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Bauwirtschaft fordert Beibehaltung der VOB/A

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) beinhaltet Vergaberegelungen für öffentlichen Aufträge, die von dem paritätisch mit Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite besetzten Vergabe- und Vertragsausschuss erarbeitet wurden. Diese Regelungen gelten seit vielen Jahren als bewährt und fair. Dies wird auch im Koalitionsvertrag anerkannt. Allerdings befürchtet der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dass sich Bestrebungen durchsetzen, neue Vergaberegeln zu schaffen, die einheitlich für Bauverträge und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten sollen. Der Zentralverband ist daher mit der nachstehenden Pressenotiz an die Öffentlichkeit gegangen. Zu beachten ist auch, dass nach Aussage dieser Notiz schon zum Jahreswechsel 2018/2019 mit einer überarbeiteten VOB zu rechnen ist, möglicherweise also auch mit Neuregelungen im vertragsrechtlichen Teil der VOB (VOB/B).

Nun die Pressenotiz im Wortlaut:

Keine Zusammenführung in einer einheitlichen Vergabeverordnung ZDB-Positionen zur Beibehaltung der VOB

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der VOB/A für Bauvergaben ein. Diese enthält Verfahrensregelungen für öffentliche Bauaufträge (Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, „VOB/A“) und wird im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) vereinbart.

Dadurch, dass der DVA paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzt ist, bleibt die VOB ein Garant für die Praxistauglichkeit der Regeln für die öffentliche Bauvergabe. Dies ist gerade für kleinere und mittelständische Betriebe des Baugewerbes von großer Bedeutung.

Es ist richtig, dass die VOB im Koalitionsvertrag explizit als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung benannt wird, die gute Bauleistungen garantiert. Daher ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, die VOB zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln. Der ZDB begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Dass gleichzeitig beabsichtigt ist, eine mögliche Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen, widerspricht dem klaren Bekenntnis zur VOB. Der Koalitionsvertrag gibt also selbst bereits die Antwort auf den Prüfauftrag, der damit hinfällig ist.

Gemäß dem Auftrag des Koalitionsvertrages wird die VOB derzeit bereits anwenderorientiert weiterentwickelt. Mit einer überarbeiteten neuen Gesamtausgabe.

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