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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauvergaberecht”

An einem Bauvorhaben arbeiten Spezialisten – da hilft es ungemein, wenn dies auch auf den Anwalt zutrifft. Insbesondere bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ist es für den Erfolg ausschlaggebend, dass bereits bei der Planung das Vergaberecht mit berücksichtigt wird. Auf der einen Seite gibt es den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und auf der anderen Seite den Fachanwalt für Vergaberecht. Was ist der Unterschied und wer ist für mich der Richtige? Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt über Grundkenntnisse im Vergaberecht, ihm fehlen in der Regel tiefere Kenntnisse für die Entwicklung innovativer vergaberechtliche Lösungen. Er besitzt dafür aber umfangreiche Kenntnisse in der Gestaltung von Bauverträgen. Er weiß beispielsweise um die Schnittstellenproblematik und kennt sich idealerweise auch in der VOB/C aus. Der Fachanwalt für Vergaberecht hingegen weiß nicht nur wie Vergaben ablaufen, sondern auch wie sie am idealerweise gestaltet werden können. Er kann für ein Projekt individuell auf den Bauherrn zugeschnittene vergaberechtliche Lösungen entwickeln, die insbesondere zu einer höheren Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung des Bauwerks führen. Er hat in der Regel jedoch nur geringe Kenntnisse in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung – denn er beschäftigt sich häufig größtenteils mit Verwaltungsrecht – und noch geringere Kenntnisse im Bauvertragsrecht. Die Antwort auf die Frage „Wer ist für mich der richtige?“ lautet folglich: Idealerweise der Anwalt, der sowohl Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht als auch Fachanwalt für Vergaberecht ist. Man muss zusätzlich einfach einmal klar sagen, dass es deutliche Vorteile gibt, wenn Mandant und Anwalt sich verstehen. Als Fachanwältin ist es mir wichtig, dass ich nachvollziehen kann, was der Mandant später von seinem Bauwerk erwartet – ich mache sehr viel Ingenieur- und Anlagenbau – damit ich diese technischen Anforderungen im Vertrag und in der Vergabe für den Bauherrn umsetzen kann. Gerade die Schnittstelle zur Technik, die enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Sachverständigen versetzt mich als Anwältin in die Lage, die rechtlichen Anforderungen auf den Punkt zu formulieren. Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Vergaberecht.

Unsere Experten zum Thema „Bauvergaberecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.
Fachanwalt für Bauvergaberecht
In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Bauvergaberecht
Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Bauvergaberecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?
Sachverständiger für Bauvergaberecht
Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Bauvergaberecht
Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.
Schlichter für Bauvergaberecht
Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Profilbild des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht Volker Römer, Hamburg auf baurechtsuche.de
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Profilbild eines Anwalts - Fachanwalts für Baurecht und Architektenrecht
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Profilbild des Anwalts Mark von Wietersheim, Berlin auf baurechtsuche.de
Seit 1996 als Anwalt zugelassen, berate ich seitdem Unternehmen und Privatleute, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Bauvorhaben. Dabei steht das wirtschaftliche Interesse meiner Mandanten im Mittelpunkt meiner Beratung. Von 2000 bis 2009 war ich auch als [...]

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Bauvergaberecht: Fachartikel und Mandantenfragen

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Bauvergaberecht

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