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Baurecht-Experten in und um Neusäß und in ganz Deutschland
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Anwalt für Baurecht in und um Neusäß
Allerdings ist zu sagen, dass ein Anwalt, der diese Fachanwaltsprüfung nicht abgelegt hat, sich aber dennoch als „Anwalt für Baurecht“ bezeichnet, durchaus hervorragende Kenntnis auf diesem Rechtsgebiet besitzen kann. Insoweit ist auch zu beachten, dass das „Baurecht“ ein sehr umfassendes Rechtsgebiet ist, der „Anwalt für Baurecht“ also vielleicht gerade in einem Spezialgebiet des Baurechts besondere Erfahrungen besitzt.
Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht in und um Neusäß
Unter einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht versteht man einen Rechtsanwalt, der nach den Grundsätzen der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts nachgewiesen hat.
Der Begriff „Fachanwalt“ ist geschützt. Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird der Titel eines Fachanwalts für einzelne den Spezialisten erfordernde rechtliche Fachgebiete verliehen. Zu diesen Fachgebieten gehört auch das Bau- und Architektenrecht.
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bau- und Architektenrecht muss der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Dazu zählen die Bereiche:
- Baurecht
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts
- Besonderheiten der Prozessführung
Der Fachanwalt ist zur Fortbildung verpflichtet. Hierzu muss er kalenderjährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren oder an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, will er nicht Gefahr laufen, den Status eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu verlieren.
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Sachverständiger in und um Neusäß
Der Sachverständige ist eine „unabhängige integre Person“, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Fachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrags allgemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten und von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Es ist die Aufgabe des Sachverständigen, im Rahmen seines Fachgebiets Feststellungen zu treffen und diese Außenstehenden zu vermitteln. Der Sachverständige wird dabei im wesentlichen mit 2 Aufgaben betraut, nämlich Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung und zur Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung.
Der Begriff des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Somit hat grundsätzlich jeder das Recht, sich als Sachverständiger zu bezeichnen. Allerdings ist ein wettbewerbswidriges Verhalten einer Person anzunehmen, die damit wirbt, „Sachverständiger“ auf einem bestimmten Gebiet zu sein, ohne eine entsprechende Fachausbildung und eine mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nachweisen zu können.
Die notwendige „Sachkunde“ setzt nicht zwingend voraus, dass die sich als „Sachverständige“ bezeichnende Person etwa ein Hochschulstudium oder ähnliches nachweisen muss. Auch ein Handwerksmeister, der auf einem Gebiet praktisch tätig war, darf als Sachverständiger für sich werben und entsprechend tätig sein, auch vor Gericht.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Sachverständigen, seine besondere Fachkunde durch eine entsprechende Ausbildung kenntlich zu machen. Insbesondere:
- Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (siehe dort)
- Der „zertifizierte Sachverständige“.
In den EU-Mitgliedstaaten haben Sachverständige die Möglichkeit, sich zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17024) zertifizieren zu lassen.
Behörden als Sachverständige
in Deutschland gibt es zahlreiche Institute, (zum Beispiel das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim, Patentämter) die über besondere Erfahrungen auf bestimmten Gebieten verfügen. Auch diese werden häufig von Personen und Gerichten für Sachverständigentätigkeit beauftragt.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in und um Neusäß
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verpflichtet sich, das von ihm gefertigte Gutachten unabhängig und unparteiisch zu verfassen. Hierzu gehört auch, dass neben seinem besonderen Fachwissen auch seine Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität geprüft wird.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigt nicht nur Gutachten (für Gerichte, aber auch außergerichtlich), sondern ist auch häufig als Schiedsgutachter tätig, wenn die streitenden Parteien mit einem Thema konfrontiert sind, das sein Schwergewicht nicht in rechtlichen, sondern in fachlichen Fragen hat.
Für eine außergerichtliche Einigung wenden Sie sich an unsere Schlichter und Mediatoren in und um Neusäß und in ganz Deutschland
Schlichter für Baurecht in und um Neusäß
Insoweit grenzt sich der Schlichter von einem Mediator ab. Letzterer erarbeitet keinen fachlich fundierten Lösungsvorschlag, sondern fördert vielmehr die Kommunikation zwischen den Streitparteien, so dass diese eine eigenverantwortliche Lösung unter Berücksichtigung ihrer Interessen finden.
In vielen Kammern und Verbänden sind Schlichter in den dort eingerichteten Schlichtungs- und Gütestellen tätig.
Mediator für Baurecht in und um Neusäß
Der Mediator ist eine Person, die im Falle eines Konfliktes zwischen Parteien eingeschaltet wird, um als unabhängiger Dritter die Konfliktparteien dabei zu unterstützen, für ihren Konflikt eine Lösung zu erarbeiten. Am Bau gibt es spezielle Bau-Mediatoren.
Zur Mediation
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung einer Streitigkeit, bei dem ein unabhängiger Dritter (Mediator) die Konfliktparteien dabei begleitet, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dieses Verfahren hat sich insbesondere im Familienrecht etabliert, ist aber auch bei Baustreitigkeiten sehr zu empfehlen.
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Der Beirat von baurechtsuche.de
Um das Anliegen von baurechtsuche.de zu unterstützen, eine Plattform zum Auffinden von Spezialisten aus Bautechnik, Baubetriebswirtschaft und Baurecht zu schaffen, wurde ein solcher Beirat gleich zum Start installiert. Er wird geleitet vom Beiratsvorsitzenden, mit dem wesentliche Unternehmensziele und- entwicklungen im direkten Austausch besprochen und umgesetzt werden. Weiter gehören dem Beirat führende Vertreter der verschiedenen Bau-Disziplinen an. Diese entscheiden mit über die Aufnahme von Experten in den Suchdienst bzw. unterbreiten Vorschläge für die Eintragung neuer Mitglieder.
Damit werden grundsätzlich aus jeder „Anwalts-Stadt“ nur so viele Anwälte aufgenommen, wie aufgrund der Einwohnerzahl ein Konkurrenzdenken auszuschließen ist. Beispiel: In der 10.000-Einwohnerstadt wird es wohl nur eine Kanzlei oder ein Anwalt sein, in der Millionenstadt hingegen 10 oder mehr. Maßgebend ist dabei natürlich auch die Qualifizierung und der Bekanntheitsgrad in der Baurechts-Branche: Werden in einer Stadt mehrere Kanzleien z.B. in den Ranking-Listen von JUVE, Capital, FOCUS oder Handelsblatt aufgeführt, so können auch diese selbstverständlich Mitglied werden. Das gleiche gilt für Sachverständige. Hier ist der Beirat jeweils gefordert, Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Bei Mitgliedern der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein e.V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. sowie dem Institut für Baurecht in Freiburg im Breisgau erübrigt sich hingegen sowohl die Konkurrenz- als auch die Qualitätskontrolle.
Hier ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Qualifikation vorhanden ist, da andernfalls eine Mitgliedschaft nicht vorstellbar ist.