Dipl.-Ing. Architektin Elisabeth Heinemann
ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen
Frau Dipl.-Ing. Architektin Elisabeth Heinemann ist als Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen von der IHK Schwaben öffentlich bestellt und vereidigt.
Die Sachverständige berät unparteiisch und neutral Bauherrn, Architekten und Ingenieure über die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung aus ihrer Praxis als Architektin. Frau Heinemann ist Autorin für den HOAI Praxiskommentar „HOAI und Vertragsrecht“ vom WEKA-Verlag und Mitglied im „Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie besonders qualifizierter Sachverständiger e.V. – BVS“.
Zu den Tätigkeitsbereichen der Sachverständigen gehören:
- das Erstellen von Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten,
- das Aufstellen und Prüfen von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen,
- fachliche Beratungen zu Honorarfragen, z.B. zu den Themenbereichen der HOAI wie der Objekttrennung, der Ermittlung der Honorarzone, der Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der Ermittlung der anrechenbaren Kosten, zu Zuschlägen bei Planungen im Bestand, zur Abgrenzung von Besonderen Leistungen gegenüber Grundleistungen, zu wiederholt zu erbringenden Grundleistungen infolge von Planungsänderungen (sog. Änderungsleistungen) sowie der Durchführung von Leistungsbewertungen,
- oder Stellungnahmen über das übliche oder das angemessen Honorar für Architektenleistungen.
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