Ein Schiedsgericht ist eine Form der außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung. Dabei ist notwendig, dass die Vertragspartner sich auf diese Form der Streitbeilegung einigen, sofern sie einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten vermeiden wollen.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein gerichtsähnliches Verfahren, das von den streitenden Parteien die Einhaltung bestimmter Regeln verlangt. Hierzu empfiehlt sich bei baurechtlichen Streitigkeiten, die Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau) des Deutschen Beton-Vereins e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. oder die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten zugrunde zu legen.
Zur Durchführung des Schiedsgerichtsverfahrens nennt in der Regel jede Partei einen Schiedsrichter. Diese einigen sich dann auf einen Obmann, der den Vorsitz bei Durchführung des Verfahrens innehat. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter fungieren im Schiedsgericht als Beisitzer.
Insbesondere bei kleineren Schiedsgerichtsverfahren bietet sich an, dass sich die streitenden Parteien auf einen Obmann einigen, der (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen) eine Entscheidung zu dem streitigen Sachverhalt trifft oder einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens:
– Es gibt nur eine Instanz. Somit ist in der Regel mit einer schnelleren Entscheidung als bei den staatlichen Gerichten zu rechnen.
– Mögliche Kostenvorteile insbesondere bei großen Streitwert
– Freie Wahl von Verhandlungsort und Terminen
– Die Parteien können Schiedsrichter ihres Vertrauens und ihres Qualitätsanspruch frei bestimmen.
Nachteile des Schiedsgerichtsverfahrens:
– Das Schiedsgericht hat keine Möglichkeit Zwangsmitteln (zum Beispiel bei Ladung von Zeugen) anzuordnen.
– Die Kosten des Verfahrens können insbesondere bei kleinen Streitwerten unverhältnismäßig hoch sein.