Wegen der Komplexität des Bauens sind Mängel kaum zu vermeiden. Daher entdecken Auftraggeber oftmals Jahre nach der Übernahme der Immobilie Baumängel. Während des Laufs der Gewährleistungsfrist muss der für das Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben. Wenn aber die Gewährleistungsfrist auszulaufen bedroht, gilt es die Verjährung zu unterbrechen:
Dies geschieht rechtssicher und einfach durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; dieses dient der vorsorglichen Sicherung von Beweisen für einen eventuellen Prozess. Der Bauherr hat lediglich das Erscheinungsbild des Mangels laienhaft zu beschreiben. Die technische Beurteilung und Bewertung erfolgt durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der freilich keine Rechtsfragen beantworten darf. Wegen der gerichtlichen Verfahrensabläufe ist mit einer Dauer des Verfahrens von mindestens einem Jahr zu rechnen.
Erheblich schneller lassen sich technische Fragen mit einem Privatgutachten klären: Der Auftraggeber lässt seine Fragen durch einen Gutachter seiner Wahl beantworten und erhebt mit diesen Erkenntnissen vor Gericht sofort Klage.
Beide Beweisverfahren haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig durch einen erfahrenen Baurechtler gegeneinander abzuwägen sind. Diese Grundsätze gelten für private Bauherren wie für Planer und Baufirmen gleichermaßen. Da Planung und Ausführung miteinander verbunden sind, haften Baufirmen und Planer gesamtschuldnerisch. Bei Baumängeln ist also zu klären, ob der Planer, die Baufirma, ein Handwerker oder ein Unternehmer haftet. Bei mehreren – möglichen – Verursachern ist eine Streitverkündung angezeigt.
Zur bestmöglichen Realisierung von (Gewährleistungs-) Ansprüchen empfiehlt sich also die frühzeitige Sicherung von Beweisen.