(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauvergaberecht”
An einem Bauvorhaben arbeiten Spezialisten – da hilft es ungemein, wenn dies auch auf den Anwalt zutrifft. Insbesondere bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ist es für den Erfolg ausschlaggebend, dass bereits bei der Planung das Vergaberecht mit berücksichtigt wird. Auf der einen Seite gibt es den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und auf der anderen Seite den Fachanwalt für Vergaberecht. Was ist der Unterschied und wer ist für mich der Richtige? Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt über Grundkenntnisse im Vergaberecht, ihm fehlen in der Regel tiefere Kenntnisse für die Entwicklung innovativer vergaberechtliche Lösungen. Er besitzt dafür aber umfangreiche Kenntnisse in der Gestaltung von Bauverträgen. Er weiß beispielsweise um die Schnittstellenproblematik und kennt sich idealerweise auch in der VOB/C aus. Der Fachanwalt für Vergaberecht hingegen weiß nicht nur wie Vergaben ablaufen, sondern auch wie sie am idealerweise gestaltet werden können. Er kann für ein Projekt individuell auf den Bauherrn zugeschnittene vergaberechtliche Lösungen entwickeln, die insbesondere zu einer höheren Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung des Bauwerks führen. Er hat in der Regel jedoch nur geringe Kenntnisse in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung – denn er beschäftigt sich häufig größtenteils mit Verwaltungsrecht – und noch geringere Kenntnisse im Bauvertragsrecht. Die Antwort auf die Frage „Wer ist für mich der richtige?“ lautet folglich: Idealerweise der Anwalt, der sowohl Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht als auch Fachanwalt für Vergaberecht ist. Man muss zusätzlich einfach einmal klar sagen, dass es deutliche Vorteile gibt, wenn Mandant und Anwalt sich verstehen. Als Fachanwältin ist es mir wichtig, dass ich nachvollziehen kann, was der Mandant später von seinem Bauwerk erwartet – ich mache sehr viel Ingenieur- und Anlagenbau – damit ich diese technischen Anforderungen im Vertrag und in der Vergabe für den Bauherrn umsetzen kann. Gerade die Schnittstelle zur Technik, die enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Sachverständigen versetzt mich als Anwältin in die Lage, die rechtlichen Anforderungen auf den Punkt zu formulieren. Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Vergaberecht.Unsere Experten zum Thema „Bauvergaberecht”
Fachanwalt für Bauvergaberecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Bauvergaberecht
Sachverständiger für Bauvergaberecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Bauvergaberecht
Schlichter für Bauvergaberecht
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