Das „Internationale Baurecht“ ist eine Sammlung von zahlreichen nationalen Rechtsvorschriften zum materiellen wie insbesondere zum Verfahrensrecht, die ergänzt werden von Vorschriften zur Auflösung von Konflikten in der Geltung verschiedener Rechtsquellen. Hinzu treten gemeinhin allgemein gültige Vertragsprinzipien und standardmäßig, regelmäßig wiederkehrende Rechtsvorschriften bzw. Vertragsregelungen, so u.a. auch die international üblichen Standardmuster und Einsatzinstrumente. Schließlich befasst sich das Internationale Baurecht nicht zuletzt auch mit Finanzierungsfragen und Fragen der geeigneten Sicherungsinstrumente im internationalen Kontext.
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