(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Internationales Baurecht”
Im Zeichen der Globalisierung und der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ergeben sich immer mehr Rechtsfragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Bauvorhaben im Ausland. Dazu sind die spezifischen Regelungen und Gesetze, die im jeweiligen Staat gelten, von maßgebender Bedeutung oft schon für die Kalkulation. Es bleibt damit im Regelfall kein anderer Weg, als einen juristischen Berater vor Ort einzuschalten. Allerdings gilt hier der Grundsatz, wonach Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist. Deshalb arbeiten viele Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, mit spezialisierten Bauanwälten zusammen, die insb. eine Kontrollfunktion ausüben sollen und dazu die ausländischen Regelungen kennen müssen. Hierzu wurde u.a. die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht“ eingeführt, in dessen Bereich auch die baurechtlichen Regelungen des jeweiligen Staates fallen. Grundsätzliche Regelungen wie die FIDIC, die SIA (Schweiz) oder die ÖNORMEN (Österreich) zählen insoweit zum Grundwissen, ebenso aber ist die Beherrschung der jeweiligen Landessprache für eine umfassende Betreuung erforderlich. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Englert-Dougherty, LL.M.Unsere Experten zum Thema „Internationales Baurecht”
Fachanwalt für Internationales Baurecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Internationales Baurecht
Sachverständiger für Internationales Baurecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Internationales Baurecht
Schlichter für Internationales Baurecht
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