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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Henrik Osmers, Husum

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Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers bearbeitet vornehmlich Mandate auf den Fachgebieten des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Rechts der erneuerbaren Energien, des privaten Bau- und Architektenrechts, des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Erbbaurechts, des Maklerrechts, des Wohnungseigentumsrechts sowie des privaten und gewerblichen Mietrechts. Er tritt auch durch Veröffentlichungen in der Fachpresse sowie durch die Veranstaltung eigener Seminare zu fachbezogenen Themen hervor. So ist die Rechtsanwaltskanzlei heute spezialisiert auf das gesamte Gebiet des Bau- und Immobilienrechts. Damit gehört die Rechtsanwaltskanzlei zu einer der profiliertesten Anwaltskanzleien im Baurecht und Immobilienrecht und ist bundesweit tätig; die starke Spezialisierung dürfte in Schleswig-Holstein einmalig sein.

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Unternehmen, Privatpersonen, Städte und Kommunen. Die einzelnen Tätigkeiten erstrecken sich hierbei insbesondere von der außergerichtlichen Beratung und Vertretung, insbesondere auch in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, über die Vertretung in Mediations- und Schlichtungsverfahren, selbständigen Beweisverfahren bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Herr Rechtsanwalt Henrik Osmers ist Mitglied im Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften des DAV (Bau- und Immobilienrecht, Mietrecht und Immobilien sowie Verkehrsrecht)

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Flensburger Chaussee 62
25813 Husum
Schleswig-Holstein
Deutschland

+494841770220
kanzlei@husumeranwalt.de
http://www.husumeranwalt.de/
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Der Anwalt für Bauprozessrecht ist in der Regel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und in der Lage, auch einen umfangreichen Bauprozess in der Regel viele Jahre – die Befassung mit einem Fall über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren ist keine Ausnahme – bis zur endgültigen [...]

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Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

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Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe dort) nach § 650l BGB zu, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. „Die Widerrufsbelehrung muss [...]

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Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

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Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen

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Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

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Ingenieurvertrag

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Architektenvertrags in § 650p BGB. „Durch einen Architekten – oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des [...]

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Architektenvertrag

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff „Architektenvertrag“ in § 650p BGB. „Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung [...]

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Bauträgervertrag

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Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Bauträgervertrags in § 650 u BGB. Danach ist „ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die [...]

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Leistungsänderung – einstweiliges Verfügungsverfahren

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Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, wurde für alle dann gültigen BGB-Bauverträge ein neues einstweiliges Verfügungsverfahren eingeführt, das  Streitigkeiten über das Anordnungsrecht des Bestellers und über die [...]

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