Mandantenfrage:
Wir sind ein kleines Ingenieurbüro. Derzeit hören wir unterschiedliche Meinungen zu der Frage, ob die Mindestsätze der HOAI noch gelten. Können Sie uns kurz mitteilen, wie es um diese Mindestsätze steht? Sind sie noch verbindlich?
Expertenantwort:
Die von Ihnen hier gestellte Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Zwar existiert ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019, wonach die in Deutschland geltenden Mindestsätze mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht vereinbar seien. Es ist aber strittig, ob daraus unmittelbar folgt, dass diese Mindestsätze nicht mehr gültig sind. Der BGH hat diese Frage nun mit Urteil vom 14. Mai 2020 dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Allerdings ist mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor dem Jahr 2022 wohl nicht zu rechnen.
Handlungsempfehlung:
Es ist u.E. zu empfehlen, wenigstens vorläufig davon auszugehen, dass die in der HOAI festgelegten Mindest-und Höchstsätze verbindlich sind, bis zu diesem wichtigen Thema rechtliche Klarheit besteht.