2009 und 2010 und setzte eine höhere Umsatzsteuer fest, dies unter Berufung auf eine „Änderungsbestimmung“, die der Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Vermeidung von Steuerausfällen in Altfällen in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen hatte. Hiergegen legte die Antragstellerin Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung; sie machte insbesondere Vertrauensschutz geltend.

Die Entscheidung:

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte – im Eilverfahren – angenommen, dass sich das Finanzamt zu Recht auf die „Änderungsbestimmung“ im Umsatzsteuergesetz berufen habe. Der Nachbelastung von Umsatzsteuer stünde kein Vertrauensschutz entgegen, weil dieser durch die Neuregelung eingeschränkt sei; hierin liege auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Vielmehr habe der Gesetzgeber das Prinzip des Vertrauensschutzes in verhältnismäßiger und zumutbarer, also noch zulässiger Weise zu Gunsten der „Rechtsrichtigkeit“ eingeschränkt. Zudem eröffne das Gesetz der Antragstellerin die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Anspruch gegenüber dem Bauträger auf die (noch ausstehende) Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt abzutreten; dieses sei nach überschlägiger Prüfung – ungeachtet der Werthaltigkeit des Anspruchs – zur Annahme der Abtretung verpflichtet. – Das Gericht hat den Antrag der Bauträger-GmbH also zurückgewiesen.

Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf bewusst gegen einen Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg – Az.: 5 V 5026/15 – vom 3. Juni 2015, das die Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Neuregelung im Umsatzsteuergesetz bezweifelt hatte. Konsequent hat das Finanzgericht Düsseldorf also die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31. August 2015 – Az.: 1 V 1486/15)

Anfrage stellen

  • Hidden
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Fachartikel im selben Themenfeld

Unsere Baurecht-Experten zu den Themengebieten des Beitrags

Mit Fachanwälten für Baurecht und Architektenrecht und Verwaltungsrecht ist unsere Rechtsanwaltskanzlei auf das gesamte Spektrum des privaten und öffentlichen Baurechts spezialisiert. Aufgrund dieser hohen fachlichen Spezialisierung haben wir den Anspruch, anwaltliche Leistungen von ebenso hoher [...]
Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht KAPPES & KOLLEGEN Immobilien und mehr – Ihr Recht in guten Händen! Nutzen Sie unser vielfältiges Beratungspotenzial und unsere jahrzehntelange Erfahrung, um Ihre Angelegenheit kompetent vertreten zu [...]
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Steuerrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht und Architektenrecht Wirtschaftsrecht Steuerrecht Arbeitsrecht Verwaltungsrecht Mitglied der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins – Kontaktieren Sie jetzt Norbert Berg – [...]
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtliche Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht / Vertragsrecht / Werkvertragsrecht / Kaufvertragsrecht privates Baurecht / Architektenrecht Anwaltlich bezogene Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltsverein ARGE Baurecht – Kontaktieren Sie jetzt [...]
Das Baurecht hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Spezialgebiet innerhalb des allgemeinen Zivilrechts entwickelt. Als Bauherr, Bauunternehmer oder Kommune – egal wie groß das Bauvorhaben auch ist – werden Sie tagtäglich mit einer Vielzahl an rechtlichen Fragen konfrontiert. Wir helfen [...]
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Mitgliedschaften: Seit 1995 Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht Deutscher Anwaltsverein und Anwaltsverein Kempten Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung und auch Vertretung in folgenden Bereichen: Ziviles Baurecht: •Prüfung, Entwerfen und [...]
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät DIECKERT Recht und Steuern Die Vertragsgestaltung sowohl von Bau- als auch von Planerverträgen hat wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Bauvorhabens. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln für Sie Bau- und Planerverträge sowie [...]
Arno P. Dietz studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Seine Spezialisierung auf das private Baurecht begann bereits Mitte der 80-ger Jahre, als Herr Assessor Dietz in einem mittelständischen niedersächsischen Bauunternehmen als Leiter der Zentrale Betriebswirtschaft eine Rechtsabteilung in [...]

Passende Glossarbeiträge im selben Themenkreis

Allgemeines Baurecht

Allgemeines Baurecht

Im Unterschied zum Anwalt für Privates Baurecht bezeichnet man die – selten in der Praxis feststellbaren – sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht wirklich beherrschenden Anwälte als Anwälte für Allgemeines Baurecht: Umfasst wird mit dieser Bezeichnung die gesamte – kaum [...]

Weiterlesen

Privates Baurecht

Allgemeines Baurecht

Während das Öffentliche Baurecht verbindliche Vorschriften beinhaltet, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt wird, regelt das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, also insbesondere zwischen dem Auftraggeber und den [...]

Weiterlesen

Barrierefreiheit

Allgemeines Baurecht

Barrierefreie Gebäude sind in der DIN 18040-2 definiert und müssen die dort festgelegten Mindeststandards erfüllen. Neben einem stufenlosen Zugang zum Haus und stufenfreien Innenräumen muss ein ausreichender Bewegungsraum in den Zimmern vorhanden sein. Von Barrierefreiheit spricht man, wenn die [...]

Weiterlesen

Baurecht

Allgemeines Baurecht

Der Begriff “Baurecht” erfasst alle Rechtsnormen rund um den Bau. Grob wird das Baurecht unterteilt in Privates Baurecht und Öffentliches Baurecht 1. Das Private Baurecht ist wiederum unterteilt in Bauvergabe – und Bauvertragsrecht Grundeigentumsrecht Nachbarrecht Das Vergaberecht [...]

Weiterlesen

Bauanwalt/Bauanwältin = Baujurist(in)

Allgemeines Baurecht

Umgangssprachlich wird in Deutschland eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, die sich im weitesten Sinne vertieft mit „dem Bauen“ beschäftigen, als „Bauanwältin“ / „Baujuristin“ bzw. als „Bauanwalt“ / „Baujurist“ bezeichnet. Diese generalisierenden Bezeichnungen täuschen [...]

Weiterlesen

Kosten Anwalt Baurecht

Allgemeines Baurecht

Bei Bau-Streitigkeiten geht es oft um große Summen, manchmal aber auch (nur) um das „Recht haben wollen“. In beiden Fällen kann es „teuer“ werden, auch wenn ein erfahrener Bau-Spezialist von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abraten wird, wenn er keine Erfolgsaussichten erkennen [...]

Weiterlesen

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Allgemeines Baurecht

Zum Begriff des geschützten Titels "Fachanwalt" allgemein siehe im Baurecht-Wörterbuch unter "Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht". Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss besondere Kenntnisse insbesondere in den Bereichen "Allgemeines Verwaltungsrecht" und [...]

Weiterlesen

VOB 2006

Allgemeines Baurecht

Im Jahr 1926 erschien unter dem damaligen Reichsfinanzminister erstmals die "Verdingungsordnung für Bauleistungen". Sie diente dem Zweck, für die Vergabe von Bauleistungen der öffentlichen Hand einheitliche Regelungen zu schaffen und zu ermöglichen, das Bauleistungen an zuverlässige [...]

Weiterlesen

VOB 2009

Allgemeines Baurecht

Im Jahr 1926 erschien unter dem damaligen Reichsfinanzminister erstmals die "Verdingungsordnung für Bauleistungen". Sie diente dem Zweck, für die Vergabe von Bauleistungen der öffentlichen Hand einheitliche Regelungen zu schaffen und zu ermöglichen, das Bauleistungen an zuverlässige [...]

Weiterlesen

VOB 2012

Allgemeines Baurecht

Am 19. Juli 2012 ist die VOB Fassung 2012 in Kraft getreten.Zur Entstehung und Bedeutung der VOB wird auf die Erläuterungen zur VOB 2006 und VOB 2009 verwiesen. Zu den Begriffen der VOB wird ebenfalls auf die Erläuterungen zur VOB 2006 und 2009 verwiesen, sofern sich nicht gemäß der [...]

Weiterlesen

Vergaberecht

Allgemeines Baurecht

Das Vergaberecht beinhaltet Regeln, die die Öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen an private Auftragnehmer einzuhalten hat. Die Vergabe von Bauleistungen richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), während für Lieferungen die [...]

Weiterlesen

Öffentliches Baurecht

Allgemeines Baurecht

Das Öffentliche Baurecht beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und steht damit im Gegensatz zum privaten Baurecht, dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt. Soweit es dabei um Fragen geht, ob und wie [...]

Weiterlesen