(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Sachverständigenrecht”
Ein Anwalt für Sachverständigenrecht befasst sich mit den speziellen Rechtsfragen, denen sich Sachverständige bei ihrer Tätigkeit als Sachverständige ausgesetzt sehen. Dies beginnt bei Fragen zur öffentlichen Bestellung und Zertifizierung von Sachverständigen und umfasst die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen der Sachverständigentätigkeit. Wichtige Themengebiete sind die (Abwehr der) Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit, Fragen der Vergütung der Sachverständigentätigkeit, zum Beispiel nach dem JVEG, und die Haftung des Sachverständigen für tatsächliche oder vermeintliche Fehler in seinem Gutachten. Auf der Seite der Auftraggeber von Sachverständigentätigkeiten werden diese Fragestellungen regelmäßig mit bearbeitet von Spezialisten für das jeweilige Fachgebiet (Bau- und Architektenrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht) oder – bei den Gerichten – von Richtern und Rechtspflegern. Der Spezialist für Sachverständigenrecht berät und vertritt demgegenüber Sachverständige und ihre Haftpflichtversicherungen. Rechtsanwalt Martin KuschelUnsere Experten zum Thema „Sachverständigenrecht”
Fachanwalt für Sachverständigenrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Sachverständigenrecht
Sachverständiger für Sachverständigenrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Sachverständigenrecht
Schlichter für Sachverständigenrecht
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