(Fach-)Anwälte, Sachverständige und Mediatoren für „Bauprozessrecht”
Der Anwalt für Bauprozessrecht ist in der Regel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und in der Lage, auch einen umfangreichen Bauprozess in der Regel viele Jahre – die Befassung mit einem Fall über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren ist keine Ausnahme – bis zur endgültigen Entscheidung fachkundig zu begleiten. Denn „Bauen“ ist ebenso komplex wie das Baurecht schwierig und letztlich doch von der Feststellung eines technischen Sachverständigen bzw. baubetriebswirtschaftlichen Experten abhängig. Deshalb sind hier erfahrende Prozessanwälte im Regelfall tätig, um die meist langjährigen Verfahren zu begleiten. Dabei zeigt die Praxis, dass die oftmals mit dem Baurecht nicht vertrauten Richter dankbar für eine auch laienhaft nachvollziehbare Darstellung der Bauproblematik, auch mit Hilfe von Visualisierungen, sind. Dies wird in der Baurechtpraxis häufig unterschätzt: Wenn der Richter – als Laie – nicht nachvollziehen kann, weshalb etwa eine Haufwerksbildung erforderlich wurde, dann kann er zu dieser Streitfrage auch kein richtiges Urteil fällen. Rechtsanwalt Dr. Florian EnglertUnsere Experten zum Thema „Bauprozessrecht”
Fachanwalt für Bauprozessrecht
Nicht jeder Anwalt darf sich einfach so „Fachanwalt“ nennen, denn dieser Begriff ist nicht nur geschützt, sondern auch ein hart erarbeiteter Titel. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen, besonderen Kenntnissen. Und damit nicht genug: Fachanwälte müssen sich nachweislich jährlich fortbilden, um diesen Status beizubehalten.
Um es auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zum Fachanwalt zu schaffen, müssen in folgenden Bereichen theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorgewiesen werden, wie Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, und Besonderheiten der Prozessführung.
Anwalt für Bauprozessrecht
Sachverständiger für Bauprozessrecht
Welcher Sachverständige für eine Aufgabe geeignet ist, hängt also von dessen Erfahrungswert und Vorbildung ab. Allgemein kann man aber sagen: ein Sachverständiger muss immer unparteiisch sowie wirtschaftlich und persönlich unabhängig arbeiten. Er wird hinzugezogen, um einen Sachverhalt fachkundig und nachvollziehbar zu beurteilen und in Wort und Schrift darzustellen. Die Hauptaufgaben eines Sachverständigen sind im Grunde, offene Fragen zur Mängelfreiheit einer Bauleistung zu beantworten, sowie die Angemessenheit der vom Auftragnehmer geltend gemachten Vergütung zu bewerten
Mediator für Bauprozessrecht
Schlichter für Bauprozessrecht
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