(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Architektenrecht/Ingenieurrecht”
Ein Anwalt für Architektenrecht/Ingenieursrecht ist mit den streitigen Auseinandersetzungen von Auftraggebern einerseits und Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten anderseits befasst. Das Architektenrecht zählt zu den Kernkompetenzen der Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht. Es zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten des gesamten Baurechts. Es gibt deshalb auch nur wenige Experten für Architektenrecht, die mit den Vertragsbeziehungen auf diesem Gebiet vertraut sind, auch wenn die Fachanwaltsbezeichnung nach § 14 e FAO „Bau- und Architektenrecht“ lautet. Denn die sowohl im öffentlichen Preisrecht (HOAI) angesiedelte als auch im Werkvertragsrecht beheimatete Leistung der Architekten fordert immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen deshalb heraus, weil die komplizierte Materie von den Vertragsparteien nicht verstanden bzw. nachvollzogen werden kann. Dies betrifft in erster Linie die Bemessungsgrundlage der Architektenvergütung, die alleine schon wegen des zu hinterfragenden Gegensatzes von Pflicht (= möglichst kostengünstige, dennoch den Wünschen des Bauherrn entsprechende Bauausführung) und Maßstab für die Vergütung (= Baukosten) mehr als konfliktbehaftet ist. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Architektenrecht/Ingenieurrecht”
Fachanwalt für Architektenrecht/Ingenieurrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Architektenrecht/Ingenieurrecht
Sachverständiger für Architektenrecht/Ingenieurrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Architektenrecht/Ingenieurrecht
Schlichter für Architektenrecht/Ingenieurrecht
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