on on

Stufenweise Beauftragung von Architekten neues Bauvertragsrecht

Das ab dem 1. Januar 2018 gültige neue Bauvertragsrecht hat auch auf Architekten- und Ingenieurverträge erhebliche Auswirkungen. Beispielhaft wird verwiesen auf das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers sowie auf die Haftungsprivilegien des Bauunternehmers für solche Mängel, die der Phase der Objektüberwachung zuzuordnen sind.

Wesentlich ist insbesondere die richtige Anwendung des bisherigen Rechts oder des neuen Bauvertragsrechts. Für die bis zum 31. Dezember 2017 geschlossenen Bau-, Architekten- oder Ingenieurverträge gilt ohne weiteres das bisherige Werkvertragsrecht. Für alle danach geschlossenen Verträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Problematisch können die Fälle der stufenweisen Beauftragung des Architekten oder Ingenieurs werden:

Die stufenweise Beauftragung zeichnet sich dadurch aus, dass dem Auftragnehmer mit Abschluss des maßgeblichen Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen übertragen wird. Dagegen hat der Besteller – zumeist im Wege einer Option – das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgenden Leistungsphase; es ist also vorstellbar, dass der Grundvertrag zur Zeit der früheren Rechtslage geschlossen wurde, einzelne Leistungsphasen aber erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgerufen werden.

Der Bundesgerichtshof hat sich bei der Beurteilung derartiger Konstellationen regelmäßig an die jeweiligen Fassungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehalten. Es sei immer diejenige Fassung der HOAI anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Abrufes der betreffenden Leistungsphase gelte. Die Begründung des Bundesgerichtshofs lautete sinngemäß, dass vor der Beauftragung einer bestimmten Leistungsphase lediglich eine einseitige Bindung des Architekten vorgelegen habe; ein beiderseitiger Vertrag sei bezüglich der später abzurufenden Leistungsphasen gerade nicht durch den Ausgangsvertrag geschlossen worden.

Der Bundesgerichtshof ist hier darüber hinweggegangen, dass zumindest eine anfängliche Rechtsverpflichtung beider Parteien bezüglich sämtlicher Leistungsphasen eingegangen wurde, was letztlich eine stufenweise Beauftragung erschwert. Dieses Problem kann bei der Vertragsgestaltung dadurch gelöst werden, dass beide Parteien zwar bindende Vertragsverpflichtungen sind hinsichtlich sämtlicher Leistungsphasen eingehen, dies aber umgekehrt mit dem Recht des Bestellers verbinden, sich hinsichtlich einzelner Leistungsphasen von seiner Leistungspflicht zu befreien. Im Ergebnis ist also – in dogmatisch vertretbarer Weise – eine stufenweise Beauftragung möglich.

Anfrage stellen

  • Hidden
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Fachartikel im selben Themenfeld

Unsere Baurecht-Experten zu den Themengebieten des Beitrags

Die Rechtsanwaltskanzlei WINTER&PARTNER GbR – Rechtsanwälte – Notare – Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht – Berlin versteht sich als juristisches Dienstleistungsunternehmen das durch Verlässlichkeit, Kompetenz, Leistung und Freundlichkeit überzeugen will. [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Mitgliedschaft in der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Spezialisierung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus Zusatzversorgungskasse Bau und baubegleitende Rechtsberatung Schlichter SOBau. – Kontaktieren Sie jetzt Peter Zill – [...]
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Leistungsspektrum: Baurecht Architektenrecht Vergaberecht Planungsrecht Gewerbliches Mietrecht Verwaltungsrecht Vertragsrecht Mitglied in der ARGE Bau- und Immobilienrecht im deutschen Anwaltverein sowie in der [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mitglied in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Partner in der Sozietät Dr. Nelles, Raisner & Partner GbR – Kontaktieren Sie jetzt Martin Schreiber – Fachanwalt für Baurecht und [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) und im Deutschen Baugerichtstag. Spezialisiert auf privates Baurecht und insbesondere [...]
Durch die Spezialisierung auf unser Tätigkeitsspektrum und das Kanzleikonzept einer sogenannten Boutique sehen wir für unsere Mandanten beträchtliche Vorteile. Gute Erreichbarkeit und schnelle Reaktion auf alle Mandantenanfragen innerhalb von 24 Stunden. Pragmatischer Beratungsstil, insbesondere [...]
Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit Spezialisierung auf privates Baurecht. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung sowie der außergerichtlichen baubegleitenden [...]
Rechtsanwaltszulassung seit 1996, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 1998 Spezialisierung auf das Bauvertragsrecht. Die Schwerpunkte liegen in der baubegleitenden Rechtsberatung und der [...]

Passende Glossarbeiträge im selben Themenkreis

Festpreisvertrag

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Bei einem vertraglich vereinbarten Preis handelt es sich um einen Festpreis, sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben (z.B. eine Preisgleitklausel). Bei dem Vertrag handelt es sich um einen [...]

Weiterlesen

Einrede

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Es handelt sich um eine Einwendung gegen einen Anspruch, die bewirkt, dass der Anspruch vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgesetzt werden kann. Eine Einrede wird vor Gericht nur berücksichtigt, wenn sich der Schuldner darauf beruft. Typisches Beispiel ist die Einrede der [...]

Weiterlesen

Einrede der Vorausklage

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Wird ein Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht erfolglos eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner versucht hat. Tut er dies, erhebt er die Einrede der [...]

Weiterlesen

Eigentumsvorbehalt

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Vereinbart der Verkäufer einer beweglichen Sache mit dem Käufer, dass das Eigentum an der Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen wird, verkauft er die Sache unter [...]

Weiterlesen

VOL

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die VOL beinhaltet die „Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“. Diese Regelungen hat der öffentliche Auftraggeber (siehe dort) zu beachten wenn er sich Waren und Dienstleistungen verschaffen will, soweit es sich hierbei nicht um Bauleistungen handelt (die nach der VOB -siehe dort- [...]

Weiterlesen

VOF

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Hier handelt es sich um in die Vergabe-und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen, zu denen auch die Architektenleistungen gehören. Der öffentliche Auftraggeber (siehe dort) ist verpflichtet, diese Regelungen zu beachten, soweit der EU -Schwellenwert (siehe dort) überschritten ist. Nach [...]

Weiterlesen

Leistungsphase

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die Leistungsbilder (siehe „Leistungsbild") gliedern sich nach der HOAI in „Leistungsphasen 1-9". Bei den Leistungsphasen handelt es sich um systematisch zusammengehörende Leistungen innerhalb der [...]

Weiterlesen

Leistungsbild

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Nach § 3 Abs. 2 HOAI  sind die Leistungen, „die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im allgemeinen erforderlich sind, in Leistungsbildern erfasst". Leistungsbilder sind somit die Tätigkeitsfelder des Architekten. Die einzelnen Leistungen für die jeweiligen Leistungsbilder [...]

Weiterlesen

Landschaftsarchitekt

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Architekten, die unter dieser Fachrichtung in eine Architektenliste eingetragen sind. Der Landschaftsarchitekt benötigt ein entsprechendes Studium an einer Fachhochschule oder technischen Universität und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. [...]

Weiterlesen

Architektenkammer

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Die Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Selbstverwaltung und der Interessenvertretung der Architekten dient. Die Finanzierung der in den einzelnen Ländern gegründeten Kammern wird durch die Mitglieder (Architekten) sichergestellt, wobei in manchen Ländern [...]

Weiterlesen

Alternativplanung

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Zu den Leistungen des Architekten gehört im Rahmen der Objektplanung – und hier zur Vorplanung – auch die Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen sowie deren zeichnerische Darstellung und Bewertung. Ist allerdings das Planungskonzept bereits fertig und [...]

Weiterlesen

AHB

Architektenrecht/Ingenieurrecht

Allgemeine Haftpflichtbedingungen. Siehe im Einzelnen das Stichwort [...]

Weiterlesen