Türen, Tore oder Schranken gelten als Bauprodukte gemäß der Bauproduktenverordnung (BauProdVO) 305/11. Sobald diese Bauelemente mit einem Antrieb ausgerüstet sind, gelten sie auch als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG.
Die Kombination der verschiedenen Anforderungen aus BauProdVO und MRL führt immer wieder zu Problemen und Streitigkeiten zwischen Baubehörden, Planern, Bauherrn sowie Betreibern auf der einen Seite und Herstellern, Handwerks-, Fach-, Serviceunternehmen auf der anderen Seite.
Dazwischen schaffen Normungsgremien wie CEN und DIN, die Unfallversicherer DGUV Normen und Regelwerke, die von Prüf-und Zertifizierungsstellen beurteilt und deren Erfüllung nachgewiesen wird.
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