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(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht”

Ein insoweit spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über besondere Kenntnisse zum Bauplanungsrecht und zum Bauordnungsrecht. Zu diesen Begriffen siehe im Glossar (Baurecht-Wörterbuch) unter den Stichwörtern "Öffentliches Baurecht", "Bauplanungsrecht "und "Baugenehmigungsrecht". Seine besonderen Kenntnisse weist dieser Rechtsanwalt insbesondere dadurch nach, dass er sich als "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" bezeichnen darf.

Unsere Experten zum Thema „Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht”

Verstaucht man sich den Arm, hilft der Orthopäde, und bei Zahnschmerzen sucht man am besten einen Zahnarzt auf. Ähnlich verhält es sich beim Thema Baurecht. Auch hier gibt es zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte, die von ausgesuchten, speziell qualifizierten Baurechtsexperten behandelt werden. Und ganz egal, welchen Anwalt, Sachverständigen oder Mediator Sie zum Thema Bau suchen – auf baurechtsuche.de werden Sie schnell und unkompliziert fündig.
Fachanwalt für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
In Sachen Rechtsstreitigkeiten ist sofortige Expertise gefragt. Man braucht jemanden „vom Fach“ – also mit einschlägigen und fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.

Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.

Anwalt für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Anwalt ist nicht gleich Fachanwalt. Aber ist ein Anwalt für Baurecht weniger geeignet als ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Nicht unbedingt, denn ein Anwalt für Baurecht kann auch ohne Fachanwaltsprüfung hervorragende Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet, z.B. Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht besitzen. Wichtig ist also, bei der Suche nach dem idealen Experten ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das Gebiet des Baurechts ist groß – fragen Sie also ruhig nach dem Spezialgebiet des jeweiligen Anwalts, auch wenn er kein nachgewiesener Fachanwalt ist. Vielleicht ist Ihre Angelegenheit genau seine Paradedisziplin?
Sachverständiger für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Ein Sachverständiger ist – wie der Name schon verrät – jemand, der eine Sache wirklich versteht. Ein Fachmann, ein Experte. Im Gegensatz zum Fachanwalt ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Kurzum: jeder, der besonders sachkundig auf einem Gebiet ist, darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch vor Gericht. Hierzu muss derjenige weder ein Studium noch eine spezielle Prüfung absolviert haben. Voraussetzung ist jedoch eine überdurchschnittliche Sachkunde, explizites Fachwissen und/oder langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet. Handelt es sich zum Beispiel um Streitigkeiten handwerklicher Natur, kann ein Handwerksmeister als Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten

Mediator für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Nicht jeder muss gleich vor Gericht ziehen, oft hilft auch schon die Kunst der Mediation. Denn ein Mediator ist ein Vermittler, dessen Hauptaufgabe es ist, zwei (oder auch mehrere) Konfliktparteien dahingehend zu unterstützen, untereinander und gemeinsam eine konstruktive und einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei sorgt der Mediator für strukturierte Abläufe und eine optimale Kommunikation zwischen den Parteien, macht aber keine eigenen Kompromissvorschläge. Mediation ist dann sinnvoll, wenn es den einzelnen Parteien weniger um das Recht oder Rechthaben an sich geht, sondern viel mehr um die friedliche und gemeinsame Beilegung des Streits.
Schlichter für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Wenn ein Mediator allein nicht ausreicht, um bei Streitigkeiten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, kann ein Schlichter zu Rate gezogen werden. Im Gegensatz zum Mediator bewertet ein Schlichter den Streitfall fachlich und (je nach Befugnis) auch rechtlich. Die Konfliktparteien wählen gemeinsam einen geeigneten Schlichter – das kann ein Bausachverständiger oder auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sein. Der Schlichter prüft den Streitfall und macht daraufhin einen Einigungsvorschlag.

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Das Thema Baurecht ist umfassend und komplex – was die Suche nach einem auf Baurecht spezialisierten Experten nicht unbedingt einfacher macht. Aber keine Sorge, Sie sind auf dem richtigen Weg. Denn baurechtsuche.de hilft Ihnen bei der Suche, und das deutschlandweit: ob Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt, Mediator oder Sachverständiger. Mit baurechtsuche.de wird die Expertensuche zum Kinderspiel.
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Herr Prof. Dr. Fischer ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. Er bearbeitet schwerpunktmäßig die Bereiche Architekten-, Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB. Seit 2001 ist er Notar im Bezirk des AG Oldenburg. Er ist ordentlicher Professor an der Jade-Fachhochschule für [...]
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Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht: Fachartikel und Mandantenfragen

Glossar-Beiträge zum Thema „Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht”

Veränderungssperre

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Die Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung. Durch die Veränderungssperre soll verhindert werden, dass in der Zeit, die eine Gemeinde zur Aufstellung eines wirksamen Bebauungsplans benötigt, Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt [...]

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Zurückstellung von Baugesuchen

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Die Gemeineden haben verschiedene Möglichkeiten zu verhindern, dass eine beabsichtigte Bauleitplanung durch die Schaffung entgegenstehender Tatsachen verhindert wird. Sie können durch eine Satzung eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. Nachdem der Erlass einer wirksamen Satzung über [...]

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Besonderes Wohngebiet

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Die Definition ergibt sich aus § 4a Abs. 1 Baunutzungsverordnung. Danach sind besondere Wohngebiete überwiegend bebaute Gebiete, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger in diesem Paragraphen genannte Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter [...]

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Befreiung

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Entspricht ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so ist die Baugenehmigung zu erteilen. Allerdings kennt das öffentliche Baurecht auch die Möglichkeit, bei der Erteilung einer Baugenehmigung von den Festlegungen eines Bebauungsplans oder von den Anforderungen des [...]

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Asylantenwohnheim

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Nach herrschender Meinung gilt ein Asylantenwohnheim nicht als Wohngebäude sondern als Anlage für soziale Zwecke. Dies hat zur Folge dass derartige Anlagen nach der Baunutzungsverordnung im reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig sind. Dagegen sind diese Anlagen generell im allgemeinen [...]

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Bauaufsichtsbehörde

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Hier handelt es sich um die Behörden auf Bundes- oder Landesebene, die für die Ausführung der baurechtlichen Bestimmungen zuständig sind. Der Aufbau einer Bauaufsichtsbehörde ist üblicherweise in den Landesbauordnungen geregelt. Dabei sind die Bauaufsichtsbehörden zumeist dreistufig [...]

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