(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Vergaberecht”
Der Anwalt für Vergaberecht ist häufig ein „Fachanwalt für Vergaberecht“ gemäß § 14o FAO. Hier ist Spezialwissen gefragt, über das in der Regel nur ein entsprechend qualifizierter Anwalt verfügt. Das Vergaberecht befasst sich mit der Vergabe von Aufträgen durch so genannte öffentliche Auftraggeber (zum Beispiel staatliche Auftraggeber, Kommunen, Zweckverbände usw.). Die Vergabe solcher Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist im Hinblick auf die Vorgaben des europäischen Rechts sowie der komplizierten Regelung in mehreren Regelwerken (GWB, Vergabeverordnung, VOB Teil A) und zusätzlich der Beachtung von Schwellenwerten im Zusammenhang mit Rechtsschutzmöglichkeiten eine Rechtsmaterie, die aufgrund der zahlreichen Einzelfallentscheidungen durch die Gerichte besondere Erfahrung beim betreuenden Anwalt voraussetzt. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Englert-Dougherty, LL.M.Unsere Experten zum Thema „Vergaberecht”
Fachanwalt für Vergaberecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Vergaberecht
Sachverständiger für Vergaberecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Vergaberecht
Schlichter für Vergaberecht
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