(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Tiefbaurecht”
Der "Anwalt für Tiefbau" beschäftigt sich überwiegend mit den Problemen der "Uneinsichtigkeit" des Baugrundes. Dieser kann oftmals Inhomogenitäten aufweisen, so dass die Baugrundbeschreibung nicht zutreffend ist. Weiter zählen dazu die Probleme aus Baugrund-Kontaminationen, aus Kampfmittelfunden, aus Wasserhaltungs- und Oberflächenwasserbeherrschung sowie aus natürlichen Belastungen des Baugrunds durch chemische Stoffe. Dazu muss der Anwalt für Tiefbau fundierte Kenntnisse zur Baugrund- und Grundwasserproblematik in technischer Hinsicht haben, um die daraus resultierenden Rechtsfragen zutreffend beantworten zu können. Besondere Schwierigkeiten bereiten auch die im Zusammenhang mit der geändert angetroffenen Baugrundbeschaffenheit einhergehenden Mehrkosten, etwa durch den Einsatz größerer Geräte, mehr Personal oder höhere Wassereinleitgebühren. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus EnglertUnsere Experten zum Thema „Tiefbaurecht”
Fachanwalt für Tiefbaurecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Tiefbaurecht
Sachverständiger für Tiefbaurecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Tiefbaurecht
Schlichter für Tiefbaurecht
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