(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht”
Ein insoweit spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über besondere Kenntnisse zum Bauplanungsrecht und zum Bauordnungsrecht. Zu diesen Begriffen siehe im Glossar (Baurecht-Wörterbuch) unter den Stichwörtern "Öffentliches Baurecht", "Bauplanungsrecht "und "Baugenehmigungsrecht". Seine besonderen Kenntnisse weist dieser Rechtsanwalt insbesondere dadurch nach, dass er sich als "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" bezeichnen darf.Unsere Experten zum Thema „Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht”
Fachanwalt für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Sachverständiger für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
Schlichter für Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht
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