(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Sachverständige/r für Honorare”
Honorarsachverständige, oft als „HOAI-Gutachter“ bezeichnet, sind zuständig für die Preisbildung und Leistungsfeststellung bei Planungs-, Beschaffungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs der HOAI. Sie verfügen über ein besonders ausgeprägtes Wissen im Bereich des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff, 650p ff BGB) und der HOAI. Sie kennen sich auch in der internen Kalkulation von Planungsbüros aus, können störungsbedingte Mehrkosten im Planungsbüro bewerten und die Angemessenheit von Zeithonoraren (Zeitaufwand und angemessene Stundensätze) einschätzen. Aufgabengebiet: Monetäre Bewertung von Planungsleistungen; Bewertung der Vollständigkeit/Unvollständigkeit von Planungsleistungen; Beratung bei der Leistungskalkulation und bei Honorarverhandlungen. Dr. Michael BurwickUnsere Experten zum Thema „Sachverständige/r für Honorare”
Fachanwalt für Sachverständige/r für Honorare
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Sachverständige/r für Honorare
Sachverständiger für Sachverständige/r für Honorare
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Sachverständige/r für Honorare
Schlichter für Sachverständige/r für Honorare
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